BundesBonus
Zuschuss Land Aktuell bis 31.12.2029

NBank Ausbildungsverbünde Niedersachsen

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen bezuschusst Ausbildungsverbünde in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG, HwO, SeeArbG oder PflBG. Der Zuschuss aus ESF+-Mitteln beträgt grundsätzlich 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben im übrigen Niedersachsen (SER-Gebiet) und 60 Prozent in elf Landkreisen der Übergangsregion (ÜR-Gebiet); angesetzt werden können direkte Personalausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal, die Ausbildungsvergütung sowie eine Restkostenpauschale von 35 Prozent auf die direkten Personalausgaben. Voraussetzung sind Betriebs- und Ausbildungsstätte in Niedersachsen und ein Antrag über das NBank-Kundenportal vor Projektbeginn.

Fördergeber
Investitions- und Förderbank Niedersachsen

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Förderung unterstützt die NBank die Ziele der Nationalen Allianz für Aus- und Weiterbildung sowie die Handlungsempfehlung des niedersächsischen Bündnisses Duale Berufsausbildung zur Stärkung der Verbundausbildung. Gefördert wird die Verbundausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG), Handwerksordnung (HwO), Seearbeitsgesetz (SeeArbG) oder Pflegeberufsgesetz (PflBG). Ziel ist eine bessere regionale Versorgung mit betrieblichen Ausbildungsplätzen, ein effektives Matching von Angebot und Nachfrage und die Steigerung der Ausbildungszahlen in Mangelberufen. Förderfähig sind Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal, die Ausbildungsvergütung sowie eine Restkostenpauschale von 35 Prozent auf die direkten Personalausgaben. Ausgeschlossen sind Vorhaben aus ESF+-Mitteln anderer Programme oder aus dem Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Betriebsstätte und Ausbildungsstätte in Niedersachsen
Anerkannter Ausbildungsberuf nach BBiG/HwO/SeeArbG/PflBG
Antrag vor Vorhabenbeginn
Vorhaben wird nicht aus anderen ESF+-/EU-Mitteln, dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ oder anderen Landesprogrammen gefördert
Juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaft

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung aus ESF+-Mitteln: grundsätzlich 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben im SER-Gebiet (übriges Niedersachsen) und 60 Prozent im ÜR-Gebiet (Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen und Verden). Landesmittel können den Satz bei regional hohem Ausbildungsplatz- und Fachkräftebedarf sowie bei Unterstützung von Bewerbern mit besonderem Förderbedarf und mit Zuwanderungsgeschichte zusätzlich erhöhen. Förderfähig sind direkte Personalausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal, die Ausbildungsvergütung sowie eine Restkostenpauschale von 35 Prozent auf die direkten Personalausgaben. Die Projektlaufzeit ist grundsätzlich auf 42 Monate beschränkt.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag über das NBank-Kundenportal

    Die Antragstellung erfolgt über das NBank-Kundenportal vor Beginn des Vorhabens.

  2. 02

    Projektstart

    Für Anträge nach dem 01.01.2026 ist bei Projektausgaben unter 100.000 Euro (Private und Unternehmen) beziehungsweise unter 1 Mio. Euro (Kommunen) ein Start ab Antragseingang bei der NBank möglich; sonst erst nach Förderzusage oder schriftlicher Genehmigung des vorzeitigen Beginns. Der Start erfolgt immer auf eigenes Risiko.

  3. 03

    Mittelabruf und Verwendungsnachweis

    Die NBank stellt die Informationen für Mittelabruf und Verwendungsnachweis auf ihrer Internetseite und im Kundenportal bereit.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderquote?
Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und wird aus ESF+-Mitteln gewährt: grundsätzlich 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben im SER-Gebiet (übriges Niedersachsen) und 60 Prozent im ÜR-Gebiet (Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen und Verden). Landesmittel können den Satz bei regional hohem Ausbildungsplatz- und Fachkräftebedarf sowie bei Unterstützung von Bewerbern mit besonderem Förderbedarf und mit Zuwanderungsgeschichte zusätzlich erhöhen.
Was ist förderfähig?
Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal, die Ausbildungsvergütung sowie eine Restkostenpauschale von 35 Prozent auf die direkten Personalausgaben.
Was wird nicht gefördert?
Ausgeschlossen sind Vorhaben, die aus ESF+-Mitteln anderer Landes- oder Bundesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU gefördert werden, Vorhaben aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“, Vorhaben, die aus anderen Förderprogrammen des Landes (ohne EU-Mittel) gefördert werden, sowie Vorhaben von Dienststellen der Bundes- oder Landesverwaltung.
Wo stellt man den Antrag?
Die Antragstellung erfolgt online über das NBank-Kundenportal vor Beginn des Vorhabens.
Wann darf das Projekt starten?
Für Förderanträge, die nach dem 01.01.2026 gestellt wurden, gilt: Private und Unternehmen können bei Projektausgaben unter 100.000 Euro ab Antragseingang bei der NBank starten, Kommunen bei Projektausgaben unter 1 Mio. Euro. Bei allen anderen Projekten ist der Start erst nach Förderzusage oder nach schriftlicher Genehmigung für den vorzeitigen Beginn möglich. Der Start erfolgt immer auf eigenes Risiko; ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    NBank Ausbildungsverbünde Niedersachsen — Offizielle Programmseite
    nbank.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
  2. [02]
    Produktinformation (PDF)
    nbank.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
  3. [03]
    Richtlinie Ausbildungsverbünde (RL Ausbildungsverbünde)
    nbank.deRechtsgrundlageNiedersächsisches Kultusministerium

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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