BundesBonus
Zuschuss · bis 2.000 € Land

Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern

Das Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern ist eine einkommensunabhängige Landesprämie von 2.000 € für eine bestandene Meisterprüfung in einem Gewerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung sowie für Industriemeister und Poliere im Hoch- oder Tiefbau nach Anlage 1 der Richtlinie. Voraussetzung sind Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern; der Antrag ist binnen sechs Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses bei der zuständigen Kammer zu stellen.

Max. Förderung
2.000 €
pro Antrag
Zuständig
Land Mecklenburg-Vorpommern (Wirtschaftsministerium)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Mecklenburg-Vorpommern (Wirtschaftsministerium)
Förderhöhe 2.000 €
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Das Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern würdigt den erfolgreichen Abschluss einer höherqualifizierenden Berufsbildung mit einer einmaligen Zahlung von 2.000 €. Gefördert werden Meisterabschlüsse in Gewerken nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung sowie die in Anlage 1 der Richtlinie genannten Industriemeister-Fachrichtungen und der Polier im Hoch- oder Tiefbau.

Die Prämie ist unabhängig vom Einkommen. Antragsberechtigt sind Handwerks- und Industriemeister, die sich in die Handwerksrolle eintragen lassen können. Nicht berücksichtigt werden unter anderem Personen, für die Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung geleistet wird, Angehörige der Bundeswehr, Betriebswirte des Handwerks, Techniker sowie Meister außerhalb von Handwerk und Industrie (zum Beispiel Hotellerie, Gastronomie, Gartenbau, Forst, Landwirtschaft).

Die Prüfung muss vor einer fachlich zuständigen Stelle abgelegt worden sein, auch außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns. Zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses müssen Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern liegen; bei arbeitslosen Absolventen genügt der Hauptwohnsitz. Der Antrag ist binnen sechs Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses zu stellen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

2 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Meisterprüfung in einem Gewerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung oder Abschluss in einer Fachrichtung nach Anlage 1 der Richtlinie (Industriemeister, Polier im Hoch- oder Tiefbau)
Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern (bei Arbeitslosigkeit genügt der Hauptwohnsitz)

Was bekommst du konkret?

Einmalige Prämie:

  • Nach bestandener Meisterprüfung: 2.000 €

Die Prämie ist einkommensunabhängig. Antragsberechtigt sind Handwerks- und Industriemeister, die sich in die Handwerksrolle eintragen lassen können. Der Antrag ist binnen sechs Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses zu stellen.

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag bei der zuständigen Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer in Mecklenburg-Vorpommern stellen — per Post oder E-Mail, spätestens sechs Monate nach Feststellung des Prüfungsergebnisses (Ausschlussfrist).
  2. Nachweise beilegen: erweiterte Meldebescheinigung, Nachweis des Beschäftigungsorts (zum Beispiel Tätigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers oder Gewerbeanmeldung); wurde die Prüfung nicht bei der zuständigen Kammer abgelegt, eine beglaubigte Kopie des Meisterbriefs oder Zeugnisses.
  3. Auszahlung nach Prüfung der Anspruchsberechtigung durch die Kammer, mindestens zweimal jährlich.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern 2026?
Das Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern beträgt einmalig 2.000 € für eine erfolgreich bestandene Meisterprüfung. Die Prämie ist einkommensunabhängig.
Für welche Abschlüsse gilt die Prämie?
Gefördert werden Meisterabschlüsse in Gewerken nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung sowie die in Anlage 1 der Richtlinie genannten Industriemeister-Fachrichtungen und der Polier im Hoch- oder Tiefbau.
Welche Nachweise muss ich dem Antrag beilegen?
Beizufügen sind eine erweiterte Meldebescheinigung und ein Nachweis des Beschäftigungsorts, zum Beispiel eine aktuelle Tätigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers oder die Gewerbeanmeldung. Wurde die Prüfung nicht bei der zuständigen Kammer abgelegt, ist zusätzlich eine beglaubigte Kopie des Meisterbriefs oder Zeugnisses anzufügen.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird bei der zuständigen Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer in Mecklenburg-Vorpommern gestellt, per Post oder E-Mail; die Antragsformulare der Kammern stehen auf dem Regierungsportal M-V. Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach Feststellung des Prüfungsergebnisses gestellt werden (Ausschlussfrist). Wurde die Prüfung nicht bei der zuständigen Kammer abgelegt, ist eine beglaubigte Kopie des Meisterbriefs oder Zeugnisses beizufügen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wirtschaftsministerium M-V — Meister-Extra
    regierung-mv.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
  2. [02]
    Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Meistertitel im Handwerk (Richtlinie „Meister-Extra“) vom 18. Dezember 2023 (AmtsBl. M-V 2024 S. 11)
    regierung-mv.deRechtsgrundlageMinisterium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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