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Zuschuss · bis 100 % Land

Wiederaufbau NRW - Aufbauhilfen für Unternehmen

Mit den Aufbauhilfen für Unternehmen unterstützt die NRW.BANK Betriebe, Selbstständige und Infrastrukturträger bei der Beseitigung von Schäden, die durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 entstanden sind. Es werden Billigkeitsleistungen bis zu 80 %, in Härtefällen bis zu 100 %, der nachgewiesenen Kosten gewährt.

Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe ab 5.000 €
Förderquote 100 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die NRW.BANK gewährt im Rahmen der Wiederaufbauhilfe Nordrhein-Westfalen Billigkeitsleistungen für Sachschäden, Einkommenseinbußen und Gutachterkosten, die in einem direkten ursächlichen Zusammenhang mit dem Schadensereignis von Juli 2021 stehen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe, Selbstständige sowie private und öffentliche Infrastrukturbetreiber. Voraussetzung ist eine Erstberatung durch die zuständige Kammer oder berufsständische Körperschaft.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Direkter Zusammenhang mit Hochwasser/Starkregen Juli 2021 in NRW

Schaden durch unabhängiges Gutachten nachgewiesen

Erstberatung durch zuständige Kammer/IHK

Keine Überkompensation gegenüber anderen Versicherungs- oder Förderleistungen

Antrag bis spätestens 30.06.2026

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Erstberatung bei Kammer oder IHK

    Vor Antragstellung Erstberatung bei der zuständigen Kammer oder berufsständischen Körperschaft (bzw. örtlichen IHK) einholen. Hier wird das Verfahren erläutert und Informationen zum Gutachterverfahren gegeben.

  2. 02

    Kammerprüfung und Votum

    Bei Kammermitgliedschaft prüft die Kammer die Unterlagen und gibt ein Votum zum Antrag ab. Unternehmen ohne Kammerzugehörigkeit benötigen kein Votum.

  3. 03

    Antrag online oder per Post stellen

    Antrag elektronisch über www.nrwbank.de/unwetterhilfe-unternehmen-antrag stellen oder per Post an NRW.BANK, Förderungsprogrammgeschäft, Friedrichstr. 1, 48145 Münster senden. Antragsfrist: 30.06.2026.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe, Selbstständige sowie private und öffentliche Infrastrukturbetreiber im Bereich Energie-, Wasser-, Telekommunikationswirtschaft und Eisenbahninfrastruktur.
Bis wann kann der Antrag gestellt werden?
Anträge können bis spätestens zum 30.06.2026 bei der NRW.BANK eingereicht werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Sachschäden und Einkommenseinbußen werden mit bis zu 80 %, in Härtefällen bis zu 100 % erstattet. Gutachterkosten zu 100 %. Bagatellgrenze 5.000 € je Betriebsstätte.
Welche Schäden werden ersetzt?
Sachschäden auf Basis der Reparaturkosten oder des wirtschaftlichen Wertes vor dem Schadensereignis sowie Einkommenseinbußen während eines Zeitraums von höchstens sechs Monaten nach dem Schadensereignis.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW
    recht.nrw.deRechtsgrundlageNRW.BANK