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Anerkennungszuschuss für im Ausland erworbene Berufsqualifikationen

Der Anerkennungszuschuss erstattet Menschen mit geringem Einkommen Kosten für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation oder eine Zeugnisbewertung, zusätzlich Qualifikationsanalysen und Qualifizierungen. Das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gewährt ihn, die Mittel stellt das BMBFSFJ. Einzelpersonen dürfen höchstens 32.000 Euro brutto im Jahr verdienen, Ehepaare höchstens 50.000 Euro. Den Zuschuss sollten Sie beantragen, bevor Sie den Antrag auf Anerkennung stellen.

Fördergeber
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Wer die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation oder eine Zeugnisbewertung beantragen will und ein geringes Einkommen hat, kann über den Anerkennungszuschuss finanzielle Unterstützung erhalten. Auch Qualifizierungen können gefördert werden. Der Anerkennungszuschuss ist ein Förderinstrument des Bundes; er richtet sich an Erwerbstätige, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, und an Erwerbslose, die keine anderen Förderungen in Anspruch nehmen können. Er wird vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gewährt, die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zur Verfügung. Seit dem 1. Januar 2025 werden der Anerkennungszuschuss und die Qualifizierungsförderung unter neuen Bedingungen fortgesetzt.

Gefördert werden Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens, die Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), Übersetzungen, Beglaubigungen und Gutachten, Qualifikationsanalysen, Anpassungslehrgänge und Anpassungsqualifizierungen, überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen, Vorbereitungskurse auf Eignungs- und Kenntnisprüfungen samt Prüfungsgebühren, notwendige Fahrt- und Unterbringungskosten bei Qualifizierungen sowie Beratung und Unterstützung beim Zugang zu Maßnahmen und Praktika. Nicht gefördert werden unter anderem Lernmittel, Lebenshaltungs- und Betreuungskosten, Sprachkurse, Kosten der Berufszulassung und die Beschaffung von Nachweisen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Haben Sie im Ausland eine Berufsqualifikation oder Hochschulqualifikation erworben und wollen ein Anerkennungsverfahren oder eine Zeugnisbewertung beantragen?
Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland?
Verdienen Sie als Einzelperson höchstens 32.000 Euro brutto im Jahr bzw. als Ehepaar oder Lebenspartnerschaft höchstens 50.000 Euro brutto (positive Einkünfte abzüglich Freibeträge für Kinder)?
Nur für Qualifizierungen: Haben Sie einen Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit bzw. die Auflage einer Ausgleichsmaßnahme?

Was bekommst du konkret?

Zuschuss zu den Kosten des Anerkennungsverfahrens oder einer Zeugnisbewertung: Erstattet werden Kosten in Höhe von 100 bis maximal 600 Euro. Zusätzlich können die Kosten von Qualifikationsanalysen bis zu 1.200 Euro gefördert werden. Für Qualifizierungsmaßnahmen, die im Rahmen der Anerkennung zur vollen Gleichwertigkeit führen sollen, beträgt die maximale Fördersumme 3.000 Euro pro Person; die Maßnahmen sollen eine Zertifizierung nach der AZAV oder eine vergleichbare externe Bestätigung der Qualitätssicherung haben.

Wie stellst du den Antrag?

Beantragen Sie die finanzielle Förderung, bevor Sie den Antrag auf Anerkennung stellen; rückwirkend können keine Kosten übernommen werden. Der Anerkennungszuschuss wird bei der Zentralen Förderstelle am Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) über das digitale Antragsformular beantragt. Informationen und Unterstützung bieten die Beratungsstellen zur Anerkennung, dazu zählen Kammern, Verbände, Vereine, Migrantenorganisationen, IQ Beratungsstellen sowie die zuständigen Stellen für das Anerkennungsverfahren. Bezieher von Sozialleistungen nach SGB II oder III füllen zusätzlich zum Mantelbogen die Anlage B aus. Mögliche Ergebnisse sind Förderzusage, Aussetzung des Verfahrens (wenn eine andere Stelle, meist Arbeitsagentur oder Jobcenter, fördert) oder Förderabsage. Nach einer Förderzusage reichen Sie den Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle ein oder beantragen die Zeugnisbewertung bei der ZAB.

Häufige Fragen

Wie viel erstattet der Anerkennungszuschuss?
Für das Anerkennungsverfahren oder eine Zeugnisbewertung können Kosten in Höhe von 100 bis maximal 600 Euro erstattet werden. Qualifikationsanalysen werden bis zu 1.200 Euro gefördert, Qualifizierungsmaßnahmen mit maximal 3.000 Euro pro Person.
Wann sollte ich den Anerkennungszuschuss beantragen?
Bevor Sie den Antrag auf Anerkennung stellen. Rückwirkend können keine Kosten übernommen werden. Nach einer Förderzusage reichen Sie den Anerkennungsantrag bei der zuständigen Stelle ein oder beantragen die Zeugnisbewertung bei der ZAB.
Welche Einkommensgrenze gilt?
Einzelpersonen dürfen nicht mehr als 32.000 Euro brutto im Jahr verdienen, Ehepaare und Lebenspartnerschaften nicht mehr als 50.000 Euro brutto. Maßgeblich ist die Summe positiver Einkünfte abzüglich der Freibeträge für Kinder.
Können auch Bezieher von Sozialleistungen den Zuschuss beantragen?
Ja. Wer Sozialleistungen nach SGB II oder III erhält, kann den Anerkennungszuschuss beantragen und füllt zusätzlich zum Mantelbogen die Anlage B aus. Die Förderung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter hat jedoch Vorrang; wird das Anerkennungsverfahren dort bereits gefördert, ist in der Regel keine Förderung durch den Anerkennungszuschuss möglich.
Welche Rolle spielt der Aufenthaltsstatus?
Der Anerkennungszuschuss wird unabhängig vom Aufenthaltsstatus gewährt. Sie müssen aber Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben; eine Antragstellung aus dem Ausland ist nicht möglich.
Wo wird der Anerkennungszuschuss beantragt?
Bei der Zentralen Förderstelle am Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb). Informationen und Unterstützung bieten Beratungsstellen wie Kammern, Verbände, Vereine, Migrantenorganisationen, IQ Beratungsstellen sowie die zuständigen Stellen für das Anerkennungsverfahren.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Anerkennungszuschuss für im Ausland erworbene Berufsqualifikationen — Offizielle Programmseite
    anerkennung-in-deutschland.dePrimärquelleBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  2. [02]
    Förderrichtlinie für Anträge ab 01.01.2025
    anerkennung-in-deutschland.deRechtsgrundlageBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  3. [03]
    Flyer zum Anerkennungszuschuss (PDF)
    anerkennung-in-deutschland.dePrimärquelleBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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