Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | bis zu 20.000 € |
| Förderquote | 80 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Förderprogramm unterstützt Integrationsunternehmen, -betriebe und -abteilungen im Sinne des § 132 Abs. 1 SGB IX bei Investitionen, mit denen zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen entstehen. Förderfähig sind Neu- und Erweiterungsbauten, Umbau, Erwerb von Gebäuden, Kauf, Leasing oder Miete von Einrichtungsgegenständen, Anlagen, Maschinen und Fahrzeugen sowie professionelle Beratung. Geltungsdauer: 31.12.2026.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Integrationsunternehmen, -betrieb oder -abteilung gem. § 132 Abs. 1 SGB IX
Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen
Eigenanteil mindestens 20 %
Antrag vor Beginn der Maßnahme eingereicht
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 9.5.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag80 %20.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 25.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten25.000 €
- Förderfähige Basis25.000 €
- Zuschuss– 20.000 €
- Dein Eigenanteil5.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
2 Schritte
- 01
Antrag vor Maßnahmenbeginn vorbereiten
Wichtig: Antrag muss vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden. Weitere Informationen bei der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) einholen.
- 02
Antrag beim zuständigen Landschaftsverband stellen
Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder beim Landschaftsverband Rheinland einreichen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Investitionszuschuss?
Gibt es laufende Unterstützung?
Wer ist antragsberechtigt?
Wo wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Integration unternehmen! - Investive Förderung — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]G.I.B. - Integration unternehmengib.nrw.dePrimärquelleNRW.BANK