BundesBonus
Zuschuss · bis 8.000 € Land

SAB Beratungsförderung Internationals Sachsen

Sachsen-Zuschuss für KMU, die Fachkräfte oder Auszubildende aus Drittstaaten einstellen. Kleinstunternehmen erhalten bis zu 8.000 € pro Beschäftigungsverhältnis. Bis zu drei Beschäftigungs- und drei Ausbildungsverhältnisse je Antragsteller förderbar. Richtlinie gilt ab 01.07.2024.

Max. Förderung
8.000 €
pro Antrag
Zuständig
Sächsische Aufbaubank (SAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank (SAB)
Förderhöhe 3.000 € – 8.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm deckt Mehraufwände sächsischer KMU bei der Rekrutierung und Integration von Internationals (Arbeits- und Fachkräfte sowie Auszubildende aus Drittstaaten). Gefördert werden unbefristete Beschäftigungsverhältnisse (Antrag nach 6-monatiger Dauer, spätestens Ende des ersten Jahres) sowie duale Ausbildungs- und Studienverhältnisse. Das Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis muss nach Inkrafttreten der Richtlinie am 01.07.2024 vereinbart worden sein.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen

Arbeitnehmer oder Auszubildender aus einem Drittstaat (nicht EU/EWR)

Arbeits- oder Ausbildungsvertrag nach dem 01.07.2024 geschlossen

Sprachniveau B2 Deutsch nachgewiesen oder B2-Kurs laufend

Beschäftigungsverhältnis besteht mindestens 6 Monate

Was bekommst du konkret?

Zuschuss als Festbetragsfinanzierung. Beschäftigungsverhältnis (Erstantrag): Kleinstunternehmen 8.000 €, kleine Unternehmen 6.500 €, mittlere Unternehmen 5.000 €. Folgeantrag (2./3. Verhältnis): Kleinstunternehmen 7.500 €, kleine Unternehmen 6.000 €, mittlere Unternehmen 4.500 €. Ausbildungsverhältnis: Kleinstunternehmen 4.800 € (erhöhter Satz 7.200 €), kleine Unternehmen 3.900 € (erhöhter Satz 5.850 €), mittlere Unternehmen 3.000 € (erhöhter Satz 4.500 €).

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Mindestdauer und Frist beachten

    Die Antragstellung ist nach mindestens sechsmonatiger Dauer des Verhältnisses möglich, spätestens bis zum Ende des ersten Beschäftigungs- oder Ausbildungsjahres.

  2. 02

    Antrag über das SAB-Förderportal stellen

    Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das SAB-Förderportal.

  3. 03

    Erforderliche Nachweise einreichen

    Einzureichen sind eine Kopie des Arbeits- oder Ausbildungsvertrages, ein Sprachzertifikat B2 Deutsch (oder der Nachweis eines laufenden B2-Kurses) sowie gegebenenfalls eine Vereinbarung über die Vorbereitungsphase für den erhöhten Satz.

Häufige Fragen

Welche Fristen gelten für die Antragstellung?
Der Antrag ist nach mindestens sechsmonatiger Dauer des Beschäftigungsverhältnisses zu stellen, spätestens bis zum Ende des ersten Beschäftigungsjahres.
Können auch Ausbildungsverhältnisse gefördert werden?
Ja, gefördert werden bis zu drei duale Ausbildungsverhältnisse (duale Ausbildung oder duales Studium). Für den erhöhten Satz muss das Unternehmen sich mit mindestens 3.000 Euro an Qualifizierungs- und Lebenshaltungskosten in einer Vorbereitungsphase beteiligt haben.
Gelten Verhältnisse vor dem 01.07.2024?
Nein. Das Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis muss nach Inkrafttreten der Richtlinie am 01.07.2024 vereinbart worden sein. Beide Vertragsparteien müssen nach diesem Datum unterschrieben haben.
Wie viele Verhältnisse können gefördert werden?
Pro Antragsteller werden einmalig bis zu drei Beschäftigungs- und bis zu drei duale Ausbildungsverhältnisse gefördert. Das zweite und dritte Beschäftigungsverhältnis muss maximal sechs Monate später begonnen haben als das Erstverhältnis.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    SAB Beratungsförderung Internationals Sachsen — Offizielle Programmseite
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank (SAB)
  2. [02]
    FRL Beratungsförderung Sachsen (Rechtsgrundlage)
    revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank (SAB)
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