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NRW.BANK.Start-up Events

Mit NRW.BANK.Start-up Events sponsert die NRW.BANK Präsenzveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen, die geschäftliche Beziehungen zwischen Start-ups, etablierten Unternehmen, Kreditinstituten und Investoren anbahnen. Bis zu sechs Veranstaltungen pro Veranstalter und Kalenderjahr werden bezuschusst.

Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die NRW.BANK fördert mit ihrem Sponsoring-Programm Präsenzveranstaltungen, die das Start-up-Ökosystem in Nordrhein-Westfalen stärken. Im Fokus stehen Formate, die Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen sowie Auftragsbeziehungen zwischen Start-ups, etablierten Unternehmen und Kapitalgebern initiieren. Über die Höhe des Sponsorings entscheidet die NRW.BANK im Einzelfall nach Prüfung des eingereichten Konzeptes.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Veranstaltung findet in Nordrhein-Westfalen statt

Mindestens 20 Teilnehmende

Öffentliche Präsenzveranstaltung

Konzept-PDF (max. 10.000 Zeichen) eingereicht

Anfrage spätestens 15 Werktage vor Veranstaltung

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Sponsoring-Anfrage online stellen

    Anfrage über das Online-Formular (nrwbank.de/de/foerderung/formulare/start-up-events) einreichen. Nur vollständig ausgefüllte Formulare können berücksichtigt werden.

  2. 02

    Frist einhalten

    Die vollständige Anfrage muss spätestens 15 Werktage vor der Veranstaltung bei der NRW.BANK vorliegen.

  3. 03

    Nachweise nach der Veranstaltung erbringen

    Teilnehmendennachweis (inkl. Kontaktdaten) und Kostenübersicht einreichen. Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung der Sponsoringsumme.

Häufige Fragen

Wer kann ein Sponsoring beantragen?
Private und öffentliche Organisationen (natürliche oder juristische Personen), die Veranstaltungen im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen organisieren.
Wie viele Veranstaltungen werden pro Veranstalter unterstützt?
Pro Veranstalter und Kalenderjahr werden maximal sechs Präsenzveranstaltungen unterstützt.
Wann muss die Anfrage eingereicht werden?
Die vollständige Anfrage sollte spätestens 15 Werktage vor der Veranstaltung bei der NRW.BANK vorliegen.
Besteht ein Anspruch auf das Sponsoring?
Nein. Über jede Anfrage entscheidet die NRW.BANK im Einzelfall; einen Rechtsanspruch auf Gewährung gibt es nicht.

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