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Aufstiegsstipendium (SBB)

Das Aufstiegsstipendium der SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Berufserfahrene bei einem ersten Hochschulstudium in Vollzeit oder berufsbegleitend. Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit und besondere berufliche Leistungen. Im Vollzeitstudium gibt es 1.072 Euro monatlich, berufsbegleitend 3.045 Euro im Jahr, unabhängig vom Einkommen.

Fördergeber
SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt)

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt)
Zielgruppe Student, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Das Aufstiegsstipendium fördert Berufserfahrene bei einem ersten akademischen Studium bis zum ersten Abschluss, in der Regel dem Bachelor. Das geförderte Studium kann in Vollzeit oder berufsbegleitend sein, etwa mit Studienzeiten am Abend und am Wochenende oder als Fernstudium. Die Förderung gilt für die Dauer der Regelstudienzeit des Studiengangs. Die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung führt im Auftrag des Bundesministeriums die Auswahl der Stipendiaten durch und begleitet sie während des Studiums.

Bei der Bewerbung spielt der Schulabschluss keine Rolle, was zählt, sind die Leistungen in der Berufsausbildung und der Berufspraxis. Bewerben kann sich, wer eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, anschließend insgesamt mindestens zwei Jahre gearbeitet hat und besondere berufliche Leistungen belegen kann. Das ist unter anderem möglich mit einem besonders guten Ergebnis in der Berufsabschlussprüfung oder bei einer Aufstiegsfortbildung (zum Beispiel Meister, Fachwirt, Fachpfleger), mit einer Platzierung unter den ersten drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder mit einem begründeten Vorschlag des Arbeitgebers. Eine Altersgrenze gibt es nicht.

Die Bewerbung ist vor Beginn des Studiums möglich; nach Aufnahme ins Stipendium ist ein Jahr Zeit, mit dem Studium zu beginnen. Wer bereits studiert, kann sich im ersten oder zweiten Studiensemester bewerben. Das Auswahlverfahren hat drei Stufen: Online-Bewerbung, Online-Kompetenz-Check und persönliches Auswahlgespräch. In jedem Jahr gibt es zwei Auswahlverfahren.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Haben Sie eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen?
Haben Sie nach der Ausbildung insgesamt mindestens zwei Jahre gearbeitet?
Können Sie besondere berufliche Leistungen belegen (zum Beispiel besonders gutes Ergebnis in der Abschlussprüfung oder Aufstiegsfortbildung, Platz unter den ersten drei bei einem überregionalen Leistungswettbewerb oder begründeter Vorschlag des Arbeitgebers)?
Bewerben Sie sich vor Beginn des Studiums oder im ersten oder zweiten Studiensemester?

Was bekommst du konkret?

  • Vollzeitstudium: insgesamt 1.072 Euro monatlich (Grundbetrag 992 Euro plus Büchergeld 80 Euro). Zusätzlich kann bei einem Vollzeitstudium für eigene Kinder ein Betreuungszuschuss beantragt werden: für jedes Kind unter 14 Jahren 160 Euro.
  • Berufsbegleitendes Studium: 3.045 Euro im Jahr.
  • Die Förderung erfolgt als Pauschale und ist einkommensunabhängig, sie läuft für die Dauer der Regelstudienzeit.
  • Ideelle Förderung: Online-Stipendiatenplattform (SBB-StipNet), Seminarangebote, Regionaltreffen oder Unternehmensführungen.

Wie stellst du den Antrag?

Der erste Schritt zum Stipendium ist die Online-Bewerbung mit Angaben zur Person, zur Berufsausbildung und Berufstätigkeit sowie zum geplanten oder bereits begonnenen Studium. Die zweite Stufe ist ein Online-Fragebogen zu mehreren Kompetenzfeldern (Online-Kompetenz-Check), die dritte ein persönliches Auswahlgespräch mit Juroren aus Wissenschaft und Wirtschaft. In jedem Jahr gibt es zwei Auswahlverfahren; die aktuellen Bewerbungstermine stehen auf der Seite der SBB. Die Bewerbung ist vor Beginn des Studiums möglich, wer bereits studiert, kann sich im ersten oder zweiten Studiensemester bewerben.

Häufige Fragen

Was wird mit dem Aufstiegsstipendium gefördert?
Gefördert werden Berufserfahrene bei einem ersten akademischen Studium bis zum ersten Abschluss, in der Regel dem Bachelor. Das Studium kann in Vollzeit oder berufsbegleitend sein, etwa mit Studienzeiten am Abend und am Wochenende oder als Fernstudium.
Wie hoch ist das Aufstiegsstipendium?
Im Vollzeitstudium beträgt die Förderung monatlich insgesamt 1.072 Euro (Grundbetrag 992 Euro plus Büchergeld 80 Euro); für jedes eigene Kind unter 14 Jahren kann zusätzlich ein Betreuungszuschuss von 160 Euro beantragt werden. Wer berufsbegleitend studiert, erhält 3.045 Euro im Jahr. Die Förderung ist eine Pauschale und einkommensunabhängig.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben kann sich, wer eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, anschließend insgesamt mindestens zwei Jahre gearbeitet hat und besondere berufliche Leistungen belegen kann. Das Schulabschlusszeugnis spielt keine Rolle.
Gibt es eine Altersgrenze?
Nein. Das Stipendium fördert Menschen, die mitten im Berufsleben stehen und den Schritt in ein Studium gehen wollen. Bewerber sollten begründen können, warum ein Studium für die weitere berufliche Entwicklung sinnvoll ist.
Ist die Bewerbung schon vor dem Studium möglich?
Ja. Die Bewerbung ist vor Beginn des Studiums möglich. Nach Aufnahme ins Stipendium ist ein Jahr Zeit, mit dem Studium zu beginnen, nach der Einschreibung startet die Förderung. Wer bereits studiert, kann sich im ersten oder zweiten Studiensemester bewerben.
Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Es gibt in jedem Jahr zwei Auswahlverfahren mit drei Stufen: eine Online-Bewerbung, einen Online-Kompetenz-Check (Fragebogen zu mehreren Kompetenzfeldern) und ein persönliches Gespräch mit Juroren aus Wissenschaft und Wirtschaft.

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Passenden Kurs für die Förderung finden

Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit (Portal „mein NOW“) bündelt Weiterbildungsangebote verschiedener Anbieter aus ganz Deutschland — filterbar unter anderem nach Ort und Umkreis, Unterrichtszeit und Unterrichtsform (zum Beispiel vor Ort, online oder hybrid). Ob ein gefundener Kurs über die jeweilige Förderung finanziert werden kann, klärt die zuständige Förderstelle.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Aufstiegsstipendium (SBB) — Offizielle Programmseite
    sbb-stipendien.dePrimärquelleSBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt)
  2. [02]
    SBB: Wie wird gefördert?
    sbb-stipendien.dePrimärquelleSBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt)
  3. [03]
    SBB: Kann ich mich bewerben?
    sbb-stipendien.dePrimärquelleSBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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