BundesBonus
Zuschuss Land

LWL-Budget für Arbeit

Das LWL-Budget für Arbeit des LWL-Inklusionsamts Arbeit unterstützt den Übergang von Menschen mit Behinderung aus einer Werkstatt für behinderte Menschen in Westfalen-Lippe auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Es bündelt gesetzliche und ergänzende Leistungen nach den §§ 61/61a SGB IX, darunter Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber. Zu beachten sind unter anderem die Antragsfrist von 3 Monaten nach Beginn und eine Beschäftigungsdauer von mindestens 12 Monaten.

Fördergeber
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), LWL-Inklusionsamt Arbeit

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), LWL-Inklusionsamt Arbeit
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das LWL-Budget für Arbeit stärkt die Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Es bündelt gesetzliche und ergänzende Leistungen nach den §§ 61/61a SGB IX, um den Übergang aus einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in Arbeit oder Ausbildung zu erleichtern. Auch Personen mit WfbM-Berechtigung, die sich für den allgemeinen Arbeitsmarkt entscheiden, können davon profitieren.

Gefördert werden Beschäftigte aus dem Arbeitsbereich einer WfbM in Westfalen-Lippe beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, Menschen mit WfbM-Berechtigung, die direkt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt starten möchten, junge Menschen mit (anerkannter) Schwerbehinderung oder Gleichstellung aus Förderschulen oder inklusiver Beschulung sowie Arbeitssuchende mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufgrund einer psychischen Erkrankung. Für Arbeitgeber ist das Budget der Weg, die Beschäftigung finanziell abzusichern: Der Arbeitgeber erhält Geld, mit dem die Unterstützung bezahlt wird.

Vor Ort stehen die Fachkräfte der Integrationsfachdienste (IFD) im Bereich WfbM – Allgemeiner Arbeitsmarkt beratend zur Seite und begleiten den gesamten Prozess im Übergang in das Beschäftigungsverhältnis.

Schnell-Check

Passt LWL-Budget für Arbeit zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Stellen Sie einen Beschäftigten aus dem Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen in Westfalen-Lippe ein oder eine Person mit WfbM-Berechtigung, die direkt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt starten möchte?
Ist die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig und auf mindestens 12 Monate angelegt?
Stellen Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Beginn des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses?
Haben Sie Förderungen anderer Leistungsträger vorrangig genutzt?

Was bekommst du konkret?

Das LWL-Budget für Arbeit umfasst vier Förderleistungen:

  • Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber sowie Anleitung und Begleitung: bis zu 75 % Zuschuss zum Bruttolohn bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, zusätzlich Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz
  • Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX)
  • Inklusionsbudget
  • Inklusionsprämie für Betriebe: einmalige Prämie bei sozialversicherungspflichtiger Einstellung, nur in besonderen Einzelfällen und ohne weitere laufende Förderleistungen

Weitere Einzelheiten regeln die Richtlinien und Durchführungshinweise, die dort zum Download verlinkt sind. Wer nach dem Wechsel aus der Werkstatt in einem Betrieb nicht zurechtkommt, kann laut Seite in die Werkstatt zurückgehen.

Wie stellst du den Antrag?

Anträge für Leistungen aus dem LWL-Budget für Arbeit werden mit dem Antragsformular des LWL-Inklusionsamts Arbeit gestellt; die Formulare stehen auf der Programmseite. Wichtig sind die Antragsfrist von 3 Monaten nach Beginn des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses, eine Arbeitszeit von in der Regel mindestens 15 Stunden pro Woche und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 12 Monaten. Förderungen anderer Leistungsträger müssen zuerst genutzt werden. Vor Ort beraten die Integrationsfachdienste (IFD) im Bereich WfbM – Allgemeiner Arbeitsmarkt und begleiten den Übergang.

Häufige Fragen

Wer kann mit dem LWL-Budget für Arbeit gefördert werden?
Gefördert werden Beschäftigte aus dem Arbeitsbereich einer WfbM in Westfalen-Lippe beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, Menschen mit WfbM-Berechtigung, die direkt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt starten möchten, junge Menschen mit (anerkannter) Schwerbehinderung oder Gleichstellung aus Förderschulen oder inklusiver Beschulung sowie Arbeitssuchende mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufgrund einer psychischen Erkrankung.
Welche Förderleistungen bietet das LWL-Budget für Arbeit?
Die Programmseite nennt vier Förderleistungen: Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 % zum Bruttolohn bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung samt Anleitung und Begleitung, das Budget für Ausbildung nach § 61a SGB IX, das Inklusionsbudget und eine einmalige Inklusionsprämie, die es nur in besonderen Einzelfällen und ohne weitere laufende Förderleistungen gibt. Einzelheiten regeln die Richtlinien und Durchführungshinweise auf der Seite.
Was ist bei der Beantragung zu beachten?
Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Beginn des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses zu stellen. Die Arbeitszeit beträgt in der Regel mindestens 15 Stunden pro Woche, die Beschäftigung muss mindestens 12 Monate dauern und sozialversicherungspflichtig sein. Förderungen anderer Leistungsträger müssen zuerst genutzt werden.
Wer hilft vor Ort beim Übergang aus der Werkstatt?
Die Fachkräfte der Integrationsfachdienste (IFD) im Bereich WfbM – Allgemeiner Arbeitsmarkt stehen beratend und unterstützend zur Seite und begleiten den gesamten Prozess im Übergang in das Beschäftigungsverhältnis. Das LWL-Inklusionsamt Arbeit unterstützt ebenfalls beim Übergang.
Können Beschäftigte nach dem Wechsel in die Werkstatt zurückkehren?
Ja. Laut Programmseite können Menschen, die den Wechsel in einen Betrieb nur kurze Zeit schaffen oder sich dort nicht wohlfühlen, in die Werkstatt zurückgehen; der LWL hilft dabei.

Mehr zu LWL-Budget für Arbeit und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    LWL-Budget für Arbeit — Offizielle Programmseite
    lwl-inklusionsamt-arbeit.dePrimärquelleLandschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), LWL-Inklusionsamt Arbeit
  2. [02]
    Integrationsfachdienste in Westfalen-Lippe
    ifd-westfalen.dePrimärquelleLandschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), LWL-Inklusionsamt Arbeit
  3. [03]
    Richtlinien und Durchführungshinweise zum LWL-Budget für Arbeit
    lwl-inklusionsamt-arbeit.deRechtsgrundlageLandschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), LWL-Inklusionsamt Arbeit
  4. [04]
    Factsheet für Arbeitgeber
    lwl-inklusionsamt-arbeit.dePrimärquelleLandschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), LWL-Inklusionsamt Arbeit

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Teilen
Merken