Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Integrationsamt) / NBank |
| Förderquote | bis 35 % |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Inklusionsbetriebe dienen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Gefördert werden Neugründungen sowie die Erweiterung bestehender Unternehmen durch eine Inklusionsabteilung in Niedersachsen. Bedingung sind mindestens zwei neu geschaffene Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen und ein Anteil schwerbehinderter Beschäftigter zwischen 30 und 50 Prozent. Der formlose Erstantrag wird beim Integrationsamt eingereicht, die NBank prüft anschließend die betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit. Voraussetzung ist eine nachhaltige wirtschaftliche Tragfähigkeit des Betriebs.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen |
| Mindestens zwei neu geschaffene Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen |
| Anteil schwerbehinderter Beschäftigter zwischen 30 und 50 Prozent |
| Nachhaltige wirtschaftliche Tragfähigkeit des Inklusionsbetriebs |
| Neugründung eines Inklusionsbetriebs oder Erweiterung mit Inklusionsabteilung |
Was bekommst du konkret?
Investitionskostenzuschuss für die Arbeitsplatzausstattung der schwerbehinderten Beschäftigten. Personalkostenzuschuss von maximal 35 Prozent des Arbeitgeberbruttolohns der schwerbehinderten Beschäftigten. Zusätzlich eine Pauschale für den besonderen Aufwand der schwerbehinderten Beschäftigten. Förderung kombiniert Zuschüsse zu Investitions- und laufenden Kosten.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Formlosen Antrag beim Integrationsamt stellen
Der formlose Antrag wird zunächst mit einer Kurzbeschreibung des Vorhabens beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Integrationsamt) in Hildesheim gestellt.
- 02
Details und Unterlagen klären
Das Integrationsamt informiert über Details und die benötigten Unterlagen.
- 03
Weitergabe an die NBank
Bei Übereinstimmung mit den Fördervorgaben wird der Antrag zur betriebswirtschaftlichen Prüfung und Beratung an die NBank weitergegeben.
Häufige Fragen
Was ist ein Inklusionsbetrieb?
Welche Voraussetzungen muss mein Betrieb erfüllen?
Welche Förderbausteine umfasst das Programm?
Wo stelle ich den Antrag?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Inklusionsbetriebe Niedersachsen — Förderung — Offizielle Programmseitenbank.dePrimärquelleNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Integrationsamt) / NBank
- [02]Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familiesoziales.niedersachsen.dePrimärquelleNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Integrationsamt) / NBank
- [03]Produktinformation Inklusionsbetriebe (PDF)nbank.dePrimärquelleNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Integrationsamt) / NBank
- [04]Information über Inklusionsbetriebe (PDF)nbank.dePrimärquelleNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Integrationsamt) / NBank
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.