Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) |
| Förderhöhe | bis zu 3 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Unternehmen, die Güterkraftverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen Nutzfahrzeugen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sind, erhalten einen Zuschuss für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten. Förderfähig sind Lehrgänge, Seminare und Schulungen unter anderem zu Fahrsicherheit und -ökonomie, allgemeinen Kenntnissen im Güterkraftverkehr, weiterführenden beruflichen Qualifikationen sowie praktische Übungen nach BKrFQG.
Passt Weiterbildung im Güterkraftverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Unternehmen führt Güterkraftverkehr nach GüKG durch |
| Eigentümer oder Halter von Kfz ausschließlich für den Güterkraftverkehr mit technisch zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t |
| Weiterbildungsstätte ist AZAV-, BKrFQG- oder behördlich anerkannt |
| Persönliche Anwesenheit von Personal und Teilnehmern |
| Maßnahme umfasst mindestens 4 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss zur Weiterbildung mit Förderquoten von bis zu 70 % für kleine, bis zu 60 % für mittlere und bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für andere Antragsteller. Als förderfähige Kosten werden höchstens 1.500 € je schwerem Nutzfahrzeug anerkannt; der Zuschuss beträgt je Fahrzeug bis zu 1.050 € bei kleinen, 900 € bei mittleren und 750 € bei anderen Unternehmen. Höchstbetrag 3 Mio. € je Maßnahme in einem Unternehmen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antragszeitraum beachten
Den Beginn des Antragszeitraums auf der BALM-Internetseite verfolgen. Der Antragszeitraum endet am 31.08. des Jahres, in dem die Maßnahme beginnen soll.
- 02
Antrag online stellen
Antrag vor Beginn des Vorhabens online über das eService-Portal (antrag.gbbmdv.bund.de) beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) einreichen.
- 03
Maßnahme innerhalb der Frist durchführen
Die Weiterbildungsmaßnahme muss spätestens innerhalb von 4 Monaten nach Zugang der Bewilligung durchgeführt werden. Mindestens 4 Unterrichtsstunden, Präsenzpflicht.
Häufige Fragen
Welche Weiterbildungen sind förderfähig?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Weiterbildungsstätten sind zugelassen?
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit
Passenden Kurs für die Förderung finden
Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit listet zertifizierte Weiterbildungsangebote aus ganz Deutschland — filterbar nach Ort und Umkreis, Vollzeit oder Teilzeit sowie Unterrichtsform (Präsenz, Online, Blended Learning). Die Nutzung ist kostenlos.
Kurse in der Weiterbildungssuche findenMehr zu Weiterbildung im Güterkraftverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen und verwandten Programmen
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]BALM Förderung Güterkraftverkehrbalm.bund.dePrimärquelleBundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
- [02]Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (konsolidierte Fassung, zuletzt geändert BAnz AT 02.04.2024 B2)balm.bund.deRechtsgrundlageBundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.