BundesBonus
Zuschuss Land

Ausbildungsplatzförderung Hessen (Förderrichtlinie Berufliche Bildung)

Die hessische Ausbildungsplatzförderung unterstützt Ausbildungsbetriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche schaffen. Betriebe erhalten 50 Prozent der Ausbildungsvergütung im ersten und 25 Prozent im zweiten Jahr oder pauschal 3.000 Euro je Ausbildungsplatz. Antrag beim Regierungspräsidium Kassel.

Zuständig
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Ausbildungsplatzförderung ist ein Förderbereich der hessischen Förderrichtlinie Berufliche Bildung. Das Land Hessen fördert damit Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsstellen für Jugendliche mit erschwertem Zugang zum Ausbildungsmarkt schaffen.

Den Antrag stellt der ausbildende Betrieb selbst – nicht Kammern oder Bildungsträger. Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Ziel ist es, die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe für benachteiligte Zielgruppen zu stärken.

Zentrale Bewilligungsstelle ist das Regierungspräsidium Kassel, bei dem der Antrag vor Ausbildungsbeginn einzureichen ist.

Schnell-Check

Passt Ausbildungsplatzförderung Hessen (Förderrichtlinie Berufliche Bildung) zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Ausbildungsbetrieb bzw. Unternehmen, das zusätzliche Ausbildungsstellen bereitstellt

Ausbildungsplatz für Altbewerber, Ausbildungsabbrecher, Haftentlassene oder Jugendliche mit Sprachförderbedarf

Es handelt sich um einen zusätzlichen, nicht ohnehin geplanten Ausbildungsplatz

Antrag beim Regierungspräsidium Kassel vor Ausbildungsbeginn

Ausbildungsbetrieb bzw. Ausbildungsplatz in Hessen

Was bekommst du konkret?

Für die Ausbildung von Altbewerbern mit höchstens Hauptschulabschluss erhält der Betrieb einen Zuschuss von 50 Prozent der Ausbildungsvergütung im ersten und 25 Prozent im zweiten Ausbildungsjahr. Für Auszubildende nach Ausbildungsabbruch, nach Haftentlassung sowie mit besonderem Sprachförderbedarf wird eine Projektförderung von 3.000 Euro je Ausbildungsplatz gewährt.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag ist vor Beginn der Ausbildung beim Regierungspräsidium Kassel einzureichen. Das RP Kassel ist zentrale Bewilligungsstelle für die Ausbildungsplatzförderung im Rahmen der hessischen Förderrichtlinie Berufliche Bildung.

Häufige Fragen

Wer kann die hessische Ausbildungsplatzförderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe selbst – also Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die zusätzliche Ausbildungsstellen bereitstellen. Nicht Kammern oder Bildungsträger, sondern der ausbildende Betrieb stellt den Antrag.
Für welche Auszubildenden gibt es die Förderung?
Gefördert werden zusätzliche Ausbildungsplätze für vier Zielgruppen: Altbewerber mit höchstens Hauptschulabschluss, Auszubildende nach einem Ausbildungsabbruch etwa durch Betriebsinsolvenz, Jugendliche nach Haftentlassung sowie Auszubildende mit besonderem Sprachförderbedarf.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Für die Ausbildung von Altbewerbern mit Hauptschulabschluss erhält der Betrieb einen Zuschuss von 50 Prozent der Ausbildungsvergütung im ersten und 25 Prozent im zweiten Ausbildungsjahr. Für die übrigen Zielgruppen wird eine Projektförderung von 3.000 Euro je Ausbildungsplatz gewährt.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag ist beim Regierungspräsidium Kassel zu stellen, das zentrale Bewilligungsstelle für die Ausbildungsplatzförderung ist. Der Antrag muss vor Beginn der Ausbildung eingehen.
Muss der Ausbildungsplatz zusätzlich sein?
Ja. Gefördert werden nur zusätzliche Ausbildungsstellen, die der Betrieb für die genannten Zielgruppen schafft. Damit soll die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe für benachteiligte Jugendliche gestärkt werden.
Ist die Förderung Teil der Förderrichtlinie Berufliche Bildung?
Ja. Die Ausbildungsplatzförderung ist ein Förderbereich der hessischen Förderrichtlinie Berufliche Bildung. Das Land Hessen unterstützt darüber Betriebe, die jungen Menschen mit erschwertem Zugang zum Ausbildungsmarkt eine Chance geben.

Mehr zu Ausbildungsplatzförderung Hessen (Förderrichtlinie Berufliche Bildung) und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Ausbildungsplatzförderung Hessen (Förderrichtlinie Berufliche Bildung) — Offizielle Programmseite
    wirtschaft.hessen.dePrimärquelleHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
  2. [02]
    Ausbildungs- und Arbeitsmarktförderung – RP Kassel
    rp-kassel.hessen.dePrimärquelleHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
  3. [03]
    Förderrichtlinie Berufliche Bildung (Staatsanzeiger 12/2025, PDF)
    wirtschaft.hessen.dePrimärquelleHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Teilen
Merken