BundesBonus
Zuschuss · bis 1.500 € Land

Meisterprämie Baden-Württemberg

Die Meisterprämie Baden-Württemberg ist eine einmalige Prämie von 1.500 € für Menschen, die ihre Meisterprüfung im Handwerk nach der Handwerksordnung (Anlage A und B1) erfolgreich abgelegt haben. Sie soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken und den Schritt in die Selbstständigkeit unterstützen. Antragsberechtigt ist, wer die Meisterprüfung nach dem 1. Januar 2020 bestanden hat; die Durchführung übernehmen die acht Handwerkskammern des Landes.

Max. Förderung
1.500 €
pro Antrag
Zuständig
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Förderhöhe 1.500 €
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Die Meisterprämie Baden-Württemberg würdigt den erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung im Handwerk mit einer einmaligen Zahlung von 1.500 €. Die operative Durchführung — Antragstellung und Auszahlung — übernehmen die acht Handwerkskammern in Baden-Württemberg.

Die Prämie ist unabhängig vom Einkommen und soll dem Fachkräftemangel im Handwerk entgegenwirken sowie beim Schritt in die Selbstständigkeit unterstützen.

Antragsberechtigt ist jede Person, die ihre Meisterprüfung nach der Handwerksordnung (Anlage A und B1) nach dem 1. Januar 2020 erfolgreich abgelegt hat.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Meisterprüfung im Handwerk (Anlage A/B1) bestanden

Prüfung nach dem 1. Januar 2020 abgelegt

Zuständige Handwerkskammer in Baden-Württemberg

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag bei der zuständigen Handwerkskammer stellen (eine der acht HWKs in Baden-Württemberg).
  2. Nachweise beilegen: Meisterprüfungszeugnis.
  3. Bearbeitung und Auszahlung durch die Handwerkskammer.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Meisterprämie in Baden-Württemberg 2026?
Die Meisterprämie Baden-Württemberg beträgt einmalig 1.500 € für die erfolgreich bestandene Meisterprüfung im Handwerk. Sie ist einkommensunabhängig.
Wer zahlt die Meisterprämie in Baden-Württemberg aus?
Die operative Durchführung übernehmen die acht Handwerkskammern in Baden-Württemberg. Dort wird der Antrag gestellt und die Prämie ausgezahlt.
Seit wann gilt die Meisterprämie BW?
Antragsberechtigt ist, wer die Meisterprüfung nach der Handwerksordnung (Anlage A und B1) nach dem 1. Januar 2020 erfolgreich abgelegt hat.
Kann ich die Prämie mit Aufstiegs-BAföG kombinieren?
Ja. Die Meisterprämie ist eine zusätzliche Landesleistung und kann mit dem Aufstiegs-BAföG des Bundes kombiniert werden, das die Lehrgangs- und Prüfungskosten fördert.

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