BundesBonus
Zuschuss · bis 200 € Land

Qualifizierungsbonus für Beschäftigte (Bremen)

Mit dem Qualifizierungsbonus für Beschäftigte fördert das Land Bremen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die mit einem gültigen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit eine abschlussbezogene Weiterbildung machen. Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 200 Euro für jeden begonnenen Monat der Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme.

Max. Förderung
200 €
pro Antrag
Zuständig
Bremer Aufbau-Bank (BAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bremer Aufbau-Bank (BAB)
Förderhöhe bis zu 200 €
Zielgruppe Arbeitnehmer

Worum geht es?

Der Qualifizierungsbonus für Beschäftigte soll Menschen, die in Bremen wohnen oder arbeiten, motivieren, eine abschlussbezogene Fortbildung zu beginnen und erfolgreich abzuschließen. Ziel ist die Stärkung der individuellen Arbeitsmarktchancen und die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der bremischen Wirtschaft. Gefördert werden nach dem Qualifizierungschancengesetz geförderte Maßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (kein Minijob)

Gültiger Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit

Hauptwohnsitz oder sozialversicherungspflichtiger Arbeitsort im Land Bremen

Antrag vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 200 Euro für jeden begonnenen Monat der Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus. Teilqualifizierungen sind nicht förderfähig.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag ist vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme direkt bei der Bremer Aufbau-Bank zu stellen. Nach Prüfung ergeht der Zuwendungsbescheid, danach erfolgt die monatliche Auszahlung. Nach Abschluss oder Abbruch ist innerhalb von vier Wochen der Teilnahmenachweis samt Verwendungsnachweis einzureichen.

Häufige Fragen

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Beschäftigte im Sinne von § 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III, die an einer nach dem Qualifizierungschancengesetz geförderten abschlussbezogenen Maßnahme teilnehmen und über einen gültigen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit verfügen.
Wie hoch ist der Qualifizierungsbonus?
Der Bonus beträgt 200 Euro für jeden begonnenen Monat der Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme und ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus.
Welche Weiterbildungen sind förderfähig?
Die Maßnahme muss abschlussbezogen sein und zu einem anerkannten Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder den Schulgesetzen führen. Teilqualifizierungen sind nicht förderfähig.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag ist vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme direkt bei der Bremer Aufbau-Bank zu stellen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein gültiger Bildungsgutschein vorliegen.

Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit

Passenden Kurs für die Förderung finden

Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit listet zertifizierte Weiterbildungsangebote aus ganz Deutschland — filterbar nach Ort und Umkreis, Vollzeit oder Teilzeit sowie Unterrichtsform (Präsenz, Online, Blended Learning). Die Nutzung ist kostenlos.

Kurse in der Weiterbildungssuche finden

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Qualifizierungsbonus für Beschäftigte (Bremen) — Offizielle Programmseite
    bab-bremen.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank (BAB)
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