BundesBonus
Zuschuss Land Aktuell bis 31.07.2029

Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (PAV) Brandenburg

Die Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (PAV) ist ein Zuschussprogramm des Landes Brandenburg, das die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus umsetzt. Brandenburger Ausbildungsbetriebe, die Ausbildungsabschnitte bei einem Verbundpartner durchführen lassen, und ihre Verbundpartner erhalten Pauschalen je Lehrgangstag und Auszubildendem; Zuschüsse für Zusatzqualifikationen und Prüfungsvorbereitung beantragen Verbund- oder Kooperationspartner wie Bildungsträger. Anträge im Modul Verbundausbildung sind laufend möglich.

Fördergeber
Investitionsbank des Landes Brandenburg

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Richtlinie Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (PAV) 2022 fördert das Land Brandenburg Betriebe bei der Ausbildung junger Menschen und stärkt die Ausbildungsbereitschaft und -qualität. Die Umsetzung erfolgt durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB); das Programm wird aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) kofinanziert. Für Ausbildungsbetriebe ist der Fördertatbestand Allgemeine Verbundausbildung maßgeblich. Im Modul Verbundausbildung werden Ausbildungsabschnitte gefördert, die bei einem Verbundpartner des ausbildenden Betriebes stattfinden, etwa bei einem anderen Betrieb, einem Bildungsträger oder einer Ausbildungsstätte der Kammern. Im Modul Zusatzqualifikationen/Schlüsselkompetenzen, Prüfungsvorbereitung werden Zusatzqualifikationen, etwa digitale Kompetenzen, sowie fachspezifische Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung gefördert. Weitere Fördertatbestände der Richtlinie richten sich an Handwerkskammern (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk), an Träger der Ausbildung in der Landwirtschaft und an Bildungsträger und Kammern (Service für Ausbildung). Die Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2029 außer Kraft.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Findet die Berufsausbildung im Land Brandenburg statt?
Hat Ihr Betrieb seinen Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg?
Ist der Ausbildungsvertrag bei der zuständigen Stelle nach BBiG eingetragen oder wird er eingetragen?
Haben Sie mit dem Verbundpartner einen Kooperationsvertrag abgeschlossen oder werden Sie ihn abschließen?
Können Sie nicht alle Ausbildungsinhalte selbst vermitteln, lösen Sie mit dem Verbund ein Organisationsproblem oder verbessern Sie damit die Ausbildungsqualität?

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung. Im Fördertatbestand Allgemeine Verbundausbildung werden die förderfähigen Ausgaben über Pauschalen je Lehrgangstag und Auszubildendem bemessen: Modul Verbundausbildung 36,30 Euro, Vermittlung von Zusatzqualifikationen und Schlüsselkompetenzen 42,90 Euro, fachspezifische Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung 34,60 Euro. Die Förderung beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; eine Zuwendung unter 1.000 Euro ist ausgeschlossen. Für die übrigen Fördertatbestände (überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk, Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft, Service für Ausbildung) gelten eigene Fördersätze und Höchstbeträge.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Verbundpartner finden und Kooperationsvertrag abschließen

    Gefördert werden Ausbildungsabschnitte bei einem Verbundpartner, etwa einem anderen Betrieb, einem Bildungsträger oder einer Ausbildungsstätte der Kammern, sowie Zusatzqualifikationen und Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung. Der ausbildende Betrieb muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben, den Ausbildungsvertrag bei der zuständigen Stelle nach BBiG eintragen lassen und mit dem Verbundpartner einen Kooperationsvertrag abschließen, dessen Inhalte das Merkblatt zur Richtlinie nennt. Fragen beantwortet das Infotelefon Arbeit der ILB unter 0331 660-2200.

  2. 02

    Antrag mit Anlagen laufend über das ILB-Kundenportal stellen

    Eine Antragstellung kann laufend erfolgen; der Antrag einschließlich der erforderlichen Anlagen wird über das Internetportal der ILB gestellt. Im Modul Verbundausbildung ist die Antragstellung für den gesamten Ausbildungszeitraum von bis zu 3,5 Jahren möglich. Zusatzqualifikationen und Prüfungsvorbereitung beantragen Verbund- oder Kooperationspartner wie Bildungsträger, nicht der ausbildende Betrieb; dafür sind die geplante Zahl der teilnehmenden Auszubildenden und Angaben zu den geplanten Lehrgängen mit Bestätigung der zuständigen Stelle nach BBiG erforderlich; Sammelanträge für mehrere Maßnahmen eines Ausbildungsjahres sind möglich. Für die Module Servicestellen Verbundausbildung und Gutes Lernen im Betrieb ist derzeit keine Antragstellung möglich.

    Zum ILB-Kundenportal
  3. 03

    Nach elektronischer Eingangsbestätigung mit der Maßnahme beginnen

    Nach der elektronischen Eingangsbestätigung der ILB kann im beantragten Durchführungszeitraum schon vor der Bewilligung mit dem Vorhaben begonnen werden. Das Risiko, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zum beantragten Zeitpunkt zu erhalten, liegt dann beim Antragsteller; Höhe und Bedingungen stehen erst mit der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides fest.

  4. 04

    Bewilligung durch die ILB, Mittel online anfordern und BBiG-Bestätigung einreichen

    Die ILB entscheidet als Bewilligungsbehörde auf Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen. Die Auszahlung erfolgt im Erstattungsprinzip nach Mittelanforderung, die online über das Internetportal der ILB mit dem dort bereitgestellten Formular „Mittelanforderung“ gestellt wird. Die Bestätigung der zuständigen Stelle nach BBiG über die Fördervoraussetzungen ist spätestens mit der ersten Mittelanforderung einzureichen.

  5. 05

    Verwendungsnachweis mit Teilnehmendenliste online einreichen

    Der Verwendungsnachweis wird online über das Internetportal der ILB eingereicht. Beizubringen sind eine Teilnehmendenliste mit Namen und Unterschrift der Auszubildenden sowie Stempel und Unterschrift der Verbundpartner als Nachweis der geleisteten Tage und der unterschriebene Kooperationsvertrag, falls er der ILB noch nicht vorliegt. Angestrebt wird eine Anwesenheit von mindestens 80 Prozent der geplanten Verbund- oder Lehrgangstage; wird sie unterschritten, entscheidet die ILB nach Ermessen über die Höhe der Zuwendung.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung für Verbundausbildung beantragen?
Im Modul Verbundausbildung der Betrieb, der den Ausbildungsvertrag abschließt, oder sein Verbundpartner, etwa ein anderer Betrieb, ein Bildungsträger oder eine Ausbildungsstätte der Kammern.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Ausgaben werden über Pauschalen je Lehrgangstag und Auszubildendem bemessen, im Modul Verbundausbildung 36,30 Euro. Gefördert werden maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, Zuwendungen unter 1.000 Euro sind ausgeschlossen.
Gibt es eine Antragsfrist?
Nein, im Fördertatbestand Allgemeine Verbundausbildung kann laufend über das ILB-Kundenportal beantragt werden, und zwar für den gesamten Ausbildungszeitraum.
Darf ich vor der Bewilligung beginnen?
Ja. Nach der elektronischen Eingangsbestätigung durch die ILB kann mit dem Vorhaben im beantragten Durchführungszeitraum begonnen werden.
Werden auch Zusatzqualifikationen gefördert?
Ja, im Modul Zusatzqualifikationen/Schlüsselkompetenzen, Prüfungsvorbereitung werden etwa digitale Kompetenzen und fachspezifische Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung gefördert; die zuständige Stelle nach BBiG bestätigt den Bedarf. Den Antrag stellen dafür Verbund- oder Kooperationspartner wie Bildungsträger oder Ausbildungsstätten der Kammern, nicht der ausbildende Betrieb.

Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit

Passenden Kurs für die Förderung finden

Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit (Portal „mein NOW“) bündelt Weiterbildungsangebote verschiedener Anbieter aus ganz Deutschland — filterbar unter anderem nach Ort und Umkreis, Unterrichtszeit und Unterrichtsform (zum Beispiel vor Ort, online oder hybrid). Ob ein gefundener Kurs über die jeweilige Förderung finanziert werden kann, klärt die zuständige Förderstelle.

Kurse in der Weiterbildungssuche finden

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (PAV) Brandenburg — Offizielle Programmseite
    ilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg
  2. [02]
    Richtlinie Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (PAV) 2022 (PDF)
    ilb.deRechtsgrundlageInvestitionsbank des Landes Brandenburg

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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