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Zuschuss · bis 80 % Land Aktuell bis 31.12.2026

Integration unternehmen! - Investive Förderung

Mit Integration unternehmen! fördert Nordrhein-Westfalen Investitionen in zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in Inklusionsbetrieben. Pro Arbeitsplatz werden bis zu 20.000 € Investitionszuschuss gewährt; daneben gibt es laufende Unterstützung von 210 € monatlich pro schwerbehinderten Beschäftigten.

Max. Förderung
20.000 €
je Arbeitsplatz
Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe bis zu 20.000 € je Arbeitsplatz
Förderquote bis 80 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Förderprogramm unterstützt Inklusionsbetriebe im Sinne des § 215 Absatz 1 SGB IX bei Investitionen, mit denen zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen entstehen. Förderfähig sind Neu- und Erweiterungsbauten, Umbau, Erwerb von Gebäuden, Kauf, Leasing oder Miete von Einrichtungsgegenständen, Anlagen, Maschinen und Fahrzeugen sowie professionelle Beratung. Geltungsdauer: 31.12.2026.

Schnell-Check

Passt Integration unternehmen! zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Inklusionsbetrieb im Sinne des § 215 Absatz 1 SGB IX
Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen
Eigenanteil mindestens 20 %
Antrag vor Beginn der Maßnahme eingereicht
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag80 %20.000 €

Was bekommst du konkret?

Investitionen: max. 20.000 € pro Arbeitsplatz, max. 80 % der förderfähigen Investitionsausgaben. Laufende Unterstützung: 210 € monatlich für besonderen Betreuungsaufwand sowie Zuschuss von 30 % des Bruttolohns für schwerbehinderte Beschäftigte. Eigenanteil mindestens 20 %.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Integration unternehmen!
25.000 €

Förderfähig sind max. 25.000 €

Rechnerische Schätzung
20.000 €

je Arbeitsplatz

Förderquote80%
  • Gesamtkosten25.000 €
  • Förderfähige Basis25.000 €
  • Zuschuss– 20.000 €
  • Dein Eigenanteil5.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag beim Landschaftsverband

    Die Antragstellung erfolgt auf den vorgesehenen Formularen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder beim Landschaftsverband Rheinland.

  2. 02

    Beratung nutzen

    Zusätzliche Beratung bietet die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.).

  3. 03

    Antrag vor Beginn

    Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Investitionszuschuss?
Maximal 20.000 € pro neu geschaffenem Arbeitsplatz, höchstens 80 % der förderfähigen Investitionsausgaben.
Gibt es laufende Unterstützung?
Ja: monatlich 210 € für den besonderen Betreuungsaufwand pro schwerbehinderten Beschäftigten sowie ein Zuschuss von 30 % des Bruttolohns.
Wer ist antragsberechtigt?
Inklusionsbetriebe im Sinne des § 215 Absatz 1 SGB IX sowie ihre Rechtsträger, wenn diese rechtlich unselbstständig sind.
Wo wird der Antrag gestellt?
Antragsstellung erfolgt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder beim Landschaftsverband Rheinland. Weitere Informationen gibt es bei der G.I.B.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmseite NRW.BANK
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
  2. [02]
    G.I.B. - Integration unternehmen
    gib.nrw.dePrimärquelleNRW.BANK

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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