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Zuschuss · bis 80 % Land

Integration unternehmen! - Investive Förderung

Mit Integration unternehmen! fördert Nordrhein-Westfalen Investitionen in zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in Inklusionsbetrieben. Pro Arbeitsplatz werden bis zu 20.000 € Investitionszuschuss gewährt; daneben gibt es laufende Unterstützung von 210 € monatlich pro schwerbehinderten Beschäftigten.

Max. Förderung
20.000 €
pro Antrag
Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe bis zu 20.000 €
Förderquote 80 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Förderprogramm unterstützt Integrationsunternehmen, -betriebe und -abteilungen im Sinne des § 132 Abs. 1 SGB IX bei Investitionen, mit denen zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen entstehen. Förderfähig sind Neu- und Erweiterungsbauten, Umbau, Erwerb von Gebäuden, Kauf, Leasing oder Miete von Einrichtungsgegenständen, Anlagen, Maschinen und Fahrzeugen sowie professionelle Beratung. Geltungsdauer: 31.12.2026.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Integrationsunternehmen, -betrieb oder -abteilung gem. § 132 Abs. 1 SGB IX

Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen

Eigenanteil mindestens 20 %

Antrag vor Beginn der Maßnahme eingereicht

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 9.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    80 %
    20.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Integration unternehmen! - Investive Förderung
25.000 €

Förderfähig sind max. 25.000 €

Rechnerische Schätzung
20.000 €

pro Antrag

Förderquote80%
  • Gesamtkosten25.000 €
  • Förderfähige Basis25.000 €
  • Zuschuss– 20.000 €
  • Dein Eigenanteil5.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Maßnahmenbeginn vorbereiten

    Wichtig: Antrag muss vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden. Weitere Informationen bei der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) einholen.

  2. 02

    Antrag beim zuständigen Landschaftsverband stellen

    Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder beim Landschaftsverband Rheinland einreichen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Investitionszuschuss?
Maximal 20.000 € pro neu geschaffenem Arbeitsplatz, höchstens 80 % der förderfähigen Investitionsausgaben.
Gibt es laufende Unterstützung?
Ja: monatlich 210 € für den besonderen Betreuungsaufwand pro schwerbehinderten Beschäftigten sowie ein Zuschuss von 30 % des Bruttolohns.
Wer ist antragsberechtigt?
Integrationsunternehmen, -betriebe und -abteilungen im Sinne des § 132 Abs. 1 SGB IX sowie ihre Rechtsträger, wenn diese rechtlich unselbstständig sind.
Wo wird der Antrag gestellt?
Antragsstellung erfolgt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder beim Landschaftsverband Rheinland. Weitere Informationen gibt es bei der G.I.B.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    G.I.B. - Integration unternehmen
    gib.nrw.dePrimärquelleNRW.BANK