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Einstiegsqualifizierung (Zuschuss für Arbeitgeber, Bundesagentur für Arbeit)

Die Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum in einem Betrieb, das die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter mit einem Zuschuss zur Praktikumsvergütung und einer Pauschale für die Sozialversicherungsbeiträge fördert. Sie dauert mindestens 4 und höchstens 12 Monate. Arbeitgeber lernen so potenzielle Auszubildende kennen. Die Höhe der Zuschüsse wird regelmäßig angepasst und beim Arbeitgeber-Service erfragt.

Fördergeber
Bundesagentur für Arbeit

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Bundesagentur für Arbeit
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Arbeitgeber lernen dadurch potenzielle Auszubildende und künftige Fachkräfte kennen und unterstützen zugleich benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene auf dem Weg ins Berufsleben. Die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter fördern die Einstiegsqualifizierung durch einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und eine Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung. Ansprechpartner für interessierte Unternehmen ist der Arbeitgeber-Service.

Rechtliche Grundlage ist Paragraf 54a Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) beziehungsweise Paragraf 16 Absatz 1 Nummer 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit Paragraf 54a SGB III. Am Ende stellen Sie dem Praktikanten ein Zeugnis aus, mit dem er bei der zuständigen Kammer ein Zertifikat beantragen kann, durch das sich die Dauer der angestrebten Ausbildung gegebenenfalls verkürzen lässt.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Schließen Sie mit dem Teilnehmer einen Praktikumsvertrag ab?
Zahlen Sie dem Teilnehmer eine Praktikumsvergütung und führen Sie für ihn Beiträge zur Sozialversicherung ab?
Gehört der Betrieb weder dem Ehe- oder Lebenspartner noch den Eltern des Teilnehmers?
Dauert die Einstiegsqualifizierung mindestens 4 und höchstens 12 Monate?

Was bekommst du konkret?

Zuschuss zur Praktikumsvergütung und Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung. Beide werden nach Angabe der Bundesagentur regelmäßig angepasst; mit welchen Beträgen derzeit zu rechnen ist, erfahren Sie beim Arbeitgeber-Service. Eine Einstiegsqualifizierung dauert mindestens 4 und höchstens 12 Monate. Der Förderzeitraum beginnt frühestens ab dem 1. Oktober eines Jahres; ein vorzeitiger Beginn ist in bestimmten Fällen ab dem 1. August möglich. Über den Übergang in die Ausbildung hinaus bietet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter weiterführende Unterstützung an, zum Beispiel eine Assistierte Ausbildung.

Wie stellst du den Antrag?

  1. Einstiegsqualifizierung vorbereiten: Plan mit Inhalten, Dauer, Vergütung und Eignungskriterien erstellen, den Arbeitgeber-Service einbinden und den Plan anschließend an den Arbeitgeber-Service und die zuständige Kammer melden. 2. Teilnehmer finden: bekannte Interessenten beim Arbeitgeber-Service melden oder sich Bewerber vermitteln lassen. 3. Praktikumsvertrag abschließen (Mustervertrag bei der zuständigen Kammer), den Praktikanten bei der Krankenversicherung und der Berufsgenossenschaft anmelden und bei bestehender Berufsschulpflicht in der Berufsschule anmelden. 4. Zuschuss online beantragen: Antrag und Formulare stellt die Agentur über das Benutzerkonto zur Verfügung; der Antrag wird gemeinsam mit dem Praktikumsvertrag übermittelt. 5. Prüfung und Bescheid: Die Agentur informiert schriftlich, ob der Zuschuss gewährt wird.

Häufige Fragen

Was wird bei der Einstiegsqualifizierung gefördert?
Die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter fördern das sozialversicherungspflichtige Praktikum durch einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und eine Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung.
Wie hoch sind Zuschuss und Pauschale?
Beide werden regelmäßig angepasst. Mit welchen Beträgen Sie derzeit rechnen können, erfahren Sie bei Ihrem Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit.
Wie lange dauert eine Einstiegsqualifizierung?
Mindestens 4 und höchstens 12 Monate. Der Förderzeitraum beginnt frühestens ab dem 1. Oktober eines Jahres; ein vorzeitiger Beginn ist in bestimmten Fällen ab dem 1. August möglich.
Wer darf keine Einstiegsqualifizierung anbieten?
Der Betrieb darf nicht dem Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise den Eltern des Teilnehmers gehören.
Wie beantrage ich den Zuschuss?
Online: Antrag und Formulare stellt die Bundesagentur über Ihr Benutzerkonto zur Verfügung. Sie übermitteln den ausgefüllten Antrag gemeinsam mit dem Praktikumsvertrag, anschließend prüft die Agentur ihn und sendet Ihnen einen Bescheid.

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Passenden Kurs für die Förderung finden

Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit (Portal „mein NOW“) bündelt Weiterbildungsangebote verschiedener Anbieter aus ganz Deutschland — filterbar unter anderem nach Ort und Umkreis, Unterrichtszeit und Unterrichtsform (zum Beispiel vor Ort, online oder hybrid). Ob ein gefundener Kurs über die jeweilige Förderung finanziert werden kann, klärt die zuständige Förderstelle.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Bundesagentur für Arbeit: Nachricht an den Arbeitgeber-Service
    web.arbeitsagentur.dePrimärquelleBundesagentur für Arbeit
  3. [03]
    Bundesagentur für Arbeit: Assistierte Ausbildung (AsA)
    arbeitsagentur.dePrimärquelleBundesagentur für Arbeit

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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