BundesBonus
Zuschuss · bis 3 Mio. € Bund Aktuell bis 30.06.2027

Weiterbildung im Güterkraftverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen

Zuschuss für Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit Nutzfahrzeugen über 3,5 t für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten. Förderquote bis 70 %, Zuschuss bis 1.050 € je Nutzfahrzeug, Höchstbetrag 3 Mio. € je Maßnahme. Für 2026 ist keine Antragstellung mehr möglich: Die Antragsfrist der Förderperiode 2026 endete am 31. August 2026. Eine Förderperiode 2027 hat das BALM noch nicht angekündigt; die Richtlinie gilt bis 30. Juni 2027.

Max. Förderung
3 Mio. €
pro Antrag
Zuständig
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Förderhöhe bis zu 3 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Unternehmen, die Güterkraftverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen Nutzfahrzeugen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sind, erhalten einen Zuschuss für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten. Förderfähig sind Lehrgänge, Seminare und Schulungen unter anderem zu Fahrsicherheit und -ökonomie, allgemeinen Kenntnissen im Güterkraftverkehr, weiterführenden beruflichen Qualifikationen sowie praktische Übungen nach BKrFQG.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Unternehmen führt Güterkraftverkehr nach GüKG durch
Eigentümer oder Halter von Kfz ausschließlich für den Güterkraftverkehr mit technisch zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t
Weiterbildungsstätte ist AZAV-, BKrFQG- oder behördlich anerkannt
Persönliche Anwesenheit von Personal und Teilnehmern
Maßnahme umfasst mindestens 4 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten

Was bekommst du konkret?

Zuschuss zur Weiterbildung mit Förderquoten von bis zu 70 % für kleine, bis zu 60 % für mittlere und bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für andere Antragsteller. Als förderfähige Kosten werden höchstens 1.500 € je schwerem Nutzfahrzeug anerkannt; der Zuschuss beträgt je Fahrzeug bis zu 1.050 € bei kleinen, 900 € bei mittleren und 750 € bei anderen Unternehmen. Höchstbetrag 3 Mio. € je Maßnahme in einem Unternehmen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antragszeitraum beachten

    Den Beginn des Antragszeitraums auf der BALM-Internetseite verfolgen. Der Antragszeitraum endet am 31.08. des Jahres, in dem die Maßnahme beginnen soll.

  2. 02

    Antrag online stellen

    Antrag vor Beginn des Vorhabens online über das eService-Portal (antrag.gbbmdv.bund.de) beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) einreichen.

  3. 03

    Maßnahme innerhalb der Frist durchführen

    Die Weiterbildungsmaßnahme muss spätestens innerhalb von 4 Monaten nach Zugang der Bewilligung durchgeführt werden. Mindestens 4 Unterrichtsstunden, Präsenzpflicht.

Häufige Fragen

Welche Weiterbildungen sind förderfähig?
Vorbereitungslehrgänge, Schulungen zu Fahrsicherheit und -ökonomie, allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr, Weiterbildungen für bestimmte Transportarten, weiterführende berufliche Qualifikationen sowie praktische Übungen und Fahrertrainings nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen, bis 60 % für mittlere und bis 50 % für andere Antragsteller. Förderfähig sind höchstens 1.500 € Kosten je schwerem Nutzfahrzeug; der Zuschuss beträgt je Fahrzeug bis zu 1.050 € für kleine, 900 € für mittlere und 750 € für andere Unternehmen. Höchstbetrag 3 Mio. € je Maßnahme im Unternehmen.
Welche Weiterbildungsstätten sind zugelassen?
Die Stätte muss eine Qualifikation nach AZAV oder BKrFQG haben oder von einer für die Maßnahme zuständigen Einrichtung wie Behörde oder Kammer anerkannt sein.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens und im Antragszeitraum eingereicht werden. Der Zeitraum endet am 31.08. des Jahres, in dem die Maßnahme beginnt. Die Geltungsdauer der Richtlinie endet am 30.06.2027.

Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit

Passenden Kurs für die Förderung finden

Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit listet zertifizierte Weiterbildungsangebote aus ganz Deutschland — filterbar nach Ort und Umkreis, Vollzeit oder Teilzeit sowie Unterrichtsform (Präsenz, Online, Blended Learning). Die Nutzung ist kostenlos.

Kurse in der Weiterbildungssuche finden

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BALM Förderung Güterkraftverkehr
    balm.bund.dePrimärquelleBundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
  2. [02]

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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