Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Thüringer Aufbaubank |
| Förderhöhe | 2.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Der Thüringer Meisterbonus würdigt den erfolgreichen Abschluss einer höherqualifizierenden Berufsbildung mit einer einmaligen Zahlung von 2.000 €. Gefördert werden Meisterabschlüsse im Handwerk sowie gleichwertige Fortbildungsprüfungen auf DQR-Niveau 6 oder 7.
Die Prämie ist unabhängig vom Einkommen und kann mit dem Aufstiegs-BAföG des Bundes (das die Lehrgangs- und Prüfungskosten fördert) kombiniert werden. Der Meisterbonus wurde zum Jahresbeginn 2026 von 1.000 € auf 2.000 € erhöht. Jahrgangsbeste Absolventen erhalten zusätzlich die Meisterprämie im Handwerk, die unverändert fortgeführt wird.
Wichtig für die Antragstellung: Zum Jahreswechsel hat sich der Weg geändert. Die frühere Richtlinie, die über die Thüringer Aufbaubank lief, ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Seit 2026 ist das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum Fördermittelgeber, und der Antrag wird nach der „Vereinbarung zur Vergabe des Meisterbonus in Thüringen" bei der regional zuständigen Handwerkskammer gestellt — nicht mehr bei der Aufbaubank. Wer auf der Seite der Aufbaubank den Hinweis liest, es sei keine Antragstellung möglich, ist schlicht bei der falschen Stelle gelandet.
Maßgeblich ist der Abschluss vor einer im Land zuständigen Kammer sowie ein Wohnsitz oder sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsort in Thüringen.
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Welche Bedingungen gelten?
2 Pflicht-Kriterien
Meisterprüfung im Handwerk oder Fortbildungsprüfung (DQR 6/7) bestanden
Abschluss-Kammer bzw. Wohn-/Beschäftigungsort in Thüringen
Was bekommst du konkret?
Einmalige Prämie:
- Nach bestandener Meister-/Fortbildungsprüfung (DQR 6/7): 2.000 €
Die Prämie ist einkommensunabhängig und mit dem Aufstiegs-BAföG des Bundes kombinierbar. Der Meisterbonus wurde ab 2026 von 1.000 € auf 2.000 € erhöht. Jahrgangsbeste Absolventen erhalten zusätzlich eine Meisterprämie von 1.000 € je Gewerbe und Handwerkskammer.
Wie stellst du den Antrag?
- Zuständige Handwerkskammer bestimmen — Erfurt, Südthüringen oder Ostthüringen, je nach Kammerbezirk. Die Aufbaubank ist seit 2026 nicht mehr zuständig.
- Passendes Formular wählen — es gibt getrennte Anträge für Abschlüsse bis Dezember 2025 und für Abschlüsse ab 2026. Der Antrag ab 2026 ergeht nach der „Vereinbarung zur Vergabe des Meisterbonus in Thüringen".
- Nachweise beilegen — Prüfungszeugnis der Meister- beziehungsweise Fortbildungsprüfung, dazu bei Bedarf der Nachweis über Wohnsitz oder Beschäftigung in Thüringen.
- Antrag bei der Kammer einreichen.
- Auszahlung nach Bewilligung — die Kammern rechnen in zwei Zeiträumen mit dem Fördermittelgeber ab (1. Januar bis 31. Mai und 1. Juni bis 31. Dezember 2026).
Häufige Fragen
Wie hoch ist Der Thüringer Meisterbonus 2026?
Für welche Abschlüsse gilt die Prämie?
Kann ich die Prämie mit dem Aufstiegs-BAföG kombinieren?
Wo stelle ich den Antrag?
Die Thüringer Aufbaubank schreibt, es seien keine Anträge möglich — stimmt das?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Handwerkskammer für Ostthüringen — Meisterbonushwk-gera.dePrimärquelleHandwerkskammer für Ostthüringen
- [02]Handwerkskammer Erfurt — Meisterbonus, Antragsformulare zur Vereinbarung 2026hwk-erfurt.dePrimärquelleHandwerkskammer Erfurt