Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
| Förderhöhe | bis zu 250.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Land Brandenburg gewährt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) inklusive Handwerksbetriebe Zuschüsse für die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben. Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Ziel ist es, Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung zu unterstützen und die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg
Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) inkl. Handwerksbetriebe
Zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens 5.000 Euro je Projekt
Vorhaben bei Antragstellung noch nicht begonnen
Maximal 2 parallel laufende geförderte Vorhaben
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %250.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 500.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten500.000 €
- Förderfähige Basis500.000 €
- Zuschuss– 250.000 €
- Dein Eigenanteil250.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Der schriftliche Förderantrag ist vor Beginn der Arbeiten am Vorhaben bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als Bewilligungsbehörde zu stellen. Ein Implementierungsprojekt kann erst nach Abschluss eines geförderten Beratungsprojekts beantragt werden.
Häufige Fragen
Wer ist bei BIG-Digital antragsberechtigt?
Wie hoch ist die Förderung bei BIG-Digital?
Welche Projektarten fördert BIG-Digital?
Muss der Antrag vor Projektbeginn gestellt werden?
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