Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Mecklenburg-Vorpommern (Wirtschaftsministerium) |
| Förderhöhe | 2.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Das Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern würdigt den erfolgreichen Abschluss einer höherqualifizierenden Berufsbildung mit einer einmaligen Zahlung von 2.000 €. Gefördert werden Meisterabschlüsse in Gewerken nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung sowie die in Anlage 1 der Richtlinie genannten Industriemeister-Fachrichtungen und der Polier im Hoch- oder Tiefbau.
Die Prämie ist unabhängig vom Einkommen. Antragsberechtigt sind Handwerks- und Industriemeister, die sich in die Handwerksrolle eintragen lassen können. Nicht berücksichtigt werden unter anderem Personen, für die Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung geleistet wird, Angehörige der Bundeswehr, Betriebswirte des Handwerks, Techniker sowie Meister außerhalb von Handwerk und Industrie (zum Beispiel Hotellerie, Gastronomie, Gartenbau, Forst, Landwirtschaft).
Die Prüfung muss vor einer fachlich zuständigen Stelle abgelegt worden sein, auch außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns. Zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses müssen Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern liegen; bei arbeitslosen Absolventen genügt der Hauptwohnsitz. Der Antrag ist binnen sechs Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses zu stellen.
Passt Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
2 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Meisterprüfung in einem Gewerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung oder Abschluss in einer Fachrichtung nach Anlage 1 der Richtlinie (Industriemeister, Polier im Hoch- oder Tiefbau) |
| Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern (bei Arbeitslosigkeit genügt der Hauptwohnsitz) |
Was bekommst du konkret?
Einmalige Prämie:
- Nach bestandener Meisterprüfung: 2.000 €
Die Prämie ist einkommensunabhängig. Antragsberechtigt sind Handwerks- und Industriemeister, die sich in die Handwerksrolle eintragen lassen können. Der Antrag ist binnen sechs Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses zu stellen.
Wie stellst du den Antrag?
- Antrag bei der zuständigen Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer in Mecklenburg-Vorpommern stellen — per Post oder E-Mail, spätestens sechs Monate nach Feststellung des Prüfungsergebnisses (Ausschlussfrist).
- Nachweise beilegen: erweiterte Meldebescheinigung, Nachweis des Beschäftigungsorts (zum Beispiel Tätigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers oder Gewerbeanmeldung); wurde die Prüfung nicht bei der zuständigen Kammer abgelegt, eine beglaubigte Kopie des Meisterbriefs oder Zeugnisses.
- Auszahlung nach Prüfung der Anspruchsberechtigung durch die Kammer, mindestens zweimal jährlich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern 2026?
Für welche Abschlüsse gilt die Prämie?
Welche Nachweise muss ich dem Antrag beilegen?
Wo stelle ich den Antrag?
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Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit listet zertifizierte Weiterbildungsangebote aus ganz Deutschland — filterbar nach Ort und Umkreis, Vollzeit oder Teilzeit sowie Unterrichtsform (Präsenz, Online, Blended Learning). Die Nutzung ist kostenlos.
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Wirtschaftsministerium M-V — Meister-Extraregierung-mv.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
- [02]Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Meistertitel im Handwerk (Richtlinie „Meister-Extra“) vom 18. Dezember 2023 (AmtsBl. M-V 2024 S. 11)regierung-mv.deRechtsgrundlageMinisterium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.