Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Förderprogramm Weiterentwickelter Orientierungsplan verbessert das Land Baden-Württemberg die Ausbildungsqualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Gefördert werden Fortbildungsveranstaltungen für Kita-Teams, die pädagogische Fachkräfte in der Gestaltung ganzheitlicher Bildungsprozesse stärken. Antragsberechtigt sind Träger von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie weitere Anstellungsträger von Fachberatungen.
Passt Weiterentwickelter Orientierungsplan zu dir?
3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Träger einer Kindertageseinrichtung oder von Kindertagespflege, örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege, Fachverband oder Anstellungsträger von Fachberatungen in Baden-Württemberg |
| Fortbildung in Präsenz mit qualifizierter WeOP-Referentin oder Referent |
| Mindestens 15 Teilnehmer je Veranstaltung |
Was bekommst du konkret?
Festbetragsfinanzierung als Pauschale von 2.000 Euro je Fortbildungsveranstaltung. Die Pauschale deckt Honorar- und Reisekosten der WeOP-Referenten, Raum- und Technikkosten sowie Organisation und Vor- und Nachbereitung ab. Eine Veranstaltung umfasst acht Unterrichtseinheiten auf maximal zwei Tagen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Fortbildung nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift planen
Gefördert wird eine Fortbildungsveranstaltung in Präsenz mit acht Unterrichtseinheiten an einem Tag oder verteilt auf zwei Tage, durchgeführt von einem qualifizierten WeOp-Referenten. Mindestens 15 Personen müssen teilnehmen, die Teilnehmerzahl soll nicht über 25 liegen.
- 02
Im Förderportal der L-Bank anmelden und Online-Antrag ausfüllen
Der Antrag wird mit dem von der L-Bank veröffentlichten Formular über das Online-Portal der L-Bank gestellt. Nach der Anmeldung im Förderportal steht unter „Antrag stellen“ das Online-Antragsformular zur Verfügung.
Zum Förderportal der L-Bank - 03
Erforderliche Angaben und Erklärungen dem Antrag beifügen
Dem Antrag beizufügen sind unter anderem Angaben zu Antragsteller, Anzahl der Fortbildungen, Zahl der Teilnehmenden, Themenschwerpunkten und die Erklärung der Präsenzdurchführung; Termine, teilnehmende Einrichtungen sowie Name und Qualifikationsnachweis des Referenten sind optional. Hinzu kommen die Bestätigung, dass die Pauschale ausschließlich für den Zuwendungszweck beantragt wird, und die Erklärung, dass für denselben Zweck keine weitere Förderung der EU, des Bundes oder des Landes beantragt, bewilligt oder gewährt wurde.
- 04
Antrag bis zum 15. November des Kalenderjahres absenden
Anträge können bis zum 15. November des jeweiligen Kalenderjahres gestellt werden; im laufenden Kalenderjahr kann der Zuschuss mehrmals bedarfsgerecht beantragt werden. Übersteigt die Zahl der förderfähigen Anträge die verfügbaren Haushaltsmittel, entscheidet die Reihenfolge des Antragseingangs nach Datum und Uhrzeit.
- 05
Fortbildung nach der Antragstellung bis 31. Dezember 2027 durchführen
Die Fortbildung darf nach der Antragstellung und vor der Bewilligung begonnen werden, wenn sie vor der Bewilligung noch nicht abgeschlossen ist; der Beginn erfolgt auf Risiko des Zuwendungsempfängers und begründet keinen Rechtsanspruch auf die Zuwendung. Die Fortbildungen müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2027 durchgeführt worden sein. Nach der Bewilligung zahlt die L-Bank den Zuschuss aus.
- 06
Verwendungsnachweis bis 31. März des Folgejahres einreichen
Die zweckentsprechende Verwendung ist spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres des Zuwendungszeitraums nachzuweisen; ein einfacher Verwendungsnachweis wird zugelassen. Er wird mit den von der L-Bank bereitgestellten Vordrucken elektronisch eingereicht. Bei verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Einreichung kann die L-Bank die Zuwendung widerrufen und die Fördersumme zurückfordern.
Häufige Fragen
Wer kann die Förderung beantragen?
Wie hoch ist die Förderung?
Wie oft kann der Zuschuss beantragt werden?
Kann das Programm mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit
Passenden Kurs für die Förderung finden
Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit (Portal „mein NOW“) bündelt Weiterbildungsangebote verschiedener Anbieter aus ganz Deutschland — filterbar unter anderem nach Ort und Umkreis, Unterrichtszeit und Unterrichtsform (zum Beispiel vor Ort, online oder hybrid). Ob ein gefundener Kurs über die jeweilige Förderung finanziert werden kann, klärt die zuständige Förderstelle.
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Weiterentwickelter Orientierungsplan (WeOP) – Fortbildungsförderung Kitas Baden-Württemberg — Offizielle Programmseitel-bank.dePrimärquelleL-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg
- [02]Verwaltungsvorschrift Weiterentwickelter Orientierungsplanl-bank.deRechtsgrundlageL-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.