Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | bis zu 20.000 € |
| Förderquote | 80 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Förderprogramm unterstützt Integrationsunternehmen, -betriebe und -abteilungen im Sinne des § 132 Abs. 1 SGB IX bei Investitionen, mit denen zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen entstehen. Förderfähig sind Neu- und Erweiterungsbauten, Umbau, Erwerb von Gebäuden, Kauf, Leasing oder Miete von Einrichtungsgegenständen, Anlagen, Maschinen und Fahrzeugen sowie professionelle Beratung. Geltungsdauer: 31.12.2026.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Integrationsunternehmen, -betrieb oder -abteilung gem. § 132 Abs. 1 SGB IX
Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen
Eigenanteil mindestens 20 %
Antrag vor Beginn der Maßnahme eingereicht
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag80 %20.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 25.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten25.000 €
- Förderfähige Basis25.000 €
- Zuschuss– 20.000 €
- Dein Eigenanteil5.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag beim Landschaftsverband
Die Antragstellung erfolgt auf den vorgesehenen Formularen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder beim Landschaftsverband Rheinland.
- 02
Beratung nutzen
Zusätzliche Beratung bietet die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.).
- 03
Antrag vor Beginn
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Investitionszuschuss?
Gibt es laufende Unterstützung?
Wer ist antragsberechtigt?
Wo wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Integration unternehmen! - Investive Förderung — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]G.I.B. - Integration unternehmengib.nrw.dePrimärquelleNRW.BANK