BundesBonus
Zuschuss · bis 9.135 € Bund

Weiterbildungsstipendium (SBB)

Das Weiterbildungsstipendium der SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung unterstützt junge Fachkräfte nach einer Berufsausbildung bei fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen und teils bei einem berufsbegleitenden Studium. Es gibt bis zu 9.135 Euro innerhalb von maximal drei Jahren, der Eigenanteil beträgt 10 Prozent. Voraussetzung sind besondere berufliche Leistungen; die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich.

Max. Förderung
9.135 €
pro Antrag
Fördergeber
SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt)

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt)
Förderhöhe bis zu 9.135 €
Zielgruppe Arbeitnehmer

Worum geht es?

Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an engagierte junge Fachkräfte, die sich nach einer Berufsausbildung weiter qualifizieren wollen. Das Stipendium des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt hilft bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen, unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einem berufsbegleitenden Studium.

Gefördert werden fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, zum Beispiel zum Meister, Fachwirt oder Fachpfleger, fachübergreifende Weiterbildungen wie Software-Kurse oder Intensiv-Sprachkurse sowie ein berufsbegleitendes Studium, das auf einer Ausbildung oder aktueller Berufstätigkeit aufbaut. Die Stipendiaten suchen sich die Bildungsmaßnahmen selbst aus und beantragen jeweils die Förderung. Auch Weiterbildungen im Ausland sind möglich. Es können mehrere Weiterbildungen absolviert werden, bis der maximale Förderbetrag ausgeschöpft ist und/oder die Förderzeit von maximal drei Jahren beendet ist.

Bewerben können sich junge Fachkräfte nach einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Dazu braucht es besondere berufliche Leistungen: eine Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser, einen Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule. Wer bereits einen Hochschulabschluss hat, kann sich nicht bewerben.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Haben Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen?
Haben Sie die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden, einen Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb erreicht oder einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule?
Werden Sie bis zum Alter von 24 Jahren aufgenommen (bei Berücksichtigung eines Freiwilligendienstes, von Elternzeit und anderem bis zu drei Jahre später)?
Haben Sie noch keinen Hochschulabschluss?

Was bekommst du konkret?

  • Förderung von bis zu 9.135 Euro innerhalb von maximal drei Jahren für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums.
  • Bei jeder Fördermaßnahme beträgt der Eigenanteil 10 Prozent.
  • Im ersten Jahr der Förderung kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.
  • Gefördert werden fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, fachübergreifende Weiterbildungen (zum Beispiel Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse) und ein berufsbegleitendes Studium; Weiterbildungen im Ausland sind möglich.

Wie stellst du den Antrag?

Zuerst über die Bewerbungsvoraussetzungen informieren, dann bei der Kammer oder Berufsbildungsstelle das Stammblatt anfordern und es zusammen mit Kopien des Berufsabschlusszeugnisses und weiterer Unterlagen an die zuständige Stelle einsenden. In den dualen Ausbildungsberufen vergeben die Kammern und weiteren Stellen, die auch die Berufsabschlussprüfungen abnehmen, die Stipendien: eine Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, eine Kammer der Freien Berufe oder eine Landesbehörde. Die Termine für die Bewerbung und die Aufnahme legen die zuständigen Stellen jeweils selbst fest. Wer einen bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen erlernt hat, etwa Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Physiotherapeut, kann sich direkt an die SBB wenden.

Häufige Fragen

Was wird mit dem Weiterbildungsstipendium gefördert?
Gefördert werden fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen (zum Beispiel Meister, Fachwirt, Fachpfleger), fachübergreifende Weiterbildungen wie Software-Kurse oder Intensiv-Sprachkurse und ein berufsbegleitendes Studium, das auf einer Ausbildung oder aktueller Berufstätigkeit aufbaut. Die Stipendiaten suchen sich die Bildungsmaßnahmen selbst aus.
Wie hoch ist die Förderung?
Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 9.135 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Bei jeder Fördermaßnahme beträgt der Eigenanteil 10 Prozent. Im ersten Förderjahr kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.
Wer kann sich bewerben?
Junge Fachkräfte nach einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, die zusätzlich besondere berufliche Leistungen vorweisen: eine Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser, einen Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule. Wer bereits einen Hochschulabschluss hat, kann sich nicht bewerben.
Bis zu welchem Alter ist die Aufnahme möglich?
Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung eines Freiwilligendienstes, von Elternzeit und anderem kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.
Wo bewerbe ich mich?
In den dualen Ausbildungsberufen bei der Kammer oder Berufsbildungsstelle, bei der die Ausbildung eingetragen war. Dort wird das Stammblatt angefordert und mit Kopien des Berufsabschlusszeugnisses und weiterer Unterlagen eingesendet. Wer einen bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen erlernt hat, kann sich direkt an die SBB wenden. Die Termine legen die zuständigen Stellen jeweils selbst fest.
Sind Weiterbildungen im Ausland möglich?
Ja. Die Förderung von Weiterbildungen im Ausland ist möglich. Neben Intensivsprachkursen sind auch berufsfachliche Weiterbildungen in vielen Fällen förderfähig.

Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit

Passenden Kurs für die Förderung finden

Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit (Portal „mein NOW“) bündelt Weiterbildungsangebote verschiedener Anbieter aus ganz Deutschland — filterbar unter anderem nach Ort und Umkreis, Unterrichtszeit und Unterrichtsform (zum Beispiel vor Ort, online oder hybrid). Ob ein gefundener Kurs über die jeweilige Förderung finanziert werden kann, klärt die zuständige Förderstelle.

Kurse in der Weiterbildungssuche finden

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Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Weiterbildungsstipendium (SBB) — Offizielle Programmseite
    sbb-stipendien.dePrimärquelleSBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt)
  2. [02]
    SBB: Kontakt
    sbb-stipendien.dePrimärquelleSBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt)
  3. [03]
    SBB: Wie wird gefördert?
    sbb-stipendien.dePrimärquelleSBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt)
  4. [04]
    SBB: Kann ich mich bewerben?
    sbb-stipendien.dePrimärquelleSBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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