BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Land Aktuell bis 31.12.2026

Ersteinstellung von Personal Mecklenburg-Vorpommern

Das LFI Mecklenburg-Vorpommern bezuschusst KMU bei der Schaffung neuer Stellen für Personal mit Hochschul-, Meister- oder Technikerabschluss in technischen Fachrichtungen. Bis zu 50 Prozent der Personalausgaben, je geschaffenem Arbeitsplatz maximal 30.000 EUR in den ersten 12 Monaten plus 15.000 EUR in den folgenden 12 Monaten.

Max. Förderung
45.000 €
pro Antrag
Zuständig
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Förderhöhe bis zu 45.000 €
Förderquote bis 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in M-V Zuschüsse zu den Personalausgaben für zusätzliche, unbefristete Beschäftigungsverhältnisse. Gefördert werden ausschließlich neue Stellen für Personal mit Hochschul- oder Meisterabschluss in technischen Fachrichtungen sowie mit Technikerabschluss. Auch Unternehmen mit industrienahen Dienstleistungen im Bereich der maritimen Wirtschaft sind förderfähig. Ausgeschlossen sind Wirtschaftszweige aus dem GRW-Negativbereich sowie Fischerei, Aquakultur und Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Schnell-Check

Passt Ersteinstellung von Personal Mecklenburg-Vorpommern zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
Hochschul- oder Meisterabschluss in technischer Fachrichtung oder Technikerabschluss
Ersteinstellung oder Abschluss bei Antragstellung höchstens 3 Jahre alt
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Bruttogehalt mind. 4.200 EUR/Monat (Hochschul) bzw. 3.800 EUR/Monat (Meister/Techniker) bei 40 Std/Woche
Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrages eingereicht
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %45.000 €

Was bekommst du konkret?

Zuschuss bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben (Bruttolohn vor Steuern und gesetzliche Sozialausgaben). Maximal 30.000 EUR je geschaffenem Arbeitsplatz in den ersten 12 Monaten ab Einstellungsdatum und maximal 15.000 EUR in den folgenden 12 Monaten. Zuwendungshöchstdauer 24 Monate. Voraussetzung: unbefristeter Arbeitsvertrag (branchenübliche Probezeit zulässig), Bruttogehalt mindestens 4.200 EUR/Monat bei Hochschulabsolventen und 3.800 EUR/Monat bei Meistern und Technikern (bei 40 Wochenstunden). Es muss sich um eine Ersteinstellung handeln oder der technische Abschluss darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

Der Höchstbetrag gilt je geschaffenem Arbeitsplatz (Nummer 4.2 der Einstellungsrichtlinie), nicht je Unternehmen. Begrenzt wird die Gesamtsumme über das Beihilferecht: Alle De-minimis-Beihilfen an das Unternehmen und die mit ihm verbundenen Organisationen dürfen in drei Jahren 300.000 EUR nicht überschreiten (Nummer 5.1). Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Zuwendungen für dasselbe Vorhaben ist nicht zulässig (Nummer 3.5).

Bindung an das Beschäftigungsverhältnis: Endet die geförderte Stelle innerhalb der 24 Monate, kann die Zuwendung in voller Höhe zurückgefordert werden. Wird der Arbeitsplatz dem Arbeitsamt als freie Stelle gemeldet, bleiben bereits ausgezahlte Zuwendungen unangetastet; für die Zeit der Nichtbesetzung reduziert sich der Gesamtzuschuss anteilig (Nummer 5.5). Die Einstellungsrichtlinie tritt am 31. Dezember 2026 außer Kraft (Nummer 7).

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Ersteinstellung von Personal Mecklenburg-Vorpommern
90.000 €

Förderfähig sind max. 90.000 €

Rechnerische Schätzung
45.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten90.000 €
  • Förderfähige Basis90.000 €
  • Zuschuss– 45.000 €
  • Dein Eigenanteil45.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Vorhabenbeginn

    Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag ist vor Vorhabenbeginn beim Landesförderinstitut M-V einzureichen; als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Arbeitsvertrages.

  2. 02

    Beginn auf eigenes Risiko

    Mit dem Eingang des Antrags beim LFI M-V kann auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden.

  3. 03

    Auskünfte beim LFI M-V

    Auskünfte erteilt das Landesförderinstitut M-V (Werkstr. 213, 19061 Schwerin).

Häufige Fragen

Welche Unternehmen können den Zuschuss beantragen?
KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern sowie Unternehmen mit industrienahen Dienstleistungen in der maritimen Wirtschaft. Ausgenommen sind Wirtschaftszweige aus dem GRW-Negativbereich, Fischerei, Aquakultur und landwirtschaftliche Primärerzeugung.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 50 Prozent der Personalausgaben, je geschaffenem Arbeitsplatz maximal 30.000 EUR in den ersten 12 Monaten und 15.000 EUR in den folgenden 12 Monaten — je Stelle also bis zu 45.000 EUR über 24 Monate (Nummer 4.2 der Einstellungsrichtlinie). Der Betrag gilt pro Arbeitsplatz, nicht pro Unternehmen; die Summe aller De-minimis-Beihilfen an das Unternehmen darf in drei Jahren 300.000 EUR nicht überschreiten (Nummer 5.1).
Welche Mindestgehälter müssen erfüllt sein?
Bei Hochschulabsolventen mindestens 4.200 EUR Bruttogehalt pro Monat, bei Meistern und Technikern mindestens 3.800 EUR — jeweils bezogen auf eine 40-Stunden-Woche.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Vorhabenbeginn, das heißt vor Abschluss des Arbeitsvertrages. Mit Eingang des vollständigen Antrags darf auf eigenes Risiko begonnen werden.

Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit

Passenden Kurs für die Förderung finden

Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit listet zertifizierte Weiterbildungsangebote aus ganz Deutschland — filterbar nach Ort und Umkreis, Vollzeit oder Teilzeit sowie Unterrichtsform (Präsenz, Online, Blended Learning). Die Nutzung ist kostenlos.

Kurse in der Weiterbildungssuche finden

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Ersteinstellung von Personal Mecklenburg-Vorpommern — Offizielle Programmseite
    lfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
  2. [02]
    Förderrichtlinie (PDF)
    lfi-mv.deRechtsgrundlageLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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