Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Schleswig-Holstein |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Mit der Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) unterstützt das Land Schleswig-Holstein niedrigschwellig Innovationen von Unternehmen. Der Seed-Bonus und der SeedInvest-Bonus richten sich gezielt an junge Start-ups mit innovativem, skalierbarem Geschäftsmodell und werden aus Mitteln des EFRE und des Landes als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Passt Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Seed- und SeedInvest-Bonus zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Junges Gewerbe mit Sitz/Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, nicht älter als fünf Jahre
Kleinst- oder kleines Unternehmen (KU) nach EU-Definition
Innovatives, skalierbares Geschäftsmodell
Wie stellst du den Antrag?
Alle Förderanträge werden von der Bewilligungsbehörde vorhabenspezifisch nach Innovationsgrad und erwarteter ökonomischer Bedeutung bewertet. Bei Antragstellung sind die Rahmenbedingungen des Vorhabens zu konkretisieren und zu belegen sowie eine gesicherte Gesamtfinanzierung nachzuweisen. Der Antrag wird bei der zuständigen Bewilligungsbehörde in Schleswig-Holstein gestellt.
Häufige Fragen
Wer kann den Seed- und SeedInvest-Bonus in Schleswig-Holstein beantragen?
Was ist der Unterschied zwischen Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus?
Wie hoch sind die zuwendungsfähigen Ausgaben?
Wie viele Vorhaben kann ein Unternehmen fördern lassen?
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