BundesBonus
Zuschuss · bis 100 % Bund

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III bescheinigt, dass die Voraussetzungen für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung vorliegen. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann damit die Weiterbildungskosten übernehmen — Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fahrkosten, auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuung — und Arbeitslosengeld oder Bürgergeld läuft weiter. Voraussetzung sind eine Beratung vor Beginn der Teilnahme sowie eine zugelassene Maßnahme bei einem zugelassenen Träger.

Zuständig
Bundesagentur für Arbeit
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesagentur für Arbeit
Förderquote bis 100 %
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Der Bildungsgutschein ist das wichtigste Weiterbildungs-Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Jobcenter. Anders als beim Aufstiegs-BAföG geht es hier nicht um Karriereaufstieg, sondern um die Sicherung oder Wiederherstellung der Arbeitsmarktintegration: Wer arbeitssuchend ist, von Arbeitslosigkeit bedroht ist (z. B. nach Kündigung), oder ohne Berufsabschluss arbeitet, kann eine konkret zugeschnittene Weiterbildung finanziert bekommen.

Gefördert werden die Weiterbildungskosten nach § 83 SGB III: Lehrgangs- und Prüfungsgebühren samt Lernmitteln, Fahrkosten zur Bildungsstätte, auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kinderbetreuung während der Maßnahme. Dazu läuft Arbeitslosengeld oder Bürgergeld weiter, und bei Weiterbildungen mit Berufsabschluss kommt das Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat hinzu (§ 87a Abs. 2).

Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch — entweder bei der Arbeitsagentur (für Arbeitslosengeld-Bezieher und Beschäftigte) oder beim Jobcenter (für Bürgergeld-Bezieher). Die Beratung muss vor Beginn der Teilnahme stattfinden (§ 81 Abs. 1 Nr. 2). Der Vermittler prüft, ob die geplante Maßnahme zu einer Eingliederung in Arbeit beiträgt. Bei positiver Einschätzung stellt er den Gutschein aus, der bei einem zugelassenen Bildungsträger eingelöst werden kann — zugelassen sein müssen Träger und Maßnahme (§ 81 Abs. 1 Nr. 3).

Wichtig: Du suchst dir den Bildungsträger selbst aus — die BA finanziert nur, wählt aber nicht. Eine gute Recherche im Voraus zahlt sich aus: zugelassene Angebote stehen in der Weiterbildungssuche unter mein-now.de, Einstieg über arbeitsagentur.de/kursnet. Der Gutschein ist zeitlich befristet; der Eintritt in die Weiterbildung muss innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgen, sonst verfällt er und muss neu beantragt werden.

Schnell-Check

Passt Bildungsgutschein zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Aktuelle SituationArbeitssuchend mit ALG I · Arbeitssuchend mit Bürgergeld · Beschäftigt — von Arbeitslosigkeit bedroht · Beschäftigt ohne Berufsabschluss · Aktuell nicht erwerbstätig (z. B. nach Elternzeit)
Hast du einen abgeschlossenen Berufsabschluss?—
Geplante MaßnahmedauerBis 6 Monate (Anpassungs­fortbildung) · 6–12 Monate (qualifizierende Weiterbildung) · 12–24 Monate (Vollzeit-Weiterbildung) · 24+ Monate (Umschulung mit Berufs­abschluss)

Was bekommst du konkret?

Weiterbildungskosten (§ 83 Abs. 1 SGB III) — nach § 81 Abs. 1 eine Ermessensleistung, übernommen werden notwendige Kosten:

  • Lehrgangskosten: Lehrgangsgebühren einschließlich Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsstücke und der Prüfungsgebühren für Zwischen- und Abschlussprüfungen (§ 84 Abs. 1). Zahlt ein Dritter, etwa der Arbeitgeber, einen Teil, übernimmt die BA nur den Rest.
  • Fahrkosten: in Höhe des zweckmäßigsten regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels in der niedrigsten Klasse, auch das Deutschlandticket; bei anderen Verkehrsmitteln 20 Cent je Kilometer (§ 5 Abs. 1 BRKG). Pendelfahrten bis 588 € im Monat.
  • Auswärtige Unterbringung: 60 € je Tag, höchstens 420 € im Monat; Verpflegung 24 € je Tag, höchstens 168 € im Monat (§ 86).
  • Kinderbetreuung: pauschal 160 € monatlich je Kind (§ 87) — aufsichtsbedürftig sind in der Regel Kinder unter 15 Jahren.

Leistungen zum Lebensunterhalt: Arbeitslosengeld wird während der geförderten Weiterbildung weitergezahlt; die Anspruchsdauer mindert sich dabei nur um einen Tag für jeweils zwei Tage Bezug (§ 148 Abs. 1 Nr. 7). Bürgergeld läuft weiter, zuständig bleibt das Jobcenter.

Weiterbildungsgeld: 150 € monatlich zusätzlich bei einer Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer führt (§ 87a Abs. 2 und 3).

Weiterbildungsprämie (§ 87a Abs. 1): 1.000 € nach bestandener Zwischenprüfung oder erstem Teil einer gestreckten Abschlussprüfung, 1.500 € nach bestandener Abschlussprüfung — nur bei Maßnahmen mit Abschluss in einem Ausbildungsberuf, und nur wenn die Ausbildungsordnung eine Zwischenprüfung überhaupt vorsieht.

Maßnahmedauer: Eine Vollzeitmaßnahme zum Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf muss gegenüber der regulären Berufsausbildung um mindestens ein Drittel verkürzt sein (§ 180 Abs. 4) — aus drei Jahren Ausbildung werden also in der Regel zwei Jahre Umschulung.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Beratungsgespräch vereinbaren — bei der Arbeitsagentur (wenn arbeitssuchend oder beschäftigt) oder beim Jobcenter (wenn Bürgergeld-Bezug). Termine telefonisch oder online über arbeitsagentur.de.

  2. 02

    Bildungsgutschein erhalten — Berechtigungsschein mit Lehrgangsziel, Maßnahmedauer und maximalen Lehrgangs­kosten. Gilt zeitlich befristet; die Frist steht auf dem Gutschein.

  3. 03

    Bildungsträger wählen — innerhalb der Geltungsdauer des Gutscheins selbst recherchieren und anmelden. Träger muss AZAV-zertifiziert sein und den Gutschein-Vermerk auf den Vertragsunterlagen ausweisen.

  4. 04

    Anmeldung bei der Arbeitsagentur einreichen — Bildungsträger schickt typischerweise direkt die Bestätigung an die zuständige Stelle. Dann läuft die Maßnahme.

  5. 05

    Während der Maßnahme

    ALG I oder Bürgergeld läuft weiter, Fahrtkosten werden erstattet (mit Belegen), Kinderbetreuung wird gegen Nachweis bezahlt.

  6. 06

    Nach Abschluss

    Bei erfolgreicher Zwischen- bzw. Abschlussprüfung Antrag auf Weiterbildungsprämie (1.000 € nach der Zwischenprüfung, 1.500 € nach der Abschlussprüfung, § 87a SGB III).

Häufige Fragen

Bekomme ich auch als Beschäftigter einen Bildungsgutschein?
Ja, und zwar auf drei Wegen. (1) Wenn du von Arbeitslosigkeit bedroht bist — z. B. nach Kündigung, bei auslaufendem befristeten Vertrag oder bei betrieblicher Restrukturierung (§ 81 Abs. 1 SGB III). (2) Wenn du keinen Berufsabschluss hast: Dann wird der nachträgliche Erwerb gefördert, hier besteht sogar ein Rechtsanspruch (§ 81 Abs. 2). (3) Als Beschäftigter mit Berufsabschluss über § 82 SGB III — auch dort kann ein Bildungsgutschein ausgestellt werden (§ 82 Abs. 6), allerdings nur bei Maßnahmen über 120 Stunden, wenn der Berufsabschluss in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegt und in den letzten zwei Jahren keine Förderung nach dieser Vorschrift lief. Ab 50 Beschäftigten beteiligt sich der Arbeitgeber an den Lehrgangskosten.
Wie finde ich einen passenden AZAV-zertifizierten Bildungs­träger?
Über die Weiterbildungssuche auf mein-now.de, dem Nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung — dort sind zugelassene Angebote mit ihren konkreten Maßnahmen gelistet, filterbar nach Wohnort, Bildungsziel und Dauer. Einstieg auch über arbeitsagentur.de/kursnet. Achte darauf, dass die KONKRETE Maßnahme zugelassen ist, nicht nur der Träger — nach § 81 Abs. 1 Nr. 3 SGB III müssen beide zugelassen sein. Die Zulassung erteilt eine fachkundige Stelle nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Erfahrungsberichte über Foren oder Bewertungen lesen lohnt sich, weil das Portal alle Anbieter gleich darstellt.
Was ist die Weiterbildungs­prämie und wie bekomme ich sie?
Die Weiterbildungsprämie ist ein Zuschlag für Weiterbildungen mit Berufsabschluss-Ziel: einmalig 1.000 Euro nach Bestehen der Zwischenprüfung oder des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung und 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung (§ 87a Abs. 1 SGB III). Voraussetzung ist eine nach § 81 geförderte Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer führt — eine reine Anpassungsfortbildung zählt nicht. Für die Zwischenprüfungs-Prämie muss die Ausbildungsordnung eine Zwischenprüfung überhaupt vorsehen. Den Antrag stellst du nach jeder Prüfung bei deinem Vermittler, Nachweis ist das Zeugnis der prüfenden Stelle. Arbeitslose erhalten während einer solchen Weiterbildung zusätzlich 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat (§ 87a Abs. 2).
Was passiert wenn ich die Weiterbildung abbreche?
Die Lehrgangskosten trifft es nicht: Sie entstehen beim Träger und werden unmittelbar an ihn ausgezahlt — wird die Bewilligung aufgehoben, sind diese Leistungen ausschließlich vom Träger zu erstatten (§ 83 Abs. 2 Satz 2 SGB III). Zurückzahlen musst du nur eigene Leistungen, die du zu Unrecht erhalten hast, etwa erstattete Fahrkosten für Zeiten ohne Teilnahme. Die eigentliche Folge eines Abbruchs ohne wichtigen Grund ist eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5): drei Wochen beim ersten Mal, sechs Wochen beim zweiten, danach zwölf Wochen (§ 159 Abs. 4). Bei einem wichtigen Grund — Krankheit, familiäre Notlage — entfällt sie. Wichtig: Unterbrechung oder Abbruch sind der Agentur für Arbeit unverzüglich zu melden, und vor einem Abbruch unbedingt mit dem Vermittler sprechen — oft lässt sich ein Trägerwechsel vereinbaren.
Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG — was ist besser?
Ganz andere Zielgruppen. Bildungsgutschein ist für Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte UND für Beschäftigte ohne Berufsabschluss — Ziel ist Arbeitsmarkt-Eingliederung. Aufstiegs-BAföG ist für ERWERBSTÄTIGE (oder Selbstständige) mit abgeschlossener Ausbildung, die einen klassischen Aufstiegs­abschluss (Meister, Techniker, Fachwirt) machen wollen. Faustregel: Du hast noch keinen Berufsabschluss oder bist arbeitslos? → Bildungs­gutschein. Du hast einen Berufsabschluss und willst aufsteigen? → Aufstiegs-BAföG. Für dieselbe Maßnahme schließen sich beide nicht vollständig aus: Übernimmt die Arbeitsagentur die Maßnahmekosten für Personen ohne Vorbeschäftigungszeit, bleibt der Anspruch auf Aufstiegs-BAföG bestehen und ist auf die Leistungen zum Lebensunterhalt beschränkt (§ 3 Satz 2 AFBG). Vollständig ausgeschlossen ist das Aufstiegs-BAföG dagegen, solange Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung gezahlt wird.

Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit

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Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit listet zertifizierte Weiterbildungsangebote aus ganz Deutschland — filterbar nach Ort und Umkreis, Vollzeit oder Teilzeit sowie Unterrichtsform (Präsenz, Online, Blended Learning). Die Nutzung ist kostenlos.

Kurse in der Weiterbildungssuche finden

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Bildungsgutschein — Offizielle Programmseite
    arbeitsagentur.dePrimärquelleBundesagentur für Arbeit
  2. [02]
    Kursnet — Liste AZAV-zertifizierter Maßnahmen
    arbeitsagentur.dePrimärquelleBundesagentur für Arbeit
  3. [03]
    SGB III § 81 — Förderung beruflicher Weiterbildung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesagentur für Arbeit
  4. [04]
    BA Merkblatt 6 — Förderung beruflicher Weiterbildung
    arbeitsagentur.dePrimärquelleBundesagentur für Arbeit

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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