BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Land

Distr@l – Förderung digitaler Technologien und Innovationen (Hessen)

Mit dem Programm Distr@l fördert das Land Hessen digitale Technologien und Innovationen. Über sieben Förderlinien werden Machbarkeitsstudien, digitale Produkt- und Prozessinnovationen sowie Wissens- und Technologietransfer bezuschusst. Antragsberechtigt sind vor allem KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz in Hessen.

Zuständig
Land Hessen (Hessische Staatskanzlei, Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Hessen (Hessische Staatskanzlei, Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung)
Förderhöhe
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Distr@l (Digitalisierung stärken – Transfer leben) bildet den Rahmen des Innovationsfördersystems im Bereich der Digitalisierung in Hessen. Gefördert werden Vorhaben im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation zur digitalen Transformation von Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Die Richtlinie umfasst sieben Förderlinien: Machbarkeitsstudien (Förderlinie 1), digitale Produktinnovationen (2A), digitale Prozessinnovationen (2B), digitale Pioniere (2C), Wissens- und Technologietransfer (3), Validierungsforschung (4A) und Wachstum im digitalen Kontext (4B). Die Vorhaben sind in Hessen durchzuführen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen

Vorhaben ist in Hessen durchzuführen

Vorhaben bis zur Bewilligung noch nicht begonnen

Wie stellst du den Antrag?

Zuständig für alle Fragen der Digitalisierungsförderung ist die Hessische Staatskanzlei – Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung (HMinD). Die förmlichen Förderanträge sind an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) als bewilligende Stelle zu richten. Das Antrags- und Entscheidungsverfahren für Machbarkeitsstudien ist einstufig, die Antragstellung kann jederzeit erfolgen. Zunächst ist eine Projektbeschreibung beim HMinD einzureichen, gleichzeitig ist bei der WIBank ein Antrag zur Prüfung der formalen Anforderungen zu stellen. Ein Vorhaben darf bis zur Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.

Häufige Fragen

Wer ist bei Distr@l antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen, die bereits auf dem Markt operativ tätig sind, sowie hessische Hochschulen und hessische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Wie hoch ist die Förderung?
Für Machbarkeitsstudien als Beihilfe nach Art. 25 AGVO gilt eine Beihilfeintensität von in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben. Zuwendungsfähig sind die durch das Vorhaben entstehenden Personal- und Sachausgaben.
Welche Förderlinien gibt es bei Distr@l?
Distr@l umfasst sieben Förderlinien: Machbarkeitsstudien (Förderlinie 1), digitale Produktinnovationen (2A), digitale Prozessinnovationen (2B), digitale Pioniere (2C), Wissens- und Technologietransfer (3), Validierungsforschung (4A) und Wachstum im digitalen Kontext (4B).
Wo stelle ich den Antrag?
Die Projektbeschreibung ist beim HMinD einzureichen, der förmliche Förderantrag an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) als bewilligende Stelle. Die Antragstellung kann jederzeit erfolgen; das Verfahren für Machbarkeitsstudien ist einstufig.

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