BundesBonus
Zuschuss Land Aktuell bis 31.03.2028

Weiterentwickelter Orientierungsplan (WeOP) – Fortbildungsförderung Kitas Baden-Württemberg

Die L-Bank fördert im Auftrag des Kultusministeriums Baden-Württemberg Träger von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bei Fortbildungen zur Umsetzung des weiterentwickelten Orientierungsplans. Es gibt eine Pauschale von 2.000 Euro je Fortbildungsveranstaltung für Kita-Teams, mehrmals pro Jahr bedarfsgerecht beantragbar.

Fördergeber
Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Förderprogramm Weiterentwickelter Orientierungsplan verbessert das Land Baden-Württemberg die Ausbildungsqualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Gefördert werden Fortbildungsveranstaltungen für Kita-Teams, die pädagogische Fachkräfte in der Gestaltung ganzheitlicher Bildungsprozesse stärken. Antragsberechtigt sind Träger von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie weitere Anstellungsträger von Fachberatungen.

Schnell-Check

Passt Weiterentwickelter Orientierungsplan zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Träger einer Kindertageseinrichtung oder von Kindertagespflege, örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege, Fachverband oder Anstellungsträger von Fachberatungen in Baden-Württemberg
Fortbildung in Präsenz mit qualifizierter WeOP-Referentin oder Referent
Mindestens 15 Teilnehmer je Veranstaltung

Was bekommst du konkret?

Festbetragsfinanzierung als Pauschale von 2.000 Euro je Fortbildungsveranstaltung. Die Pauschale deckt Honorar- und Reisekosten der WeOP-Referenten, Raum- und Technikkosten sowie Organisation und Vor- und Nachbereitung ab. Eine Veranstaltung umfasst acht Unterrichtseinheiten auf maximal zwei Tagen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Fortbildung nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift planen

    Gefördert wird eine Fortbildungsveranstaltung in Präsenz mit acht Unterrichtseinheiten an einem Tag oder verteilt auf zwei Tage, durchgeführt von einem qualifizierten WeOp-Referenten. Mindestens 15 Personen müssen teilnehmen, die Teilnehmerzahl soll nicht über 25 liegen.

  2. 02

    Im Förderportal der L-Bank anmelden und Online-Antrag ausfüllen

    Der Antrag wird mit dem von der L-Bank veröffentlichten Formular über das Online-Portal der L-Bank gestellt. Nach der Anmeldung im Förderportal steht unter „Antrag stellen“ das Online-Antragsformular zur Verfügung.

    Zum Förderportal der L-Bank
  3. 03

    Erforderliche Angaben und Erklärungen dem Antrag beifügen

    Dem Antrag beizufügen sind unter anderem Angaben zu Antragsteller, Anzahl der Fortbildungen, Zahl der Teilnehmenden, Themenschwerpunkten und die Erklärung der Präsenzdurchführung; Termine, teilnehmende Einrichtungen sowie Name und Qualifikationsnachweis des Referenten sind optional. Hinzu kommen die Bestätigung, dass die Pauschale ausschließlich für den Zuwendungszweck beantragt wird, und die Erklärung, dass für denselben Zweck keine weitere Förderung der EU, des Bundes oder des Landes beantragt, bewilligt oder gewährt wurde.

  4. 04

    Antrag bis zum 15. November des Kalenderjahres absenden

    Anträge können bis zum 15. November des jeweiligen Kalenderjahres gestellt werden; im laufenden Kalenderjahr kann der Zuschuss mehrmals bedarfsgerecht beantragt werden. Übersteigt die Zahl der förderfähigen Anträge die verfügbaren Haushaltsmittel, entscheidet die Reihenfolge des Antragseingangs nach Datum und Uhrzeit.

  5. 05

    Fortbildung nach der Antragstellung bis 31. Dezember 2027 durchführen

    Die Fortbildung darf nach der Antragstellung und vor der Bewilligung begonnen werden, wenn sie vor der Bewilligung noch nicht abgeschlossen ist; der Beginn erfolgt auf Risiko des Zuwendungsempfängers und begründet keinen Rechtsanspruch auf die Zuwendung. Die Fortbildungen müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2027 durchgeführt worden sein. Nach der Bewilligung zahlt die L-Bank den Zuschuss aus.

  6. 06

    Verwendungsnachweis bis 31. März des Folgejahres einreichen

    Die zweckentsprechende Verwendung ist spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres des Zuwendungszeitraums nachzuweisen; ein einfacher Verwendungsnachweis wird zugelassen. Er wird mit den von der L-Bank bereitgestellten Vordrucken elektronisch eingereicht. Bei verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Einreichung kann die L-Bank die Zuwendung widerrufen und die Fördersumme zurückfordern.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Träger von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie Fachverbände und Anstellungsträger von Fachberatungen in Baden-Württemberg.
Wie hoch ist die Förderung?
Es gibt eine Pauschale von 2.000 Euro je Fortbildungsveranstaltung als Festbetragsfinanzierung. Sie deckt Honorar-, Reise-, Raum- und Technikkosten sowie Organisation und Vor- und Nachbereitung ab.
Wie oft kann der Zuschuss beantragt werden?
Der Zuschuss kann im laufenden Kalenderjahr mehrmals bedarfsgerecht beantragt werden. Eine Veranstaltung umfasst acht Unterrichtseinheiten auf maximal zwei Tagen mit mindestens 15 Teilnehmern.
Kann das Programm mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Nein. Die Zuwendung kann nicht mit einer Förderung für denselben Zweck aus einem anderen Programm der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes kombiniert werden.

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Passenden Kurs für die Förderung finden

Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit (Portal „mein NOW“) bündelt Weiterbildungsangebote verschiedener Anbieter aus ganz Deutschland — filterbar unter anderem nach Ort und Umkreis, Unterrichtszeit und Unterrichtsform (zum Beispiel vor Ort, online oder hybrid). Ob ein gefundener Kurs über die jeweilige Förderung finanziert werden kann, klärt die zuständige Förderstelle.

Kurse in der Weiterbildungssuche finden

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Verwaltungsvorschrift Weiterentwickelter Orientierungsplan
    l-bank.deRechtsgrundlageL-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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