Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | ab 5.000 € |
| Förderquote | 100 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die NRW.BANK gewährt im Rahmen der Wiederaufbauhilfe Nordrhein-Westfalen Billigkeitsleistungen für Sachschäden, Einkommenseinbußen und Gutachterkosten, die in einem direkten ursächlichen Zusammenhang mit dem Schadensereignis von Juli 2021 stehen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe, Selbstständige sowie private und öffentliche Infrastrukturbetreiber. Voraussetzung ist eine Erstberatung durch die zuständige Kammer oder berufsständische Körperschaft.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Direkter Zusammenhang mit Hochwasser/Starkregen Juli 2021 in NRW
Schaden durch unabhängiges Gutachten nachgewiesen
Erstberatung durch zuständige Kammer/IHK
Keine Überkompensation gegenüber anderen Versicherungs- oder Förderleistungen
Antrag bis spätestens 30.06.2026
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Erstberatung bei Kammer oder IHK
Vor Antragstellung Erstberatung bei der zuständigen Kammer oder berufsständischen Körperschaft (bzw. örtlichen IHK) einholen. Hier wird das Verfahren erläutert und Informationen zum Gutachterverfahren gegeben.
- 02
Kammerprüfung und Votum
Bei Kammermitgliedschaft prüft die Kammer die Unterlagen und gibt ein Votum zum Antrag ab. Unternehmen ohne Kammerzugehörigkeit benötigen kein Votum.
- 03
Antrag online oder per Post stellen
Antrag elektronisch über www.nrwbank.de/unwetterhilfe-unternehmen-antrag stellen oder per Post an NRW.BANK, Förderungsprogrammgeschäft, Friedrichstr. 1, 48145 Münster senden. Antragsfrist: 30.06.2026.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Bis wann kann der Antrag gestellt werden?
Wie hoch ist die Förderung?
Welche Schäden werden ersetzt?
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Unsere Quellen
- [01]Wiederaufbau NRW - Aufbauhilfen für Unternehmen — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]Förderrichtlinie Wiederaufbau NRWrecht.nrw.deRechtsgrundlageNRW.BANK