BundesBonus
Zuschuss · bis 80 % Bund Aktuell bis 31.01.2029

INQA-Coaching

Mit dem INQA-Coaching unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kleine und mittlere Unternehmen bei der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik und der Steigerung der Innovationsfähigkeit. KMU erhalten je Beratungstag 80 Prozent des Tagessatzes als Zuschuss; zuwendungsfähig ist ein Tagessatz von höchstens 1.200 Euro netto (ohne Vorsteuerabzug brutto).

Zuständig
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) / Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) / Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
Förderquote bis 80 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das INQA-Coaching fördert Beratungs- und Unterstützungsleistungen, mit denen Unternehmen eine mitarbeiterorientierte und zukunftsgerechte Personalpolitik etablieren können. Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige KMU gemäß EU-Definition der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe sowie gemeinnützige KMU mit Sitz und Betriebsstätte in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen. Das Programm umfasst drei Programmzweige: INQA-Beratungsstellen (IBS) für Beratung, administrative Begleitung und Programmunterstützung; Coachings für KMU mit beteiligungsorientierten, agilen Beratungsprozessen; sowie das Übergeordnete Zentrum (ÜZ) INQA-Coaching zur Vernetzung und Qualitätssicherung. Beratungsleistungen werden von autorisierten Coaches durchgeführt und beziehen sich auf personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarf im Zusammenhang mit nachvollziehbaren digitalen Transformationen. Das Coaching erfolgt in der Regel direkt vor Ort im Betrieb unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung. Die Förderrichtlinie vom 12. Juni 2026 gilt bis 31.12.2029; das Coaching muss bis 31.12.2028 abgeschlossen sein, Anträge sind bis 31.01.2029 möglich.

Schnell-Check

Passt INQA-Coaching zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Rechtlich selbstständiges KMU gemäß EU-Definition
Sitz und Betriebsstätte in Deutschland
Unternehmen besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt
Coaching durch autorisierten Coach aus dem INQA-Pool
Veränderungsbedarf im Zusammenhang mit digitaler Transformation

Was bekommst du konkret?

IBS: Zuschuss bis maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Maßnahme und Zielregion. Coaching für KMU: Zuschuss bis maximal 80 Prozent des Tagessatzes, maximaler Tagessatz 1.200 Euro je Beratungstag. ÜZ: bis maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Coaching mit Pool-Coach durchführen

    Coaches können sich online bei der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) für die Aufnahme in den Coaching-Pool bewerben; das Coaching wird mit einem Pool-Coach durchgeführt.

  2. 02

    Antrag nach Coaching-Ende einreichen

    Für Coachings ist das Verfahren einstufig: der Antrag wird innerhalb eines Monats nach Beendigung des Coachings bei der Deutschen Rentenversicherung Bund – Knappschaft-Bahn-See (KBS), Fachbereich ESF, in Cottbus eingereicht; letztmalig ist eine Antragstellung bis 31.01.2029 möglich, das Coaching muss bis 31.12.2028 abgeschlossen sein.

  3. 03

    Für IBS und ÜZ: zweistufig

    Für IBS und ÜZ ist das Antragsverfahren zweistufig mit Interessenbekundung über das Förderportal Z-EU-S in der ersten Stufe.

Häufige Fragen

Wer kann INQA-Coaching beantragen?
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige KMU gemäß EU-Definition der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe sowie gemeinnützige KMU mit Sitz und Betriebsstätte in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Beim Coaching für KMU erstattet das Programm je Beratungstag 80 Prozent des Tagessatzes; zuwendungsfähig ist ein Tagessatz von höchstens 1.200 Euro netto (ohne Vorsteuerabzug brutto). Bei INQA-Beratungsstellen (IBS) bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, beim Übergeordneten Zentrum bis zu 90 Prozent.
Wie wird der Antrag für ein Coaching gestellt?
Das Verfahren ist einstufig. Der Antrag wird innerhalb von einem Monat nach Beendigung des Coachings bei der Deutschen Rentenversicherung Bund – Knappschaft-Bahn-See (KBS), Fachbereich ESF, eingereicht. Das Coaching muss bis 31.12.2028 abgeschlossen sein, Anträge sind letztmalig bis 31.01.2029 möglich.
Welche Themen werden gecoacht?
Beratungsleistungen beziehen sich auf einen personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarf im Zusammenhang mit nachvollziehbaren digitalen Transformationen im Betrieb. Das Coaching erfolgt vor Ort unter Beteiligung von Interessenvertretung und Beschäftigten.

Mehr zu INQA-Coaching und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
    inqa.dePrimärquelleBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) / Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
  2. [02]
    NRW.BANK Programmübersicht INQA-Coaching
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) / Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
  3. [03]
    Förderrichtlinie INQA-Coaching vom 12. Juni 2026 (BAnz AT 22.06.2026 B2)
    inqa.deRechtsgrundlageBundesministerium für Arbeit und Soziales
  4. [04]
    Förderrichtlinie INQA-Coaching vom 12.06.2026 (BAnz AT 22.06.2026 B2)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) / Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Teilen
Merken