Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern |
| Förderhöhe | bis zu 45.000 € |
| Förderquote | bis 50 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in M-V Zuschüsse zu den Personalausgaben für zusätzliche, unbefristete Beschäftigungsverhältnisse. Gefördert werden ausschließlich neue Stellen für Personal mit Hochschul- oder Meisterabschluss in technischen Fachrichtungen sowie mit Technikerabschluss. Auch Unternehmen mit industrienahen Dienstleistungen im Bereich der maritimen Wirtschaft sind förderfähig. Ausgeschlossen sind Wirtschaftszweige aus dem GRW-Negativbereich sowie Fischerei, Aquakultur und Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern |
| Hochschul- oder Meisterabschluss in technischer Fachrichtung oder Technikerabschluss |
| Ersteinstellung oder Abschluss bei Antragstellung höchstens 3 Jahre alt |
| Unbefristeter Arbeitsvertrag |
| Bruttogehalt mind. 4.200 EUR/Monat (Hochschul) bzw. 3.800 EUR/Monat (Meister/Techniker) bei 40 Std/Woche |
| Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrages eingereicht |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 45.000 € |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben (Bruttolohn vor Steuern und gesetzliche Sozialausgaben). Maximal 30.000 EUR je geschaffenem Arbeitsplatz in den ersten 12 Monaten ab Einstellungsdatum und maximal 15.000 EUR in den folgenden 12 Monaten. Zuwendungshöchstdauer 24 Monate. Voraussetzung: unbefristeter Arbeitsvertrag (branchenübliche Probezeit zulässig), Bruttogehalt mindestens 4.200 EUR/Monat bei Hochschulabsolventen und 3.800 EUR/Monat bei Meistern und Technikern (bei 40 Wochenstunden). Es muss sich um eine Ersteinstellung handeln oder der technische Abschluss darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Der Höchstbetrag gilt je geschaffenem Arbeitsplatz (Nummer 4.2 der Einstellungsrichtlinie), nicht je Unternehmen. Begrenzt wird die Gesamtsumme über das Beihilferecht: Alle De-minimis-Beihilfen an das Unternehmen und die mit ihm verbundenen Organisationen dürfen in drei Jahren 300.000 EUR nicht überschreiten (Nummer 5.1). Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Zuwendungen für dasselbe Vorhaben ist nicht zulässig (Nummer 3.5).
Bindung an das Beschäftigungsverhältnis: Endet die geförderte Stelle innerhalb der 24 Monate, kann die Zuwendung in voller Höhe zurückgefordert werden. Wird der Arbeitsplatz dem Arbeitsamt als freie Stelle gemeldet, bleiben bereits ausgezahlte Zuwendungen unangetastet; für die Zeit der Nichtbesetzung reduziert sich der Gesamtzuschuss anteilig (Nummer 5.5). Die Einstellungsrichtlinie tritt am 31. Dezember 2026 außer Kraft (Nummer 7).
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 90.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten90.000 €
- Förderfähige Basis90.000 €
- Zuschuss– 45.000 €
- Dein Eigenanteil45.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag vor Vorhabenbeginn
Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag ist vor Vorhabenbeginn beim Landesförderinstitut M-V einzureichen; als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Arbeitsvertrages.
- 02
Beginn auf eigenes Risiko
Mit dem Eingang des Antrags beim LFI M-V kann auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden.
- 03
Auskünfte beim LFI M-V
Auskünfte erteilt das Landesförderinstitut M-V (Werkstr. 213, 19061 Schwerin).
Häufige Fragen
Welche Unternehmen können den Zuschuss beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Mindestgehälter müssen erfüllt sein?
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit
Passenden Kurs für die Förderung finden
Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit listet zertifizierte Weiterbildungsangebote aus ganz Deutschland — filterbar nach Ort und Umkreis, Vollzeit oder Teilzeit sowie Unterrichtsform (Präsenz, Online, Blended Learning). Die Nutzung ist kostenlos.
Kurse in der Weiterbildungssuche findenMehr zu Ersteinstellung von Personal Mecklenburg-Vorpommern und verwandten Programmen
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Ersteinstellung von Personal Mecklenburg-Vorpommern — Offizielle Programmseitelfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
- [02]Förderrichtlinie (PDF)lfi-mv.deRechtsgrundlageLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.