BundesBonus
Zuschuss · bis 100 % Bund

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für berufliche Weiterbildung — die Agentur übernimmt die kompletten Lehrgangs-, Prüfungs- und Fahrtkosten plus Kinderbetreuung, und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommen ihre Leistung während der Weiterbildung weiter ausgezahlt. Anspruchsberechtigt sind Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit Bedrohte (z. B. nach Kündigung) und Beschäftigte ohne Berufsabschluss. Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter — der Berater stellt nach individueller Prüfung den Bildungsgutschein für eine konkrete Maßnahme bei einem zertifizierten Träger aus.

Zuständig
Bundesagentur für Arbeit
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesagentur für Arbeit
Förderquote 100 %
Zielgruppe Arbeitnehmer, Privatperson

Worum geht es?

Der Bildungsgutschein ist das wichtigste Weiterbildungs-Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Jobcenter. Anders als beim Aufstiegs-BAföG geht es hier nicht um Karriere­aufstieg, sondern um die Sicherung oder Wiederherstellung der Arbeitsmarktintegration: Wer arbeitssuchend ist, von Arbeitslosigkeit bedroht ist (z. B. nach Kündigung), oder ohne Berufs­abschluss arbeitet, bekommt eine konkret zugeschnittene Weiterbildung komplett finanziert.

Die Leistung ist umfangreich: Volle Übernahme der Lehrgangs-, Prüfungs- und Lehrmittelkosten plus Fahrtkosten zur Bildungsstätte plus Kinderbetreuung während der Maßnahme plus Weiterzahlung von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld während der gesamten Weiterbildungs­zeit. Das macht eine 12-Monate-Vollzeit-Umschulung finanziell durchführbar, ohne dass auf Erspartes zurückgegriffen werden muss.

Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch — entweder bei der Arbeitsagentur (für Arbeitslosengeld-Bezieher und Beschäftigte) oder beim Jobcenter (für Bürgergeld-Bezieher). Der Vermittler prüft individuell, ob die geplante Maßnahme zu einer Eingliederung in Arbeit beiträgt. Bei positiver Einschätzung stellt er den Gutschein aus, der bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger eingelöst werden kann.

Wichtig: Du suchst dir den Bildungsträger selbst aus — die BA finanziert nur, wählt aber nicht. Eine gute Recherche im Voraus (Kursnet der BA, Erfahrungen, AZAV-Zertifikat prüfen) zahlt sich aus. Der Gutschein gilt typischerweise 3 Monate ab Ausstellung; in dieser Zeit musst du die Maßnahme begonnen haben.

Schnell-Check

Passt Bildungsgutschein zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Aktuelle Situation

Arbeitssuchend mit ALG I · Arbeitssuchend mit Bürgergeld · Beschäftigt — von Arbeitslosigkeit bedroht · Beschäftigt ohne Berufsabschluss · Aktuell nicht erwerbstätig (z. B. nach Elternzeit)

Hast du einen abgeschlossenen Berufsabschluss?

Geplante Maßnahmedauer

Bis 6 Monate (Anpassungs­fortbildung) · 6–12 Monate (qualifizierende Weiterbildung) · 12–24 Monate (Vollzeit-Weiterbildung) · 24+ Monate (Umschulung mit Berufs­abschluss)

Was bekommst du konkret?

Was der Bildungsgutschein bezahlt:

  • Volle Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (kein Eigenanteil, keine Höchst­grenze)
  • Lehr- und Lernmittel (Fachbücher, Software, Werkzeuge)
  • Fahrtkosten zur Bildungsstätte (öffentliche Verkehrsmittel-Pauschale; bei Pkw-Nutzung Kilometer­pauschale 0,20 €/km nach BRKG)
  • Auswärtige Unterbringung + Verpflegung bei Maßnahmen außerhalb des Wohnorts
  • Kinderbetreuungskosten während der Maßnahme — pauschal 130 € pro Kind und Monat (für Kinder unter 15)
  • Weiterzahlung von ALG I für die volle Maßnahmedauer (Bezugszeit verlängert sich entsprechend, kein Verfall)
  • Weiterzahlung von Bürgergeld plus Mehrkostenpauschale für Tagesverpflegung bei Vollzeit-Maßnahmen

Maßnahmedauer: bis zu 24 Monate für berufliche Weiterbildung; bis zu 36 Monate für Umschulung mit Berufsabschluss.

Weiterbildungs­prämie bei Erreichen eines Berufsabschlusses: einmalig 2.500 € nach bestandener Zwischenprüfung plus 3.000 € nach bestandener Abschlussprüfung — zusätzlicher Anreiz für lang dauernde Umschulungen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Beratungsgespräch vereinbaren — bei der Arbeitsagentur (wenn arbeitssuchend oder beschäftigt) oder beim Jobcenter (wenn Bürgergeld-Bezug). Termine telefonisch oder online über arbeitsagentur.de.

  2. 02

    Bildungsgutschein erhalten — Berechtigungsschein mit Lehrgangsziel, Maßnahmedauer und maximalen Lehrgangs­kosten. Gilt typischerweise 3 Monate ab Ausstellung.

  3. 03

    Bildungsträger wählen — innerhalb der Geltungsdauer des Gutscheins selbst recherchieren und anmelden. Träger muss AZAV-zertifiziert sein und den Gutschein-Vermerk auf den Vertragsunterlagen ausweisen.

  4. 04

    Anmeldung bei der Arbeitsagentur einreichen — Bildungsträger schickt typischerweise direkt die Bestätigung an die zuständige Stelle. Dann läuft die Maßnahme.

  5. 05

    Während der Maßnahme

    ALG I oder Bürgergeld läuft weiter, Fahrtkosten werden erstattet (mit Belegen), Kinderbetreuung wird gegen Nachweis bezahlt.

  6. 06

    Nach Abschluss

    Bei erfolgreicher Berufsabschluss-Prüfung Antrag auf Weiterbildungsprämie (2.500 € Zwischen + 3.000 € Abschluss).

Wie hoch ist die Bewilligungsquote?

Daten aus 2024

Anträge

261.000

Bewilligt

88,4 %

Ø Betrag

8.240 €

Gesamt-Volumen

2,2 Mrd. €

Häufige Fragen

Bekomme ich auch als Beschäftigter einen Bildungsgutschein?
Ja, in zwei Fällen. (1) Wenn du von Arbeitslosigkeit bedroht bist — z. B. nach Kündigung, bei auslaufendem befristeten Vertrag oder bei betrieblicher Restrukturierung. (2) Wenn du keinen Berufsabschluss hast und die Förderung das Nachholen oder eine berufliche Erstqualifikation ermöglicht. Standard-Beschäftigte mit Berufsabschluss bekommen typischerweise KEINEN Bildungsgutschein — für die ist Aufstiegs-BAföG oder das Qualifizierungschancen­gesetz der bessere Weg.
Wie finde ich einen passenden AZAV-zertifizierten Bildungs­träger?
Über das Kursnet der Bundesagentur (kursnet.arbeitsagentur.de) — dort sind alle AZAV-Anbieter mit ihren konkreten Maßnahmen gelistet, filterbar nach Wohnort, Lehrgangsziel, Dauer. Achte auf das AZAV-Zertifikats­logo und die Maßnahmenummer (Nachweis dass die KONKRETE Maßnahme zertifiziert ist — nicht nur der Träger). Erfahrungs­berichte über Foren oder Bewertungen lesen lohnt sich, weil Kursnet alle gleich darstellt.
Was ist die Weiterbildungs­prämie und wie bekomme ich sie?
Die Weiterbildungs­prämie ist eine zusätzliche Gratifikation für Umschulungen mit Berufsabschluss-Ziel: einmalig 2.500 € nach Bestehen der Zwischenprüfung und 3.000 € nach bestandener Abschlussprüfung. Pflicht­voraussetzung: Bildungsgutschein-Förderung von einer Maßnahme die in einem anerkannten Berufsabschluss endet (also keine reine Anpassungs­fortbildung). Antrag stellst du nach jeder Prüfung bei deinem zuständigen Vermittler — Prüfungs­zeugnis als Nachweis.
Was passiert wenn ich die Weiterbildung abbreche?
Bei nachweisbar wichtigem Grund (Krankheit, familiäre Notlage, fehlerhafte Beratung des Trägers) entstehen meist keine Probleme — die Förderung wird nicht zurückgefordert. Bei selbst­verschuldetem Abbruch ohne wichtigen Grund kann die Bundesagentur die Lehrgangskosten zurückfordern (das passiert in der Praxis selten, aber rechtlich möglich). Wichtig: Vor Abbruch UNBEDINGT mit dem Vermittler sprechen — oft lassen sich Probleme (z. B. mit dem Bildungsträger) lösen oder ein Träger­wechsel vereinbaren.
Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG — was ist besser?
Ganz andere Zielgruppen. Bildungsgutschein ist für Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte UND für Beschäftigte ohne Berufsabschluss — Ziel ist Arbeitsmarkt-Eingliederung. Aufstiegs-BAföG ist für ERWERBSTÄTIGE (oder Selbstständige) mit abgeschlossener Ausbildung, die einen klassischen Aufstiegs­abschluss (Meister, Techniker, Fachwirt) machen wollen. Faustregel: Du hast noch keinen Berufsabschluss oder bist arbeitslos? → Bildungs­gutschein. Du hast einen Berufsabschluss und willst aufsteigen? → Aufstiegs-BAföG. Für dieselbe Maßnahme schließen sich beide nicht vollständig aus: Übernimmt die Arbeitsagentur die Maßnahmekosten für Personen ohne Vorbeschäftigungszeit, bleibt der Anspruch auf Aufstiegs-BAföG bestehen und ist auf die Leistungen zum Lebensunterhalt beschränkt (§ 3 Satz 2 AFBG). Vollständig ausgeschlossen ist das Aufstiegs-BAföG dagegen, solange Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung gezahlt wird.

Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit

Passenden Kurs für die Förderung finden

Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit listet zertifizierte Weiterbildungsangebote aus ganz Deutschland — filterbar nach Ort und Umkreis, Vollzeit oder Teilzeit sowie Unterrichtsform (Präsenz, Online, Blended Learning). Die Nutzung ist kostenlos.

Kurse in der Weiterbildungssuche finden

Mehr zu Bildungsgutschein und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Bildungsgutschein — Offizielle Programmseite
    arbeitsagentur.dePrimärquelleBundesagentur für Arbeit
  2. [02]
    Kursnet — Liste AZAV-zertifizierter Maßnahmen
    kursnet.arbeitsagentur.dePrimärquelleBundesagentur für Arbeit
  3. [03]
    SGB III § 81 — Förderung beruflicher Weiterbildung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesagentur für Arbeit
  4. [04]
    BA Merkblatt 6 — Förderung beruflicher Weiterbildung
    arbeitsagentur.dePrimärquelleBundesagentur für Arbeit
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