BundesBonus
Zuschuss · bis 60 % Land

NBank Auszubildende aus Insolvenzbetrieben

Niedersächsische NBank-Förderung für Unternehmen, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen. Zuschuss von 40 Prozent (Stärker entwickelte Region) bzw. 60 Prozent (Übergangsregion) auf standardisierte Einheitskosten von 1.100 Euro je Monat (steigt bis 2028 auf 1.300 Euro).

Zuständig
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Förderhöhe
Förderquote 60 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Wenn ein Betrieb in Niedersachsen Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zur Fortführung ihrer Ausbildung übernimmt, unterstützt die NBank dies mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Damit soll der erfolgreiche Abschluss der begonnenen Ausbildung gesichert und gleichzeitig der Fachkräftenachwuchs für Wirtschaft und Betriebe gestärkt werden. Förderfähig sind Ausgaben für die Ausbildungsvergütung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die Ausgaben werden als standardisierte Einheitskosten von monatlich 1.100 Euro anerkannt. Diese Pauschale erhöht sich dynamisch ab 01.01.2026 auf 1.200 Euro und ab 01.01.2028 auf 1.300 Euro. Berücksichtigt werden nur die sich aus der Vertragsniederschrift ergebenden vollen Ausbildungsmonate. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse mit mindestens sechs Monaten Vertragslaufzeit.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Betriebsstätte/Ausbildungsstätte in Niedersachsen

Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzbetrieb

Sozialversicherungspflichtiger Ausbildungsvertrag, Laufzeit mindestens 6 Monate

Antrag vor Projektbeginn

Wie stellst du den Antrag?

Antragstellung über das NBank-Kundenportal vor Beginn des Projekts. Schritt-für-Schritt-Führung durch die Antragstellung. Pflicht-Unterlagen u.a. Bestätigung Ausbildungskammer für Insolvenzazubis, Selbsterklärung zu EU-Sanktionen, Erklärung Grundrechtecharta. Auszahlung nach Mittelanforderung mit Belegprüfung.

Häufige Fragen

Wer wird gefördert?
Unternehmen, Betriebe, Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, Angehörige der Freien Berufe, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen sowie Verwaltungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts (außer Bundes- und Landesdienststellen) mit Ausbildungsstätte in Niedersachsen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 40 Prozent (SER) bzw. 60 Prozent (Übergangsregion) der förderfähigen Ausgaben. Berechnet auf standardisierte Einheitskosten von 1.100 Euro je Monat, steigt ab 01.01.2026 auf 1.200 Euro und ab 01.01.2028 auf 1.300 Euro.
Welche Mindestlaufzeit braucht der Ausbildungsvertrag?
Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse mit einer Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Projekts über das NBank-Kundenportal gestellt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    NBank Auszubildende aus Insolvenzbetrieben — Offizielle Programmseite
    nbank.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
  2. [02]
    Richtlinie (PDF)
    nbank.deRechtsgrundlageInvestitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
  3. [03]
    Produktinformation (PDF)
    nbank.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)