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Arbeitgeber-Leistungen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, können Leistungen des Inklusionsamts beim Zentrum Bayern Familie und Soziales erhalten. Gefördert werden die behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, der Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen sowie die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze – im Modellprojekt Inklusionsimpuls Bayern mit bis zu 18.000 Euro je Platz.

Zuständig
Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) kann Arbeitgebern verschiedene Leistungen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen gewähren: zur behinderungsgerechten Einrichtung und Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen aus der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, zur Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze sowie zur Schaffung zusätzlicher Plätze im Rahmen der Initiative Inklusion. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Erfüllung der Beschäftigungspflicht, der Schwere der Behinderung und den Umständen des Einzelfalls.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Antragsteller ist Arbeitgeber

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Maßnahme zur Ausstattung, zum Belastungsausgleich oder zur Arbeitsplatzschaffung

Was bekommst du konkret?

Leistungen zur behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen (als Zuschuss oder Darlehen bis zur vollen Höhe der entstandenen Kosten), Zuschüsse zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen, Zuschüsse zu Investitionskosten für neue Arbeitsplätze sowie im Modellprojekt Inklusionsimpuls Bayern Leistungen von bis zu 18.000 Euro für zusätzliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze.

Wie stellst du den Antrag?

Die Leistungen werden beim Inklusionsamt des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) beantragt. Über Art und Höhe wird nach den Umständen des Einzelfalls entschieden.

Häufige Fragen

Welche Leistungen können Arbeitgeber erhalten?
Gefördert werden die behinderungsgerechte Einrichtung und Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, der Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen aus der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowie Zuschüsse zu Investitionskosten für die Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze.
Wie hoch ist die Förderung im Inklusionsimpuls Bayern?
Im Modellprojekt Inklusionsimpuls Bayern kann das Inklusionsamt Leistungen von bis zu 18.000 Euro zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen gewähren. Die Höhe hängt von der Schwere der Behinderung und den Umständen des Einzelfalls ab.
Wer gewährt die Leistungen?
Zuständig ist das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Die Leistungen können je nach Maßnahme als Zuschuss oder als Darlehen gewährt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Arbeitgeber-Leistungen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleInklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
  2. [02]
    § 185 SGB IX – Aufgaben des Inklusionsamts
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageInklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
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