BundesBonus
Zuschuss · bis 3.000 € Land

Sächsischer Meisterbonus

Der Sächsische Meisterbonus ist eine einmalige Landesprämie von 3.000 € für Menschen, die eine Meisterprüfung im Handwerk oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung (DQR-Niveau 6 oder 7, z. B. Fachwirt) erfolgreich abgelegt haben. Sie ist einkommensunabhängig und soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Voraussetzung ist der Abschluss vor einer zuständigen Kammer und ein Wohn- oder Beschäftigungsbezug zu Sachsen. Der Meisterbonus wurde für Abschlüsse ab dem 1. Januar 2026 von 2.000 € auf 3.000 € erhöht; in der Übergangsphase erfolgt die Erhöhung teils über eine Nachbewilligung. Der Antrag ist binnen eines Jahres nach Feststellung des Prüfungsergebnisses zu stellen.

Max. Förderung
3.000 €
pro Antrag
Zuständig
Freistaat Sachsen (Sächsische Aufbaubank)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Sachsen (Sächsische Aufbaubank)
Förderhöhe 3.000 €
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Der Sächsische Meisterbonus würdigt den erfolgreichen Abschluss einer höherqualifizierenden Berufsbildung mit einer einmaligen Zahlung von 3.000 €. Gefördert werden Meisterabschlüsse im Handwerk sowie gleichwertige Fortbildungsprüfungen auf DQR-Niveau 6 oder 7.

Die Prämie ist unabhängig vom Einkommen und kann mit dem Aufstiegs-BAföG des Bundes (das die Lehrgangs- und Prüfungskosten fördert) kombiniert werden. Der Meisterbonus wurde für Abschlüsse ab dem 1. Januar 2026 von 2.000 € auf 3.000 € erhöht; in der Übergangsphase erfolgt die Erhöhung teils über eine Nachbewilligung. Der Antrag ist binnen eines Jahres nach Feststellung des Prüfungsergebnisses zu stellen.

Maßgeblich ist der Abschluss vor einer im Land zuständigen Kammer sowie ein Wohnsitz oder sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsort in Sachsen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

2 Pflicht-Kriterien

Meisterprüfung im Handwerk oder Fortbildungsprüfung (DQR 6/7) bestanden

Abschluss-Kammer bzw. Wohn-/Beschäftigungsort in Sachsen

Wie stellst du den Antrag?

  1. Antrag bei der zuständigen Handwerkskammer bzw. der Sächsischen Aufbaubank (SAB) stellen.
  2. Nachweise beilegen: Prüfungszeugnis der Meister- bzw. Fortbildungsprüfung, ggf. Wohnsitz-/Beschäftigungsnachweis.
  3. Auszahlung nach Bewilligung. Auf die jeweils geltende Antragsfrist achten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist Der Sächsische Meisterbonus 2026?
Der Sächsische Meisterbonus beträgt einmalig 3.000 € für eine erfolgreich bestandene Meister- oder gleichwertige Fortbildungsprüfung (DQR 6/7). Die Prämie ist einkommensunabhängig.
Für welche Abschlüsse gilt die Prämie?
Gefördert werden Meisterabschlüsse im Handwerk sowie gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen auf DQR-Niveau 6 oder 7 — etwa Fachwirt oder Betriebswirt.
Kann ich die Prämie mit dem Aufstiegs-BAföG kombinieren?
Ja. Die Landesprämie wird zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG des Bundes gezahlt, das die Lehrgangs- und Prüfungskosten der Fortbildung fördert.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird bei der zuständigen Handwerkskammer bzw. der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt. Erforderlich ist das Prüfungszeugnis der Meister- bzw. Fortbildungsprüfung; auf die jeweils geltende Antragsfrist ist zu achten.

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