BundesBonus
Stadt Osnabrück · Stadt-Bonus Stapelbar mit KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)

Dein Stadt-Bonus

KfW 458 Heizungsförderung in Osnabrück Begleitkosten-Zuschüsse bis 5.000 €

„Osnabrück saniert", Förderbaustein C (Wärmeversorgung) — die Stadt bezuschusst genau die Posten, die bei der Wärmepumpen-Umstellung zusätzlich anfallen: C.2 Heizlastberechnung 80 % der förderfähigen Kosten (max. 1.000 € pro Heizungsanlage) — die DIN-12831-Berechnung ist für die KfW-458-Förderung ohnehin Pflicht; C.3 hydraulischer Abgleich 30 % (max. 1.500 €); C.4 Risikoabsicherung für Geothermie-Bohrungen 50 % (max. 5.000 € pro Grundstück) — relevant für Sole-Wasser-WP; C.1 Beratung zu Wärmenetzen 50 % (max. 3.000 €). Antragsberechtigt: Gebäudeeigentümer oder Verfügungsberechtigte, ausdrücklich auch Ein-/Zweifamilienhäuser. Kein direkter Zuschuss auf die Wärmepumpe selbst — der läuft über KfW 458 (bis 70 %). Fristen ab Zuwendungsbescheid: 12 Wochen Auftragsbestätigung, 18 Monate Maßnahmenabschluss, 3 Monate Auszahlungsanforderung. Antrag über das Service-Portal der Stadt; Förder-Hotline 0541 323-3245 (Di/Do 14–16 Uhr). Die Stadt bestätigt die Fortsetzung des Programms in 2026.

Plus: Bundes-Hebel zum Stapeln

Zuschuss · bis 80 % Bund

KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude) — Bundes-Stack zur Stadt-Förderung

Bis zu 70 % Zuschuss (80 % bei geringem Einkommen) für den Tausch alter Öl- oder Gasheizungen gegen Wärmepumpen, Biomasse- oder Solarthermie-Anlagen. Förderhöchstgrenze seit 21.07.2026: 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit — also bis zu 22.400 € Zuschuss. Seit 01.01.2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen, um förderfähig zu sein.

Bewilligungsquote
87 %
aktuelle Periode
Bearbeitung
8 Wo.
bis Auszahlung
Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe Regional unterschiedlich — siehe Stadt-Detail oben
Förderquote 80 %
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer, Familie

Plus: KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude) als Bundes-Stack

Zusätzlich zum Stadt-Programm in Osnabrück kannst du das Bundes-Programm nutzen — hier die Konditionen im Detail.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist seit 2024 das zentrale Förderprogramm des Bundes für den Heizungstausch. Sie wird über die KfW (Bestandsgebäude, Neubau bestimmter Klassen) und das BAFA (alle Einzelmaßnahmen außerhalb des Heizungstauschs) abgewickelt — der Heizungstausch selbst läuft seit 2024 ausschließlich über die KfW (Programm 458 für Privatpersonen).

Gefördert werden:

  • Wärmepumpen (Luft, Wasser, Erdwärme)
  • Solarthermie
  • Biomasseheizungen (Pellet, Holz)
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Hybridanlagen (z.B. Wärmepumpe + Gas-Spitzenlast)

Ausnahme: Reine Gas- und Ölheizungen werden seit 2024 nicht mehr gefördert.

Schnell-Check

Passt KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude) zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Das Gebäude muss vor mindestens 5 Jahren fertiggestellt worden sein. Für Neubauten gelten andere Förderwege (z. B. KfW 297/298).

Antragsberechtigt sind private Eigentümer, WEGs, vermietende und gewerbliche Inhaber. Mieter können nicht direkt beantragen.

Der Antrag muss vor dem Vorhabensbeginn im Kundenportal „Meine KfW" gestellt werden. Der Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung in Bezug auf die KfW-Zusage ist Pflichtbestandteil des Antrags.

Förderfähig sind elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrkosten).

Gestaffelter Zusatzbonus für selbstnutzende Eigentümer: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Mit mindestens einem Kind unter 18 im Haushalt steigen die Grenzen einmalig um 10.000 € (Familienzuschlag).

Förderfähige Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €), 15.000 € je Wohneinheit 2–6, 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Gebäude älter als 5 Jahre

Das Gebäude muss vor mindestens 5 Jahren fertiggestellt worden sein. Für Neubauten gelten andere Förderwege (z. B. KfW 297/298).

Du bist Eigentümer der Immobilie

Antragsberechtigt sind private Eigentümer, WEGs, vermietende und gewerbliche Inhaber. Mieter können nicht direkt beantragen.

Förderantrag vor Handwerkervertrag

Der Antrag muss vor dem Vorhabensbeginn im Kundenportal „Meine KfW" gestellt werden. Der Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung in Bezug auf die KfW-Zusage ist Pflichtbestandteil des Antrags.

Geplante neue Heizungsart

Förderfähig sind elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrkosten).

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag80 %22.400 €
Einkommens-BonusGestaffelter Zusatzbonus für selbstnutzende Eigentümer: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Mit mindestens einem Kind unter 18 im Haushalt steigen die Grenzen einmalig um 10.000 € (Familienzuschlag).40 %11.200 €
Maximal kombinierbar100 %28.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)
28.000 €

Förderfähig sind max. 28.000 €

Rechnerische Schätzung
22.400 €

pro Antrag

Förderquote80%
  • Gesamtkosten28.000 €
  • Förderfähige Basis28.000 €
  • Zuschuss– 22.400 €
  • Dein Eigenanteil5.600 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte · im Schnitt 8 Wochen bis Bewilligung

  1. 01

    Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen

    Ein Energieeffizienz-Experte oder der Fachunternehmer, der die Anlage einbaut, erstellt die BzA — mit geplanter Heizung, förderfähigen Gesamtkosten und Bestätigung der Technischen Mindestanforderungen.

    EEE-Berater finden
  2. 02

    Vertrag mit Förder-Vorbehalt schließen

    Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen — zwingend mit aufschiebender oder auflösender Bedingung in Bezug auf die KfW-Zusage und mit voraussichtlichem Umsetzungsdatum.

    Handwerkersuche (ZVSHK)
  3. 03

    Antrag im Kundenportal „Meine KfW" stellen

    Im Portal registrieren, Produkt „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" (458) wählen und den Antrag mit BzA und hochgeladenem Vertrag stellen — zwingend vor dem Vorhabensbeginn.

    Zu „Meine KfW"
  4. 04

    Zusage abwarten, dann einbauen

    Nach Erhalt der Zusage kann sofort gestartet werden — ab jetzt läuft der Bewilligungszeitraum von 36 Monaten für die vollständige Umsetzung.

  5. 05

    BnD + Rechnungen einreichen

    Nach Abschluss erstellt derselbe Experte oder Fachunternehmer die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Im Kundenportal identifizieren, BnD und Rechnungen hochladen — die Auszahlung folgt nach positiver Prüfung direkt aufs Konto.

    Auszahlung beantragen

Wo stellst du den Antrag in Osnabrück?

Als lokale Anlaufstelle ist für Osnabrück Osnabrück hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Osnabrück wird in Niedersachsen als Stadt geführt. Die Einwohnerzahl liegt bei 167.378. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 03404.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich den Vertrag schon unterschrieben habe?
Dann gibt es keine Förderung mehr — auch nicht rückwirkend. Einzige Rettung: ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung "Förderzusage". Sprich mit deinem Handwerker, bevor du irgendetwas unterschreibst.
Kann ich den Einkommensbonus (bis +40 %) auch als Mieter bekommen?
Nein, die Heizungsförderung richtet sich an Eigentümer — der gestaffelte Einkommensbonus (40/30/10 % je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 €) zusätzlich nur an selbstnutzende Eigentümer. Mieter profitieren nur indirekt durch sinkende Heizkosten. Vermieter können den Einkommensbonus nicht beanspruchen.
Wie hoch ist der maximale Zuschuss tatsächlich?
Für Anträge seit dem 21.07.2026 werden für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 € förderfähige Kosten angerechnet. Beim Standard-Cap von 70 % sind das bis zu 19.600 € Zuschuss; Selbstnutzer mit geringem Einkommen erreichen mit der 80-%-Obergrenze bis zu 22.400 €. Bei Mehrfamilienhäusern kommen 15.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit 2–6 und 8.000 € ab der siebten hinzu.
Brauche ich wirklich einen Energieeffizienz-Experten?
Nicht zwingend einen Energieeffizienz-Experten: Beim Heizungstausch kann auch der Fachunternehmer, der die Anlage einbaut, die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Ohne eine der beiden Rollen geht es aber nicht — die BzA ist die Grundlage der Antragstellung im Kundenportal „Meine KfW".

KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude) auch in deiner Nähe

Regionen mit eigenen Daten — Antrags-Zahlen, Durchschnittsbeträge oder kuratierte Besonderheiten. Hilfreich wenn du Osnabrück mit Nachbar-Städten vergleichen willst.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026
    energiewechsel.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie
  3. [03]
    KfW — Merkblatt Zuschuss Nr. 458 (Stand 07/2026)
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  4. [04]
    FAQ Heizungsförderung — Häufig gestellte Fragen
    energiewechsel.deFachartikelBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  5. [05]
    Gebäudeenergiegesetz (GEG) — Fassung vom 16.10.2023
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

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