BundesBonus
Zuschuss · bis 2.000 € Land Aktuell bis 31.12.2028

Meisterbonus Saarland

Der Meisterbonus Saarland ist eine einmalige, einkommensunabhängige Landesprämie von 2.000 € für bestandene Meisterprüfungen im Handwerk und gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen (DQR-Niveau 6 oder 7, z. B. Fachwirt). Sie soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Voraussetzung ist der Abschluss vor einer zuständigen Kammer und ein Wohn- oder Beschäftigungsbezug zum Saarland. Für Prüfungen ab dem 1. Januar 2026 wurde der Betrag von 1.000 € verdoppelt. Antragsfrist: drei Monate nach dem Prüfungsergebnis.

Max. Förderung
2.000 €
pro Antrag
Zuständig
Land Saarland (Handwerkskammer des Saarlandes)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Saarland (Handwerkskammer des Saarlandes)
Förderhöhe 2.000 €
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Der Meisterbonus Saarland würdigt den erfolgreichen Abschluss einer höherqualifizierenden Berufsbildung mit einer einmaligen Zahlung von 2.000 €. Gefördert werden Meisterabschlüsse im Handwerk sowie gleichwertige Fortbildungsprüfungen auf DQR-Niveau 6 oder 7.

Die Prämie ist unabhängig vom Einkommen und kann mit dem Aufstiegs-BAföG des Bundes (das die Lehrgangs- und Prüfungskosten fördert) kombiniert werden. Für Prüfungen ab dem 1. Januar 2026 wurde der Betrag von 1.000 € auf 2.000 € verdoppelt. Antragsberechtigt sind Absolventen erfolgreich abgeschlossener Meister- und gleichwertiger Fortbildungsprüfungen; bei mehreren Abschlüssen in einem Kalenderjahr kann der Bonus nur einmal beantragt werden.

Maßgeblich sind die Prüfung vor einer saarländischen Kammer (außer, sie wird im Saarland nicht angeboten) sowie der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort im Saarland bei der Prüfungsanmeldung oder bei Feststellung des Prüfungsergebnisses.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

2 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
(Aufstiegs-)Fortbildung mit DQR-Niveau 6 oder 7 (gewerblich-technisch, kaufmännisch, landwirtschaftlich), staatlich geprüfter Techniker oder Betriebswirt (im Saarland) oder Betriebswirt (VWA)
Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort im Saarland bei Prüfungsanmeldung oder Feststellung des Prüfungsergebnisses

Was bekommst du konkret?

Einmalige Prämie:

  • Nach bestandener Meister-/Fortbildungsprüfung (DQR 6/7): 2.000 €

Die Prämie ist einkommensunabhängig und mit dem Aufstiegs-BAföG des Bundes kombinierbar. Für Prüfungen ab dem 1. Januar 2026 wurde der Betrag von 1.000 € auf 2.000 € verdoppelt. Antragsberechtigt sind Absolventen erfolgreich abgeschlossener Meister- und gleichwertiger Fortbildungsprüfungen; bei mehreren Abschlüssen in einem Kalenderjahr kann der Bonus nur einmal beantragt werden.

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag bei der zuständigen Kammer (Handwerkskammer, IHK oder Landwirtschaftskammer des Saarlandes; staatlich geprüfte Techniker beim Träger ihrer Fachschule, staatlich geprüfte Betriebswirte bei der Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung, Betriebswirte (VWA) bei der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Saarland, Betriebswirte für Personal- und Sozialwesen bei der Akademie für Arbeit und Sozialwesen) stellen.
  2. Nachweise beilegen: Prüfungszeugnis der Meister- bzw. Fortbildungsprüfung, ggf. Wohnsitz-/Beschäftigungsnachweis.
  3. Auszahlung nach Bewilligung. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Feststellung des Prüfungsergebnisses (Datum des Prüfungszeugnisses) eingehen (Ausschlussfrist).

Häufige Fragen

Wie hoch ist Der Meisterbonus Saarland 2026?
Der Meisterbonus Saarland beträgt einmalig 2.000 € für eine erfolgreich bestandene Meister- oder gleichwertige Fortbildungsprüfung (DQR 6/7). Die Prämie ist einkommensunabhängig.
Für welche Abschlüsse gilt die Prämie?
Gefördert werden Meisterabschlüsse im Handwerk sowie gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen auf DQR-Niveau 6 oder 7 — etwa Fachwirt oder Betriebswirt.
Kann ich die Prämie mit dem Aufstiegs-BAföG kombinieren?
Ja. Die Landesprämie wird zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG des Bundes gezahlt, das die Lehrgangs- und Prüfungskosten der Fortbildung fördert.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird bei der zuständigen Kammer gestellt (Handwerkskammer, IHK oder Landwirtschaftskammer des Saarlandes; staatlich geprüfte Techniker beim Träger ihrer Fachschule, staatlich geprüfte Betriebswirte bei der Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung, Betriebswirte (VWA) bei der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Saarland, Betriebswirte für Personal- und Sozialwesen bei der Akademie für Arbeit und Sozialwesen). Erforderlich ist das Prüfungszeugnis der Meister- bzw. Fortbildungsprüfung; der Antrag muss spätestens drei Monate nach Feststellung des Prüfungsergebnisses eingehen (Ausschlussfrist).

Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Ministerium für Bildung und Kultur Saarland — Saarländischer Aufstiegsbonus
    saarland.dePrimärquelleLand Saarland (Handwerkskammer des Saarlandes)
  2. [02]
    HWK des Saarlandes — Meisterbonus
    hwk-saarland.dePrimärquelleLand Saarland (Handwerkskammer des Saarlandes)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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