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Zuschuss · bis 17.000 € Land

Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (Einstellungszuschuss)

Der Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (Einstellungszuschuss) unterstützt Berliner Betriebe bei der Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze für Arbeitslose, Aufstocker mit Bürgergeld-Bezug und Teilnehmende aus Beschäftigungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen. Bei unbefristeten Arbeitsverträgen beträgt der Zuschuss insgesamt bis zu 17.000 Euro, gezahlt über einen Zeitraum von 12 bis 24 Monaten.

Max. Förderung
17.000 €
pro Antrag
Zuständig
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Förderhöhe bis zu 17.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung fördert mit dem Einstellungszuschuss die Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze bei Einstellung von Arbeitslosen, Aufstockern und Teilnehmenden aus Beschäftigungs- beziehungsweise Qualifizierungsmaßnahmen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Betriebsstätte des Unternehmens in Berlin

Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach EU-Definition

Arbeitsvertrag mit Mindestlaufzeit von 12 Monaten

Wochenarbeitszeit von mindestens 35 Stunden

Gehalt mindestens auf Höhe des Berliner Landesmindestlohns

Was bekommst du konkret?

Zuschuss von insgesamt bis zu 17.000 Euro bei unbefristeten Arbeitsverträgen, gestaffelt nach Gehaltshöhe und Vertragsdauer, ausgezahlt über einen Förderzeitraum von 12 bis 24 Monaten.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag ist vor Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der zgs consult GmbH einzureichen.

Häufige Fragen

Wer wird durch den Einstellungszuschuss gefördert?
Gefördert wird die Einstellung von Arbeitslosen, die seit mindestens 6 Monaten arbeitslos sind, MiniJobbenden ohne Bürgergeld-Bezug, Arbeitnehmenden mit ergänzendem Bürgergeld-Bezug sowie Teilnehmenden aus Arbeitsgelegenheiten nach §16d/§16e/§16i SGB II oder aus geförderten beruflichen Bildungsmaßnahmen.
Wie hoch ist der Einstellungszuschuss?
Die Höhe richtet sich nach Gehalt und Vertragsdauer und beträgt bei unbefristeten Arbeitsverträgen insgesamt bis zu 17.000 Euro, gezahlt über einen Zeitraum von 12 bis 24 Monaten.
Wo wird der Antrag auf den Einstellungszuschuss gestellt?
Der Antrag ist vor Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der zgs consult GmbH einzureichen.
Welche Voraussetzungen müssen Arbeitgeber erfüllen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition mit Betriebsstätte in Berlin. Der Arbeitsvertrag muss mindestens 12 Monate laufen, die Wochenarbeitszeit mindestens 35 Stunden betragen und das Gehalt mindestens dem Berliner Landesmindestlohn entsprechen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Landeszuschuss für KMU – Senatsverwaltung für Arbeit Berlin
    berlin.dePrimärquelleSenatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
  2. [02]
    zgs consult – Antrag & Merkblatt
    zgs-consult.dePrimärquelleSenatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
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