BundesBonus
Zuschuss · bis 80 % Bund

INQA-Coaching

Mit dem INQA-Coaching unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kleine und mittlere Unternehmen bei der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik und der Steigerung der Innovationsfähigkeit. KMU erhalten bis zu 80 Prozent des Tagessatzes (maximal 1.200 Euro pro Beratungstag) als Zuschuss.

Max. Förderung
1.200 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) / Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) / Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
Förderhöhe bis zu 1.200 €
Förderquote 80 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das INQA-Coaching fördert Beratungs- und Unterstützungsleistungen, mit denen Unternehmen eine mitarbeiterorientierte und zukunftsgerechte Personalpolitik etablieren können. Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige KMU gemäß EU-Definition der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe sowie gemeinnützige KMU mit Sitz und Betriebsstätte in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen. Das Programm umfasst drei Programmzweige: INQA-Beratungsstellen (IBS) für Beratung, administrative Begleitung und Programmunterstützung; Coachings für KMU mit beteiligungsorientierten, agilen Beratungsprozessen; sowie das Übergeordnete Zentrum (ÜZ) INQA-Coaching zur Vernetzung und Qualitätssicherung. Beratungsleistungen werden von autorisierten Coaches durchgeführt und beziehen sich auf personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarf im Zusammenhang mit nachvollziehbaren digitalen Transformationen. Das Coaching erfolgt in der Regel direkt vor Ort im Betrieb unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung. Geltungsdauer 31.12.2027.

Schnell-Check

Passt INQA-Coaching zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Rechtlich selbstständiges KMU gemäß EU-Definition

Sitz und Betriebsstätte in Deutschland

Unternehmen besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt

Coaching durch autorisierten Coach aus dem INQA-Pool

Veränderungsbedarf im Zusammenhang mit digitaler Transformation

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    80 %
    1.200 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für INQA-Coaching
1.500 €

Förderfähig sind max. 1.500 €

Rechnerische Schätzung
1.200 €

pro Antrag

Förderquote80%
  • Gesamtkosten1.500 €
  • Förderfähige Basis1.500 €
  • Zuschuss– 1.200 €
  • Dein Eigenanteil300 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Coaching mit Pool-Coach durchführen

    Coaches können sich online bei der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) für die Aufnahme in den Coaching-Pool bewerben; das Coaching wird mit einem Pool-Coach durchgeführt.

  2. 02

    Antrag nach Coaching-Ende einreichen

    Für Coachings ist das Verfahren einstufig: der Antrag wird innerhalb eines Monats nach Beendigung des Coachings bei der Deutschen Rentenversicherung Bund – Knappschaft-Bahn-See (KBS), Fachbereich ESF, in Cottbus eingereicht.

  3. 03

    Für IBS und ÜZ: zweistufig

    Für IBS und ÜZ ist das Antragsverfahren zweistufig mit Interessenbekundung über das Förderportal Z-EU-S in der ersten Stufe.

Häufige Fragen

Wer kann INQA-Coaching beantragen?
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige KMU gemäß EU-Definition der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe sowie gemeinnützige KMU mit Sitz und Betriebsstätte in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Beim Coaching für KMU erstattet das Programm bis zu 80 Prozent des Tagessatzes, maximal 1.200 Euro je Beratungstag. Bei INQA-Beratungsstellen (IBS) bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, beim Übergeordneten Zentrum bis zu 90 Prozent.
Wie wird der Antrag für ein Coaching gestellt?
Das Verfahren ist einstufig. Der Antrag wird innerhalb von einem Monat nach Beendigung des Coachings bei der Deutschen Rentenversicherung Bund – Knappschaft-Bahn-See (KBS), Fachbereich ESF, eingereicht.
Welche Themen werden gecoacht?
Beratungsleistungen beziehen sich auf einen personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarf im Zusammenhang mit nachvollziehbaren digitalen Transformationen im Betrieb. Das Coaching erfolgt vor Ort unter Beteiligung von Interessenvertretung und Beschäftigten.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    INQA-Coaching — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) / Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
  2. [02]
    Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
    inqa.dePrimärquelleBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) / Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
  3. [03]
    BMAS Richtlinie 11.04.2024
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) / Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
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