BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Land

Bildungsscheck NRW

Der Bildungsscheck NRW 2.0 ist ein Zuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen (mit ESF-Mitteln) zur beruflichen Weiterbildung. Er übernimmt 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 € pro Person und Kalenderjahr. Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 50.000 € (bei zusammen veranlagten Ehepaaren 100.000 €). Das neue Programm steht ab dem 1. Februar 2026 zur Verfügung.

Max. Förderung
500 €
pro Antrag
Zuständig
Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
Förderhöhe bis zu 500 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Der Bildungsscheck NRW 2.0 fördert die individuelle berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und steht ab dem 1. Februar 2026 zur Verfügung. Er wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.

Gefördert werden 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 € pro Person und Kalenderjahr. Der Bildungsscheck kann einmal jährlich beantragt werden.

Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 50.000 € (zusammen veranlagte Ehepaare 100.000 €).

Schnell-Check

Passt Bildungsscheck NRW zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen

Zu versteuerndes Jahreseinkommen (max. 50.000 € / Paare 100.000 €)

0 € – 100.000 €

Berufliche Weiterbildung geplant

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    50 %
    500 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Bildungsscheck NRW
1.000 €

Förderfähig sind max. 1.000 €

Rechnerische Schätzung
500 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten1.000 €
  • Förderfähige Basis1.000 €
  • Zuschuss– 500 €
  • Dein Eigenanteil500 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

  1. Online-Antrag über das ESF-Portal des MAGS NRW (mags.nrw/esf-online-antrag) oder eine Beratungsstelle.
  2. Beratungsgespräch in einer anerkannten Beratungsstelle (Pflicht vor Ausstellung des Bildungsschecks).
  3. Bildungsscheck erhalten und bei der Weiterbildungseinrichtung einlösen — vor Beginn der Maßnahme.
  4. Abrechnung über die Bildungseinrichtung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Bildungsscheck NRW 2026?
Der Bildungsscheck NRW 2.0 übernimmt 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 € pro Person und Kalenderjahr. Er steht ab dem 1. Februar 2026 zur Verfügung.
Wer kann den Bildungsscheck NRW beantragen?
Personen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 50.000 € (zusammen veranlagte Ehepaare 100.000 €), die eine berufliche Weiterbildung absolvieren möchten.
Wie oft kann ich den Bildungsscheck nutzen?
Der Bildungsscheck 2.0 kann einmal pro Person und Kalenderjahr beantragt werden. Er muss vor Beginn der Weiterbildung ausgestellt und eingelöst werden.
Brauche ich ein Beratungsgespräch?
Ja. Vor der Ausstellung des Bildungsschecks ist ein Beratungsgespräch in einer anerkannten Beratungsstelle erforderlich. Erst danach wird der Bildungsscheck ausgegeben.

Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit

Passenden Kurs für die Förderung finden

Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit listet zertifizierte Weiterbildungsangebote aus ganz Deutschland — filterbar nach Ort und Umkreis, Vollzeit oder Teilzeit sowie Unterrichtsform (Präsenz, Online, Blended Learning). Die Nutzung ist kostenlos.

Kurse in der Weiterbildungssuche finden

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