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Zuschuss · bis 35 % Land

Inklusionsbetriebe Niedersachsen — Förderung

Förderung für Unternehmen in Niedersachsen, die Inklusionsbetriebe oder -abteilungen mit Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen gründen oder erweitern. Investitionskostenzuschuss für die Arbeitsplatzausstattung, Personalkostenzuschuss bis zu 35 Prozent des Arbeitgeberbruttolohns und Pauschale für besonderen Aufwand.

Zuständig
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Integrationsamt) / NBank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Integrationsamt) / NBank
Förderhöhe
Förderquote 35 %
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Inklusionsbetriebe dienen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Gefördert werden Neugründungen sowie die Erweiterung bestehender Unternehmen durch eine Inklusionsabteilung in Niedersachsen. Bedingung sind mindestens zwei neu geschaffene Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen und ein Anteil schwerbehinderter Beschäftigter zwischen 30 und 50 Prozent. Der formlose Erstantrag wird beim Integrationsamt eingereicht, die NBank prüft anschließend die betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit. Voraussetzung ist eine nachhaltige wirtschaftliche Tragfähigkeit des Betriebs.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Mindestens zwei neu geschaffene Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen

Anteil schwerbehinderter Beschäftigter zwischen 30 und 50 Prozent

Nachhaltige wirtschaftliche Tragfähigkeit des Inklusionsbetriebs

Neugründung eines Inklusionsbetriebs oder Erweiterung mit Inklusionsabteilung

Wie stellst du den Antrag?

Der formlose Antrag wird zunächst beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Integrationsamt) in Hildesheim gestellt. Dafür reicht eine Kurzbeschreibung des Vorhabens. Das Integrationsamt informiert über Details und benötigte Unterlagen. Bei Übereinstimmung mit den Fördervorgaben wird der Antrag zur betriebswirtschaftlichen Prüfung und Beratung an die NBank weitergegeben. Kontakt Integrationsamt: [email protected] oder Telefon 05121 304-372/-419/-646.

Häufige Fragen

Was ist ein Inklusionsbetrieb?
Inklusionsbetriebe sind Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigen, deren Eingliederung in eine sonstige Beschäftigung aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Welche Voraussetzungen muss mein Betrieb erfüllen?
Es müssen mindestens zwei neu geschaffene Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen vorhanden sein. Der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter muss zwischen 30 und 50 Prozent liegen. Das Unternehmen braucht Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, und der Inklusionsbetrieb muss eine nachhaltige wirtschaftliche Tragfähigkeit erwarten lassen.
Welche Förderbausteine umfasst das Programm?
Drei Bausteine: Investitionskostenzuschuss für die Arbeitsplatzausstattung der schwerbehinderten Beschäftigten, Personalkostenzuschuss bis zu 35 Prozent des Arbeitgeberbruttolohns und eine Pauschale für den besonderen Aufwand der schwerbehinderten Beschäftigten.
Wo stelle ich den Antrag?
Der formlose Erstantrag wird beim Integrationsamt des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie (Postfach 10 08 44, 31108 Hildesheim, [email protected]) eingereicht. Eine Kurzbeschreibung des Vorhabens reicht zunächst. Das Integrationsamt leitet förderfähige Vorhaben zur betriebswirtschaftlichen Prüfung an die NBank weiter.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Inklusionsbetriebe Niedersachsen — Förderung — Offizielle Programmseite
    nbank.dePrimärquelleNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Integrationsamt) / NBank
  2. [02]
    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
    soziales.niedersachsen.dePrimärquelleNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Integrationsamt) / NBank
  3. [03]
    Produktinformation Inklusionsbetriebe (PDF)
    nbank.dePrimärquelleNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Integrationsamt) / NBank
  4. [04]
    Information über Inklusionsbetriebe (PDF)
    nbank.dePrimärquelleNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Integrationsamt) / NBank