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Zuschuss Land Aktuell bis 31.12.2027

Hausarztaktionsprogramm NRW: Qualifizierungsmaßnahme

Das Hausarztaktionsprogramm Qualifizierungsmaßnahme ist ein Zuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen für Hausarztpraxen in ausgewählten Fördergemeinden. Gefördert wird die Beschäftigung eines Facharztes für Innere Medizin ohne Schwerpunkt im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme als Niederlassungsbegleitung. Die Förderhöhe beträgt bei einer Vollzeittätigkeit 500 Euro monatlich und ergänzt die Förderung der Kassenärztlichen Vereinigung. Anträge sind vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 möglich.

Fördergeber
Land Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Hausarztaktionsprogramm stärkt Nordrhein-Westfalen gezielt die hausärztliche Versorgung in ländlichen und perspektivisch schlecht versorgten Regionen. Ziel des Programmes ist es, frühzeitig Versorgungsengpässen vorzubeugen und die wohnortnahe medizinische Versorgung langfristig zu sichern.

Die Qualifizierungsmaßnahme unterstützt Hausarztpraxen, die in einer der Fördergemeinden einen Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt (Allgemeininternist) im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme als Niederlassungsbegleitung beschäftigen. Die Förderung des Landes erfolgt nur in Ergänzung zur Förderung, die die Kassenärztliche Vereinigung im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme gewährt.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Findet die Qualifizierungsmaßnahme in einer Fördergemeinde statt?
Beschäftigen Sie einen Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt (Allgemeininternist) im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme, der bei Antragstellung nicht älter als 60 Jahre alt ist?
Gewährt die Kassenärztliche Vereinigung eine Förderung im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme?
Ist die Maßnahme noch nicht begonnen worden? (Ein bereits unterschriebener Arbeitsvertrag, den die Kassenärztliche Vereinigung für ihre Förderung verlangt, gilt laut Förderrichtlinie als genehmigter vorzeitiger Beginn.)

Was bekommst du konkret?

Zuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen: Die Förderhöhe beträgt bei einer Vollzeittätigkeit 500 Euro monatlich. Die Förderung des Landes ergänzt die Förderung der Kassenärztlichen Vereinigung und ist an den Arzt in der Qualifizierungsmaßnahme weiterzugeben.

Wie stellst du den Antrag?

Anträge sind im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 möglich. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Maßnahme noch nicht begonnen wurde, stellen Sie den Antrag also vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme. Bewilligungsbehörde ist laut Förderrichtlinie die für das Fördergebiet zuständige Bezirksregierung; maßgeblich sind die Regelungen der Förderrichtlinie, die auf recht.nrw.de nachzulesen ist.

Häufige Fragen

Wer kann das Hausarztaktionsprogramm Qualifizierungsmaßnahme beantragen?
Antragsberechtigt sind Hausärzte und Hausarztpraxen, die in einer Fördergemeinde einen Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt (Allgemeininternist) im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme beschäftigen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe beträgt bei einer Vollzeittätigkeit 500 Euro monatlich. Die Förderung des Landes erfolgt nur in Ergänzung zur Förderung der Kassenärztlichen Vereinigung.
Muss ich die Förderung weitergeben?
Ja. Es besteht die Verpflichtung, die Förderung an den Arzt in der Qualifizierungsmaßnahme weiterzugeben.
Kann ich den Antrag auch nach Beginn der Maßnahme stellen?
Nein. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Als Ausnahme gilt laut Förderrichtlinie die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags vor Antragstellung als genehmigter vorzeitiger Maßnahmebeginn, sofern der Vertrag der Kassenärztlichen Vereinigung für deren Förderung zwingend vorgelegt werden muss. Andere Formen des Maßnahmebeginns sind davon nicht erfasst.
Wie alt darf der Facharzt in der Qualifizierungsmaßnahme sein?
Er darf bei Antragstellung nicht älter als 60 Jahre alt sein.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Hausarztaktionsprogramm NRW: Qualifizierungsmaßnahme — Offizielle Programmseite
    nordrhein-westfalen-foerdert.nrwPrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    Förderrichtlinie für Hausärzte ab 2026 (recht.nrw.de)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageLand Nordrhein-Westfalen

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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