BundesBonus
Zuschuss · bis 1.500 € Land

Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS

Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS ist ein Zuschuss der Freien und Hansestadt Hamburg zur beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten und Selbstständigen mit Wohn- oder Arbeitsort in Hamburg. Gefördert werden in der Regel 40 Prozent der Lehrgangskosten, maximal 750 Euro (ab 2.500 Euro Lehrgangskosten maximal 1.000 Euro); im Handwerk bis zu 75 Prozent und maximal 1.000 Euro, bei SGB-II-Bezug bis zu 100 Prozent und maximal 1.500 Euro.

Max. Förderung
1.500 €
pro Antrag
Zuständig
Freie und Hansestadt Hamburg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freie und Hansestadt Hamburg
Förderhöhe bis zu 1.500 €
Zielgruppe Existenzgründer, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS unterstützt Beschäftigte und Selbstständige dabei, ihre berufliche Qualifikation zu erweitern und ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu sichern. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert und von der zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH umgesetzt.

Antragsberechtigt sind Beschäftigte in sozialversicherungspflichtiger Anstellung mit mindestens 15 Wochenstunden, deren Betrieb in Hamburg weniger als 250 Beschäftigte hat, sowie Soloselbstständige mit Wohn- und Betriebssitz in Hamburg. Den Antrag stellt die weiterzubildende Person selbst, nicht der Bildungsträger.

Neben dem Standardzuschuss gibt es besondere Fördermodule für das Hamburger Handwerk, die Kreativwirtschaft über die Hamburg Kreativ Gesellschaft sowie für Aufstocker im SGB-II-Bezug. Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind von der Förderung ausgeschlossen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Wohn- oder Arbeitsort in Hamburg

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden

Beschäftigung in einem Hamburger Betrieb mit weniger als 250 Beschäftigten

Antrag mindestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung gestellt

Keine Beamten oder Beschäftigten des öffentlichen Dienstes

Was bekommst du konkret?

Für Beschäftigte und Selbstständige werden in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Weiterbildungskosten übernommen, maximal 750 Euro pro Kalenderjahr. Für Beschäftigte im Hamburger Handwerk beträgt der Zuschuss bis zu 75 Prozent, maximal 1.000 Euro. Im Bereich Kreativwirtschaft werden Coachings mit bis zu 90 Prozent gefördert. Der Zuschuss wird nach Kursbeginn und Zahlung des Eigenanteils direkt an den Bildungsträger ausgezahlt.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird vor Beginn der Weiterbildung, mindestens vier Wochen vor Kursstart, über das Online-Serviceportal der zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH gestellt. Beizufügen sind das Kursangebot mit Kosten, Terminen und Inhalten sowie bei Beschäftigten eine Arbeitgeberbescheinigung, bei Selbstständigen ein Motivationsschreiben und der Nachweis der steuerlichen Erfassung in Hamburg. Nach Kursabschluss ist eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis einzureichen.

Häufige Fragen

Wer kann den Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS beantragen?
Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit mindestens 15 Wochenstunden sowie Soloselbstständige mit Wohn- oder Arbeitsort in Hamburg. Den Antrag stellt die weiterzubildende Person selbst; der Betrieb darf höchstens 249 Beschäftigte haben.
Wie hoch ist der Zuschuss beim Weiterbildungsbonus PLUS?
In der Regel werden bis zu 50 Prozent der Kurskosten übernommen, maximal 750 Euro. Für Beschäftigte im Hamburger Handwerk sind es bis zu 75 Prozent und maximal 1.000 Euro, im Bereich Kreativwirtschaft bis zu 90 Prozent für Coachings.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden, spätestens vier Wochen vor Kursstart. Eine vorherige Anmeldung der geplanten Maßnahme über das Serviceportal ist möglich und empfehlenswert.
Können auch Selbstständige gefördert werden?
Ja. Soloselbstständige mit Wohn- und Betriebssitz in Hamburg, die dort ihre Steuer erklären und deren Selbstständigkeit die Haupteinnahmequelle ist, können den Bonus für ihre eigene berufliche Weiterbildung beantragen.
Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Beamte sowie Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Auch Beschäftigte in Betrieben mit 250 oder mehr Mitarbeitern erfüllen die Grundvoraussetzung für den Standardbonus nicht.
Wie wird der Zuschuss ausgezahlt?
Der Zuschuss wird nach Kursbeginn und nach Zahlung des Eigenanteils direkt an den Bildungsträger überwiesen. Nach Abschluss ist eine Teilnahme- oder Abschlussbescheinigung als Erfolgsnachweis einzureichen.

Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit

Passenden Kurs für die Förderung finden

Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit listet zertifizierte Weiterbildungsangebote aus ganz Deutschland — filterbar nach Ort und Umkreis, Vollzeit oder Teilzeit sowie Unterrichtsform (Präsenz, Online, Blended Learning). Die Nutzung ist kostenlos.

Kurse in der Weiterbildungssuche finden

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS — Offizielle Programmseite
    zwei-p.orgPrimärquelleFreie und Hansestadt Hamburg
  2. [02]
    ESF Hamburg – Projektbeschreibung Weiterbildungsbonus PLUS
    esf-hamburg.dePrimärquelleFreie und Hansestadt Hamburg

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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