BundesBonus
Zuschuss · bis 1.500 € Land

Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige Rheinland-Pfalz

Der ESF-Plus-Förderansatz Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige unterstützt Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der Kosten, in der Übergangsregion Trier bis zu 50 Prozent, höchstens 1.500 Euro je Teilnehmer und maximal 30.000 Euro pro Unternehmen und Jahr.

Max. Förderung
1.500 €
je Teilnehmer
Fördergeber
Land Rheinland-Pfalz (ESF Plus)

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Land Rheinland-Pfalz (ESF Plus)
Förderhöhe bis zu 1.500 € je Teilnehmer
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Land Rheinland-Pfalz fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus die betriebliche Weiterbildung von Erwerbstätigen in Unternehmen des Privatrechts. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und das Qualifikationsniveau der Arbeitskräfte angesichts von Digitalisierung und Transformation der Arbeitswelt zu erhöhen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Unternehmen des Privatrechts mit Sitz oder Niederlassung in Rheinland-Pfalz
Weiterbildung bezieht sich auf Erwerbstätige einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
Weiterbildung bis 120 Stunden, von akkreditiertem Bildungsträger angeboten oder nach Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder oder durch Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts anerkannt
Weiterbildungskosten mindestens 100 Euro

Was bekommst du konkret?

Zuschuss als teilnehmerbezogener Pauschalbetrag: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten in der Übergangsregion Trier und bis zu 40 Prozent in den übrigen Regionen von Rheinland-Pfalz, höchstens jedoch 1.500 Euro je Teilnehmer. Die maximale Fördersumme beträgt 30.000 Euro pro Kalenderjahr und Unternehmen. Gefördert werden Weiterbildungen bis 120 Stunden bei akkreditierten Bildungsträgern.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Im EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus registrieren

    Die Antragstellung und die Kostenerstattung erfolgen über das EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus. Auf den Seiten des Programms wird beschrieben, wie die Registrierung und die Antragstellung funktionieren; bei technischen Fragen (z. B. Registrierung, Passwort) steht ein Helpdesk zur Verfügung.

    Antragstellung beim ESF Rheinland-Pfalz
  2. 02

    Antrag spätestens einen Monat vor Weiterbildungsbeginn einreichen

    Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung vorliegen. Im EDV-Begleitsystem hochzuladen sind unter anderem ein Nachweis über den Sitz oder die Niederlassung in Rheinland-Pfalz (z. B. Handelsregisterauszug), ein Auszug aus dem Transparenzregister, die Erklärung zur Wahrung der Charta der Grundrechte, Unterlagen zum geplanten Weiterbildungsangebot samt weiterer Vergleichsangebote sowie der unterschriebene Antrag.

  3. 03

    Teilnehmende erst nach Antragseingang anmelden

    Die Teilnehmenden können erst nach Übersendung des vollständigen Antrags an die Bewilligungsbehörde für die Weiterbildung angemeldet werden. Nicht gefördert werden Weiterbildungen, für die vor Erhalt der Bewilligung bereits eine Anmeldung oder der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit dem Weiterbildungsanbieter erfolgt ist. Die Daten der Teilnehmenden sind im System zu erfassen.

  4. 04

    Weiterbildung durchführen und Kostenerstattung beantragen

    Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildung und nach Prüfung des Antrags auf Kostenerstattung im EDV-Begleitsystem. Die Erstattung des teilnehmerbezogenen Pauschalbetrags hängt von der Teilnahme der Erwerbstätigen ab; als Nachweis sind die vom Weiterbildungsanbieter ausgestellten Teilnahmezertifikate hochzuladen.

  5. 05

    Schlussbescheid abwarten und Unterlagen fünf Jahre aufbewahren

    Nach der Prüfung des Erstattungsantrags ergehen ein Schlussbescheid und die Erstattung des Pauschalbetrags; Abbruch oder unvollständige Durchführung der Weiterbildung schließen die Erstattung aus. Alle auf die Weiterbildung bezogenen Unterlagen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren, die Frist beginnt am 31. Dezember des Jahres der Auszahlung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung der betrieblichen Weiterbildung in Rheinland-Pfalz?
Der Zuschuss beträgt als teilnehmerbezogener Pauschalbetrag bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten in der Übergangsregion Trier und bis zu 40 Prozent in den übrigen Regionen, höchstens 1.500 Euro je Teilnehmer. Die maximale Fördersumme liegt bei 30.000 Euro pro Kalenderjahr und Unternehmen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen des Privatrechts mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in Rheinland-Pfalz. Der Antrag muss sich auf Erwerbstätige einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz beziehen. Öffentliche Betriebe, Unternehmen in Schwierigkeiten und Transfergesellschaften sind ausgeschlossen.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen bis zu 120 Stunden, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz dienen und allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln. Die Weiterbildung muss von einem akkreditierten Bildungsträger durchgeführt werden.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung vorliegen; er ist vor der Anmeldung zur Weiterbildung und vor Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit dem Bildungsanbieter zu stellen. Weiterbildungen unter 100 Euro Kosten sowie gesetzlich vorgeschriebene Pflichtschulungen werden nicht gefördert. Die Abwicklung läuft über das System EurekaRLP Plus.

Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit

Passenden Kurs für die Förderung finden

Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit (Portal „mein NOW“) bündelt Weiterbildungsangebote verschiedener Anbieter aus ganz Deutschland — filterbar unter anderem nach Ort und Umkreis, Unterrichtszeit und Unterrichtsform (zum Beispiel vor Ort, online oder hybrid). Ob ein gefundener Kurs über die jeweilige Förderung finanziert werden kann, klärt die zuständige Förderstelle.

Kurse in der Weiterbildungssuche finden

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Berufliche Weiterbildung Rheinland-Pfalz
    berufliche-weiterbildung.rlp.dePrimärquelleLand Rheinland-Pfalz (ESF Plus)
  3. [03]
    Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige Rheinland-Pfalz – Förderdatenbank des Bundes
    foerderdatenbank.dePrimärquelleLand Rheinland-Pfalz (ESF Plus)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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