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Zuschuss · bis 50 % Land

Förderung der Gemeinwohl-Ökonomie

Zuschuss für Beratungsleistungen zur Erstellung oder Weiterführung von Gemeinwohl-Bilanzen in KMU und Kommunen Niedersachsens. Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (je KMU oder Kommune auf 10.000 € begrenzt), maximaler Zuschuss 5.000 € je KMU oder Kommune. Das Antragsfenster des Förderaufrufs endete Mitte Februar 2026.

Zuständig
Investitions- und Förderbank Niedersachsen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Förderquote bis 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die NBank fördert Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Erstellung und Weiterführung von Gemeinwohl-Bilanzen in niedersächsischen KMU und Kommunen. Das Programm stärkt soziale und ökologische Aspekte in betrieblichen und kommunalen Prozessen sowie die Nachhaltigkeitsstrategie durch geprüfte Gemeinwohl-Bilanzen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Juristische Personen des privaten Rechts oder Angehörige freier Berufe als Beratungsunternehmen
Mindestens 10 KMU oder Kommunen geplant, max. 20
Zertifizierung als Gemeinwohlberater erforderlich
Mindestens 3 Referenzen zu früheren Gemeinwohl-Bilanzprojekten

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, die je KMU oder Kommune auf 10.000 € begrenzt sind — der maximale Zuschuss beträgt 5.000 € je KMU oder Kommune. Maximale Projektlaufzeit bis zu 18 Monaten. Pro Projekt können max. 20 KMU oder Kommunen unterstützt werden.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Unterlagen zusammenstellen

    Das Antragsformular der NBank vollständig ausfüllen und die Begleitunterlagen beifügen: De-minimis-Erklärung, Zertifizierung als Gemeinwohlberater und Nachweis der fachlichen Expertise.

  2. 02

    Antrag vor Vorhabenbeginn stellen

    Den unterschriebenen Antrag mit allen Unterlagen per Post an die NBank senden, bevor das Beratungsprojekt beginnt.

  3. 03

    Prüfung und Bewilligung durch die NBank

    Die NBank prüft die Förderfähigkeit des Beratungsprojekts. Bei positiver Entscheidung ergeht ein Bewilligungsbescheid über den Zuschuss; ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht.

  4. 04

    Vorhaben durchführen

    Die geförderte Beratung zur Erstellung oder Weiterführung der Gemeinwohl-Bilanzen gemäß Bewilligungsbescheid durchführen.

  5. 05

    Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss des Vorhabens Verwendungsnachweis bei der NBank Niedersachsen einreichen.

Häufige Fragen

Wer kann einen Antrag stellen?
Juristische Personen des privaten Rechts und Angehörige freier Berufe, die als Beratungsunternehmen tätig sind und KMU sowie Kommunen bei der Erstellung oder Weiterführung von Gemeinwohl-Bilanzen unterstützen. Erforderlich ist eine Zertifizierung als Gemeinwohlberater.
Wie viel Förderung ist möglich?
Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, die je KMU oder Kommune auf 10.000 € begrenzt sind — der maximale Zuschuss beträgt damit 5.000 € je KMU oder Kommune. Bei mehreren betreuten KMU oder Kommunen (bis zu 20 je Projekt) kann die Gesamtförderung höher ausfallen, bleibt aber an die Einzelobergrenze gebunden.
Wann muss der Antrag eingereicht werden?
Das Antragsfenster des Förderaufrufs lief vom 18. Dezember 2025 bis 15. Februar 2026; die Antragstellung musste vor Projektstart erfolgen. Einen neuen Förderaufruf veröffentlicht die NBank auf ihrer Programmseite.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung der Gemeinwohl-Ökonomie — Offizielle Programmseite
    nbank.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
  2. [02]
    Förderaufruf und Richtlinie
    nbank.deRechtsgrundlageInvestitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
  3. [03]
    Produktinformation
    nbank.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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