Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesagentur für Arbeit |
| Förderquote | bis 100 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Der Bildungsgutschein ist das wichtigste Weiterbildungs-Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Jobcenter. Anders als beim Aufstiegs-BAföG geht es hier nicht um Karriereaufstieg, sondern um die Sicherung oder Wiederherstellung der Arbeitsmarktintegration: Wer arbeitssuchend ist, von Arbeitslosigkeit bedroht ist (z. B. nach Kündigung), oder ohne Berufsabschluss arbeitet, kann eine konkret zugeschnittene Weiterbildung finanziert bekommen.
Gefördert werden die Weiterbildungskosten nach § 83 SGB III: Lehrgangs- und Prüfungsgebühren samt Lernmitteln, Fahrkosten zur Bildungsstätte, auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kinderbetreuung während der Maßnahme. Dazu läuft Arbeitslosengeld oder Bürgergeld weiter, und bei Weiterbildungen mit Berufsabschluss kommt das Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat hinzu (§ 87a Abs. 2).
Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch — entweder bei der Arbeitsagentur (für Arbeitslosengeld-Bezieher und Beschäftigte) oder beim Jobcenter (für Bürgergeld-Bezieher). Die Beratung muss vor Beginn der Teilnahme stattfinden (§ 81 Abs. 1 Nr. 2). Der Vermittler prüft, ob die geplante Maßnahme zu einer Eingliederung in Arbeit beiträgt. Bei positiver Einschätzung stellt er den Gutschein aus, der bei einem zugelassenen Bildungsträger eingelöst werden kann — zugelassen sein müssen Träger und Maßnahme (§ 81 Abs. 1 Nr. 3).
Wichtig: Du suchst dir den Bildungsträger selbst aus — die BA finanziert nur, wählt aber nicht. Eine gute Recherche im Voraus zahlt sich aus: zugelassene Angebote stehen in der Weiterbildungssuche unter mein-now.de, Einstieg über arbeitsagentur.de/kursnet. Der Gutschein ist zeitlich befristet; der Eintritt in die Weiterbildung muss innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgen, sonst verfällt er und muss neu beantragt werden.
Passt Bildungsgutschein zu dir?
3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Aktuelle Situation | Arbeitssuchend mit ALG I · Arbeitssuchend mit Bürgergeld · Beschäftigt — von Arbeitslosigkeit bedroht · Beschäftigt ohne Berufsabschluss · Aktuell nicht erwerbstätig (z. B. nach Elternzeit) |
| Hast du einen abgeschlossenen Berufsabschluss? | — |
| Geplante Maßnahmedauer | Bis 6 Monate (Anpassungsfortbildung) · 6–12 Monate (qualifizierende Weiterbildung) · 12–24 Monate (Vollzeit-Weiterbildung) · 24+ Monate (Umschulung mit Berufsabschluss) |
Was bekommst du konkret?
Weiterbildungskosten (§ 83 Abs. 1 SGB III) — nach § 81 Abs. 1 eine Ermessensleistung, übernommen werden notwendige Kosten:
- Lehrgangskosten: Lehrgangsgebühren einschließlich Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsstücke und der Prüfungsgebühren für Zwischen- und Abschlussprüfungen (§ 84 Abs. 1). Zahlt ein Dritter, etwa der Arbeitgeber, einen Teil, übernimmt die BA nur den Rest.
- Fahrkosten: in Höhe des zweckmäßigsten regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels in der niedrigsten Klasse, auch das Deutschlandticket; bei anderen Verkehrsmitteln 20 Cent je Kilometer (§ 5 Abs. 1 BRKG). Pendelfahrten bis 588 € im Monat.
- Auswärtige Unterbringung: 60 € je Tag, höchstens 420 € im Monat; Verpflegung 24 € je Tag, höchstens 168 € im Monat (§ 86).
- Kinderbetreuung: pauschal 160 € monatlich je Kind (§ 87) — aufsichtsbedürftig sind in der Regel Kinder unter 15 Jahren.
Leistungen zum Lebensunterhalt: Arbeitslosengeld wird während der geförderten Weiterbildung weitergezahlt; die Anspruchsdauer mindert sich dabei nur um einen Tag für jeweils zwei Tage Bezug (§ 148 Abs. 1 Nr. 7). Bürgergeld läuft weiter, zuständig bleibt das Jobcenter.
Weiterbildungsgeld: 150 € monatlich zusätzlich bei einer Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer führt (§ 87a Abs. 2 und 3).
Weiterbildungsprämie (§ 87a Abs. 1): 1.000 € nach bestandener Zwischenprüfung oder erstem Teil einer gestreckten Abschlussprüfung, 1.500 € nach bestandener Abschlussprüfung — nur bei Maßnahmen mit Abschluss in einem Ausbildungsberuf, und nur wenn die Ausbildungsordnung eine Zwischenprüfung überhaupt vorsieht.
Maßnahmedauer: Eine Vollzeitmaßnahme zum Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf muss gegenüber der regulären Berufsausbildung um mindestens ein Drittel verkürzt sein (§ 180 Abs. 4) — aus drei Jahren Ausbildung werden also in der Regel zwei Jahre Umschulung.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Beratungsgespräch vereinbaren — bei der Arbeitsagentur (wenn arbeitssuchend oder beschäftigt) oder beim Jobcenter (wenn Bürgergeld-Bezug). Termine telefonisch oder online über arbeitsagentur.de.
- 02
Bildungsgutschein erhalten — Berechtigungsschein mit Lehrgangsziel, Maßnahmedauer und maximalen Lehrgangskosten. Gilt zeitlich befristet; die Frist steht auf dem Gutschein.
- 03
Bildungsträger wählen — innerhalb der Geltungsdauer des Gutscheins selbst recherchieren und anmelden. Träger muss AZAV-zertifiziert sein und den Gutschein-Vermerk auf den Vertragsunterlagen ausweisen.
- 04
Anmeldung bei der Arbeitsagentur einreichen — Bildungsträger schickt typischerweise direkt die Bestätigung an die zuständige Stelle. Dann läuft die Maßnahme.
- 05
Während der Maßnahme
ALG I oder Bürgergeld läuft weiter, Fahrtkosten werden erstattet (mit Belegen), Kinderbetreuung wird gegen Nachweis bezahlt.
- 06
Nach Abschluss
Bei erfolgreicher Zwischen- bzw. Abschlussprüfung Antrag auf Weiterbildungsprämie (1.000 € nach der Zwischenprüfung, 1.500 € nach der Abschlussprüfung, § 87a SGB III).
Häufige Fragen
Bekomme ich auch als Beschäftigter einen Bildungsgutschein?
Wie finde ich einen passenden AZAV-zertifizierten Bildungsträger?
Was ist die Weiterbildungsprämie und wie bekomme ich sie?
Was passiert wenn ich die Weiterbildung abbreche?
Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG — was ist besser?
Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit
Passenden Kurs für die Förderung finden
Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit listet zertifizierte Weiterbildungsangebote aus ganz Deutschland — filterbar nach Ort und Umkreis, Vollzeit oder Teilzeit sowie Unterrichtsform (Präsenz, Online, Blended Learning). Die Nutzung ist kostenlos.
Kurse in der Weiterbildungssuche findenMehr zu Bildungsgutschein und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Ähnliche Förderungen
Auch interessant
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Bildungsgutschein — Offizielle Programmseitearbeitsagentur.dePrimärquelleBundesagentur für Arbeit
- [02]Kursnet — Liste AZAV-zertifizierter Maßnahmenarbeitsagentur.dePrimärquelleBundesagentur für Arbeit
- [03]SGB III § 81 — Förderung beruflicher Weiterbildunggesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesagentur für Arbeit
- [04]BA Merkblatt 6 — Förderung beruflicher Weiterbildungarbeitsagentur.dePrimärquelleBundesagentur für Arbeit
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.