Dieses Programm läuft nicht mehr
Wiederaufbau NRW - Aufbauhilfen für Unternehmen wird seit dem 30.06.2026 nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.
Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | ab 5.000 € |
| Förderquote | bis 100 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die NRW.BANK gewährt im Rahmen der Wiederaufbauhilfe Nordrhein-Westfalen Billigkeitsleistungen für Sachschäden, Einkommenseinbußen und Gutachterkosten, die in einem direkten ursächlichen Zusammenhang mit dem Schadensereignis von Juli 2021 stehen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe, Selbstständige sowie private und öffentliche Infrastrukturbetreiber. Voraussetzung ist eine Erstberatung durch die zuständige Kammer oder berufsständische Körperschaft.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Direkter Zusammenhang mit Hochwasser/Starkregen Juli 2021 in NRW |
| Schaden durch unabhängiges Gutachten nachgewiesen |
| Erstberatung durch zuständige Kammer/IHK |
| Keine Überkompensation gegenüber anderen Versicherungs- oder Förderleistungen |
| Antrag bis spätestens 30.06.2026 |
Was bekommst du konkret?
Billigkeitsleistungen bis zu 80 %, in Härtefällen bis zu 100 % für Sachschäden und Einkommenseinbußen während eines Zeitraums von höchstens 6 Monaten nach Schadensereignis. Gutachterkosten zu 100 %. Bagatellgrenze 5.000 € je Betriebsstätte.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Erstberatung bei Kammer oder IHK
Vor Antragstellung Erstberatung bei der zuständigen Kammer oder berufsständischen Körperschaft (bzw. örtlichen IHK) einholen. Hier wird das Verfahren erläutert und Informationen zum Gutachterverfahren gegeben.
- 02
Kammerprüfung und Votum
Bei Kammermitgliedschaft prüft die Kammer die Unterlagen und gibt ein Votum zum Antrag ab. Unternehmen ohne Kammerzugehörigkeit benötigen kein Votum.
- 03
Antrag online oder per Post stellen
Der Antrag wurde elektronisch über www.nrwbank.de/unwetterhilfe-unternehmen-antrag oder per Post an die NRW.BANK gestellt. Die Antragsfrist ist am 30.06.2026 abgelaufen — laut NRW.BANK ist keine weitere Antragstellung mehr möglich.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Bis wann kann der Antrag gestellt werden?
Wie hoch ist die Förderung?
Welche Schäden werden ersetzt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Wiederaufbau NRW - Aufbauhilfen für Unternehmen — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]Förderrichtlinie Wiederaufbau NRWrecht.nrw.deRechtsgrundlageNRW.BANK
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.