Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) kann Arbeitgebern verschiedene Leistungen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen gewähren: zur behinderungsgerechten Einrichtung und Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen aus der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, zur Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze sowie zur Schaffung zusätzlicher Plätze im Rahmen der Initiative Inklusion. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Erfüllung der Beschäftigungspflicht, der Schwere der Behinderung und den Umständen des Einzelfalls.
Passt Arbeitgeber-Leistungen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Antragsteller ist Arbeitgeber
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Maßnahme zur Ausstattung, zum Belastungsausgleich oder zur Arbeitsplatzschaffung
Was bekommst du konkret?
Leistungen zur behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen (als Zuschuss oder Darlehen bis zur vollen Höhe der entstandenen Kosten), Zuschüsse zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen, Zuschüsse zu Investitionskosten für neue Arbeitsplätze sowie im Modellprojekt Inklusionsimpuls Bayern Leistungen von bis zu 18.000 Euro für zusätzliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze.
Wie stellst du den Antrag?
Die Leistungen werden beim Inklusionsamt des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) beantragt. Über Art und Höhe wird nach den Umständen des Einzelfalls entschieden.
Häufige Fragen
Welche Leistungen können Arbeitgeber erhalten?
Wie hoch ist die Förderung im Inklusionsimpuls Bayern?
Wer gewährt die Leistungen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Arbeitgeber-Leistungen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleInklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
- [02]§ 185 SGB IX – Aufgaben des Inklusionsamtsgesetze-im-internet.deRechtsgrundlageInklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)