Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung |
| Förderhöhe | bis zu 17.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung fördert mit dem Einstellungszuschuss die Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze bei Einstellung von Arbeitslosen, Aufstockern und Teilnehmenden aus Beschäftigungs- beziehungsweise Qualifizierungsmaßnahmen.
Passt Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (Einstellungszuschuss) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Betriebsstätte des Unternehmens in Berlin
Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach EU-Definition
Arbeitsvertrag mit Mindestlaufzeit von 12 Monaten
Wochenarbeitszeit von mindestens 35 Stunden
Gehalt mindestens auf Höhe des Berliner Landesmindestlohns
Was bekommst du konkret?
Zuschuss von insgesamt bis zu 17.000 Euro bei unbefristeten Arbeitsverträgen, gestaffelt nach Gehaltshöhe und Vertragsdauer, ausgezahlt über einen Förderzeitraum von 12 bis 24 Monaten.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag ist vor Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der zgs consult GmbH einzureichen.
Häufige Fragen
Wer wird durch den Einstellungszuschuss gefördert?
Wie hoch ist der Einstellungszuschuss?
Wo wird der Antrag auf den Einstellungszuschuss gestellt?
Welche Voraussetzungen müssen Arbeitgeber erfüllen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Landeszuschuss für KMU – Senatsverwaltung für Arbeit Berlinberlin.dePrimärquelleSenatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
- [02]zgs consult – Antrag & Merkblattzgs-consult.dePrimärquelleSenatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung