Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) / Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) |
| Förderquote | bis 80 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das INQA-Coaching fördert Beratungs- und Unterstützungsleistungen, mit denen Unternehmen eine mitarbeiterorientierte und zukunftsgerechte Personalpolitik etablieren können. Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige KMU gemäß EU-Definition der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe sowie gemeinnützige KMU mit Sitz und Betriebsstätte in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen. Das Programm umfasst drei Programmzweige: INQA-Beratungsstellen (IBS) für Beratung, administrative Begleitung und Programmunterstützung; Coachings für KMU mit beteiligungsorientierten, agilen Beratungsprozessen; sowie das Übergeordnete Zentrum (ÜZ) INQA-Coaching zur Vernetzung und Qualitätssicherung. Beratungsleistungen werden von autorisierten Coaches durchgeführt und beziehen sich auf personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarf im Zusammenhang mit nachvollziehbaren digitalen Transformationen. Das Coaching erfolgt in der Regel direkt vor Ort im Betrieb unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung. Die Förderrichtlinie vom 12. Juni 2026 gilt bis 31.12.2029; das Coaching muss bis 31.12.2028 abgeschlossen sein, Anträge sind bis 31.01.2029 möglich.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Rechtlich selbstständiges KMU gemäß EU-Definition |
| Sitz und Betriebsstätte in Deutschland |
| Unternehmen besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt |
| Coaching durch autorisierten Coach aus dem INQA-Pool |
| Veränderungsbedarf im Zusammenhang mit digitaler Transformation |
Was bekommst du konkret?
IBS: Zuschuss bis maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Maßnahme und Zielregion. Coaching für KMU: Zuschuss bis maximal 80 Prozent des Tagessatzes, maximaler Tagessatz 1.200 Euro je Beratungstag. ÜZ: bis maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Coaching mit Pool-Coach durchführen
Coaches können sich online bei der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) für die Aufnahme in den Coaching-Pool bewerben; das Coaching wird mit einem Pool-Coach durchgeführt.
- 02
Antrag nach Coaching-Ende einreichen
Für Coachings ist das Verfahren einstufig: der Antrag wird innerhalb eines Monats nach Beendigung des Coachings bei der Deutschen Rentenversicherung Bund – Knappschaft-Bahn-See (KBS), Fachbereich ESF, in Cottbus eingereicht; letztmalig ist eine Antragstellung bis 31.01.2029 möglich, das Coaching muss bis 31.12.2028 abgeschlossen sein.
- 03
Für IBS und ÜZ: zweistufig
Für IBS und ÜZ ist das Antragsverfahren zweistufig mit Interessenbekundung über das Förderportal Z-EU-S in der ersten Stufe.
Häufige Fragen
Wer kann INQA-Coaching beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wie wird der Antrag für ein Coaching gestellt?
Welche Themen werden gecoacht?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)inqa.dePrimärquelleBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) / Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
- [02]NRW.BANK Programmübersicht INQA-Coachingnrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) / Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
- [03]Förderrichtlinie INQA-Coaching vom 12. Juni 2026 (BAnz AT 22.06.2026 B2)inqa.deRechtsgrundlageBundesministerium für Arbeit und Soziales
- [04]Förderrichtlinie INQA-Coaching vom 12.06.2026 (BAnz AT 22.06.2026 B2)bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) / Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.