Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Mit der Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) unterstützt das Land Schleswig-Holstein niedrigschwellig Innovationen von Unternehmen. Der Seed-Bonus und der SeedInvest-Bonus richten sich gezielt an junge Start-ups mit innovativem, skalierbarem Geschäftsmodell und werden aus Mitteln des EFRE und des Landes als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Passt Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Seed- und SeedInvest-Bonus zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Junges Gewerbe mit Sitz/Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, nicht älter als fünf Jahre
Kleinst- oder kleines Unternehmen (KU) nach EU-Definition
Innovatives, skalierbares Geschäftsmodell
Was bekommst du konkret?
Die Zuwendung wird als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Der Seed-Bonus fördert die Kosten für eigenes angestelltes Personal; zusätzlich sind Pauschalkosten in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Personalkosten für Material, Investitionen, Qualifikation, Marketing, Fremdleistungen, Schutzrechte, Reisen und Miete förderfähig. Der SeedInvest-Bonus fördert Investitionen in Instrumente und Ausrüstung wie Produktionseinrichtungen, Hardware und Software; Personalkosten werden pauschal mit 20 Prozent der direkten Ausgaben berücksichtigt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro betragen und dürfen für den Seed-Bonus höchstens 120.000 Euro, für den SeedInvest-Bonus höchstens 50.000 Euro betragen. Während der Laufzeit der Richtlinie können maximal drei Vorhaben pro Unternehmen bezuschusst werden.
Wie stellst du den Antrag?
Alle Förderanträge werden von der Bewilligungsbehörde vorhabenspezifisch nach Innovationsgrad und erwarteter ökonomischer Bedeutung bewertet. Bei Antragstellung sind die Rahmenbedingungen des Vorhabens zu konkretisieren und zu belegen sowie eine gesicherte Gesamtfinanzierung nachzuweisen. Der Antrag wird bei der zuständigen Bewilligungsbehörde in Schleswig-Holstein gestellt.
Häufige Fragen
Wer kann den Seed- und SeedInvest-Bonus in Schleswig-Holstein beantragen?
Was ist der Unterschied zwischen Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus?
Wie hoch sind die zuwendungsfähigen Ausgaben?
Wie viele Vorhaben kann ein Unternehmen fördern lassen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]De-minimis-Verordnung (VO (EU) Nr. 2023/2831)eur-lex.europa.euRechtsgrundlageLand Schleswig-Holstein