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Zuschuss · bis 50 % Land

Förderung der Gemeinwohl-Ökonomie

Zuschuss für Beratungsleistungen zur Erstellung oder Weiterführung von Gemeinwohl-Bilanzen in KMU und Kommunen Niedersachsens. Bis zu 50 % der Kosten erstattet, max. 10.000 EUR pro KMU oder Kommune.

Zuständig
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Förderhöhe
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die NBank fördert Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Erstellung und Weiterführung von Gemeinwohl-Bilanzen in niedersächsischen KMU und Kommunen. Das Programm stärkt soziale und ökologische Aspekte in betrieblichen und kommunalen Prozessen sowie die Nachhaltigkeitsstrategie durch geprüfte Gemeinwohl-Bilanzen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Juristische Personen des privaten Rechts oder Angehörige freier Berufe als Beratungsunternehmen

Mindestens 10 KMU oder Kommunen geplant, max. 20

Zertifizierung als Gemeinwohlberater erforderlich

Mindestens 3 Referenzen zu früheren Gemeinwohl-Bilanzprojekten

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Beratung bei der NBank einholen

    Kontakt zur NBank Niedersachsen aufnehmen und das geplante Vorhaben zur Wohnraum- oder Infrastrukturförderung besprechen.

  2. 02

    Antrag vor Vorhabenbeginn stellen

    Antrag bei der NBank Niedersachsen einreichen, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Vorhabenbeginn erst nach Antragstellung und Genehmigung zulässig.

  3. 03

    Prüfung und Bewilligung durch die NBank

    Die NBank prüft die Förderfähigkeit des kommunalen oder wohnraumbezogenen Vorhabens. Bei positiver Entscheidung ergeht ein Bewilligungsbescheid mit Zuschuss oder Darlehen.

  4. 04

    Vorhaben durchführen

    Das geförderte Infrastruktur- oder Wohnraumvorhaben gemäß Bewilligungsbescheid umsetzen.

  5. 05

    Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss des Vorhabens Verwendungsnachweis bei der NBank Niedersachsen einreichen.

Häufige Fragen

Wer kann einen Antrag stellen?
Juristische Personen des privaten Rechts und Angehörige freier Berufe, die als Beratungsunternehmen tätig sind und KMU sowie Kommunen bei der Erstellung oder Weiterführung von Gemeinwohl-Bilanzen unterstützen. Erforderlich ist eine Zertifizierung als Gemeinwohlberater.
Wie viel Förderung ist möglich?
Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 10.000 EUR pro KMU oder Kommune. Bei mehreren betreuten Unternehmen kann die Gesamtförderung höher ausfallen, bleibt aber an die Einzelobergrenze gebunden.
Wann muss der Antrag eingereicht werden?
Anträge können vom 18. Dezember 2025 bis 15. Februar 2026 bei der NBank eingereicht werden. Antragstellung muss vor Projektstart erfolgen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung der Gemeinwohl-Ökonomie — Offizielle Programmseite
    nbank.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
  2. [02]
    Förderaufruf und Richtlinie
    nbank.deRechtsgrundlageInvestitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
  3. [03]
    Produktinformation
    nbank.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)