Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Land Rheinland-Pfalz (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung) |
| Förderhöhe | bis zu 1.500 € je Person |
| Förderquote | bis 60 % |
| Zielgruppe | Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt abhängig Beschäftigte mit dem QualiScheck bei der Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahme. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Ziel ist es, die berufliche Qualifikation von Beschäftigten zu stärken. Für die beantragte Weiterbildung darf keine weitere öffentliche Förderung beantragt werden. Weiterbildungen über 400 Unterrichtseinheiten bzw. von mindestens 200 Unterrichtsstunden in Teilzeit für Fortbildungsabschlüsse nach § 53b des Berufsbildungsgesetzes oder § 42b der Handwerksordnung können nur gefördert werden, wenn sie nicht über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) gefördert werden können.
Passt QualiScheck Rheinland-Pfalz zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Abhängig beschäftigt mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz |
| Weiterbildung bei akkreditiertem Bildungsträger oder nach den Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder bzw. durch Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts anerkannt |
| Weiterbildung hat Bezug zum ausgeübten Beruf oder dient der beruflichen Umorientierung |
| Kosten der Weiterbildungsmaßnahme betragen mindestens 100 Euro |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 60 % | 1.500 € |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss von höchstens 60 Prozent der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme, maximal 1.500 Euro pro Person und Kalenderjahr der Kostenerstattung (zugerechnet wird das Kalenderjahr, in dem die Weiterbildung endet). Reise-, Bewirtungs- und Übernachtungskosten sind nicht förderfähig. Die Bagatellgrenze der Gesamtkosten liegt bei 100 Euro.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 2.500 €
je Person
- Gesamtkosten2.500 €
- Förderfähige Basis2.500 €
- Zuschuss– 1.500 €
- Dein Eigenanteil1.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Im EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus registrieren
Antragstellung und Kostenerstattung erfolgen über das EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus. Dafür ist eine einmalige Registrierung erforderlich, auch bei mehreren Anträgen.
Zu EurekaRLP Plus - 02
Antrag spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung stellen
Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung vorliegen. In das Begleitsystem einzustellen sind ein Ausdruck oder eine Kopie des Weiterbildungsangebots mit Zeitraum, Inhalt, Stundenumfang und direkten Kosten, eine Kopie von Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung sowie ein Beschäftigungsnachweis. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
- 03
Anmeldung zur Weiterbildung erst nach Übersendung des vollständigen Antrags
Eine Anmeldung zur Weiterbildung ist erst nach Übersendung des vollständigen Antrags im Begleitsystem an die Bewilligungsbehörde möglich. Der damit zugelassene vorzeitige Maßnahmebeginn ist eine rechtlich nicht verbindliche Absichtserklärung und keine Förderzusage.
- 04
Unterschriebenen Antrag hochladen und Bewilligungsbescheid abwarten
Nach abschließender Prüfung des Antragsverfahrens wird der unterschriebene Antrag hochgeladen. Nach abgeschlossener Antragsbearbeitung erlässt die Bewilligungsbehörde einen Bewilligungsbescheid und stellt ihn im Begleitsystem zur Verfügung.
- 05
Nach der Weiterbildung Antrag auf Kostenerstattung stellen
Der Erstattungsantrag soll innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Weiterbildung über das Begleitsystem eingereicht werden; als Nachweis wird das Teilnahmezertifikat hochgeladen. Nach Prüfung ergeht ein Schlussbescheid, und der Förderbetrag wird auf das Bankkonto erstattet. Der Abbruch oder eine unvollständige Durchführung der Weiterbildung schließen die Erstattung aus.
Häufige Fragen
Wie viel Zuschuss gibt der QualiScheck?
Wer kann den QualiScheck beantragen?
Wann muss ich den QualiScheck beantragen?
Wie erhalte ich das Geld ausgezahlt?
Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit
Passenden Kurs für die Förderung finden
Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit (Portal „mein NOW“) bündelt Weiterbildungsangebote verschiedener Anbieter aus ganz Deutschland — filterbar unter anderem nach Ort und Umkreis, Unterrichtszeit und Unterrichtsform (zum Beispiel vor Ort, online oder hybrid). Ob ein gefundener Kurs über die jeweilige Förderung finanziert werden kann, klärt die zuständige Förderstelle.
Kurse in der Weiterbildungssuche findenMehr zu QualiScheck Rheinland-Pfalz und verwandten Programmen
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]QualiScheck Rheinland-Pfalz — Offizielle Programmseiteesf.rlp.dePrimärquelleLand Rheinland-Pfalz (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung)
- [02]Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalzlsjv.rlp.dePrimärquelleLand Rheinland-Pfalz (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung)
- [03]QualiScheck Rheinland-Pfalz – Förderdatenbank des Bundesfoerderdatenbank.dePrimärquelleLand Rheinland-Pfalz (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.