BundesBonus
Zuschuss · bis 70 % Bund

Weiterbildung im Güterkraftverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen

Zuschuss für Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen ab 7,5 t für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten. Förderquote bis 70 %, max. 1.500 € je Nutzfahrzeug, Höchstbetrag 3 Mio. € je Maßnahme.

Max. Förderung
1.500 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Förderhöhe bis zu 1.500 €
Förderquote 70 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Unternehmen, die Güterkraftverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit zulässigem Gesamtgewicht ab 7,5 t sind, erhalten einen Zuschuss für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten. Förderfähig sind Lehrgänge, Seminare und Schulungen unter anderem zu Fahrsicherheit und -ökonomie, allgemeinen Kenntnissen im Güterkraftverkehr, weiterführenden beruflichen Qualifikationen sowie praktische Übungen nach BKrFQG.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Unternehmen führt Güterkraftverkehr nach GüKG durch

Eigentümer oder Halter von Lkw mit Gesamtgewicht ab 7,5 t

Weiterbildungsstätte ist AZAV-, BKrFQG- oder behördlich anerkannt

Persönliche Anwesenheit von Personal und Teilnehmern

Maßnahme umfasst mindestens 4 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 9.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    70 %
    1.500 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Weiterbildung im Güterkraftverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen
2.143 €

Förderfähig sind max. 2.143 €

Rechnerische Schätzung
1.500 €

pro Antrag

Förderquote70%
  • Gesamtkosten2.143 €
  • Förderfähige Basis2.143 €
  • Zuschuss– 1.500 €
  • Dein Eigenanteil643 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antragszeitraum beachten

    Den Beginn des Antragszeitraums auf der BALM-Internetseite verfolgen. Der Antragszeitraum endet am 31.08. des Jahres, in dem die Maßnahme beginnen soll.

  2. 02

    Antrag online stellen

    Antrag vor Beginn des Vorhabens online über das eService-Portal (antrag.gbbmdv.bund.de) beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) einreichen.

  3. 03

    Maßnahme innerhalb der Frist durchführen

    Die Weiterbildungsmaßnahme muss spätestens innerhalb von 4 Monaten nach Zugang der Bewilligung durchgeführt werden. Mindestens 4 Unterrichtsstunden, Präsenzpflicht.

Häufige Fragen

Welche Weiterbildungen sind förderfähig?
Vorbereitungslehrgänge, Schulungen zu Fahrsicherheit und -ökonomie, allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr, Weiterbildungen für bestimmte Transportarten, weiterführende berufliche Qualifikationen sowie praktische Übungen und Fahrertrainings nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen, bis 60 % für mittlere und bis 50 % für andere Antragsteller. Maximal 1.500 € je schwerem Nutzfahrzeug, Höchstbetrag 3 Mio. € je Maßnahme im Unternehmen.
Welche Weiterbildungsstätten sind zugelassen?
Die Stätte muss eine Qualifikation nach AZAV oder BKrFQG haben oder von einer für die Maßnahme zuständigen Einrichtung wie Behörde oder Kammer anerkannt sein.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens und im Antragszeitraum eingereicht werden. Der Zeitraum endet am 31.08. des Jahres, in dem die Maßnahme beginnt. Die Geltungsdauer der Richtlinie endet am 30.06.2027.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Weiterbildung im Güterkraftverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
  2. [02]
    BALM Förderung Güterkraftverkehr
    bag.bund.dePrimärquelleBundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)