BundesBonus
Zuschuss · bis 40 % Land Aktuell bis 30.06.2027

Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU) – Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein fördert im Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 niedrigschwellige Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU). Gefördert werden ein Modul Beratung zur Analyse betrieblicher Abläufe und ein Modul Umsetzung zur Implementierung digitaler Lösungen inklusive Hard- und Software, IT-Sicherheit und Qualifizierung der Mitarbeiter.

Zuständig
Land Schleswig-Holstein – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Schleswig-Holstein – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Förderquote bis 40 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Richtlinie zur Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU) unterstützt Schleswig-Holstein im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 kleine Unternehmen dabei, ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital zu transformieren und ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Die Förderung wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und Landesmitteln finanziert. Das Programm gliedert sich in ein Modul Beratung zur Analyse betrieblicher Abläufe und zur Entwicklung individueller Lösungen sowie ein Modul Umsetzung zur Implementierung digitaler Lösungen im Unternehmen einschließlich der Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter. Ein Anspruch auf die Zuwendung besteht nicht; bei nicht ausreichenden Haushaltsmitteln entscheidet das Datum des Antragseingangs.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition
Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Kalkulierte Kosten mindestens 2.500 Euro für Beratung (Modul 1) bzw. mindestens 10.000 Euro für Umsetzung (Modul 2), jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer

Was bekommst du konkret?

Zuschuss als nicht rückzahlbare Anteilfinanzierung in zwei Modulen: Modul Beratung zur Analyse und Entwicklung individueller Digitalisierungslösungen mit einer Zuwendung von maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, und Modul Umsetzung zur Implementierung inklusive Hardware, Software, zugehöriger Dienstleistungen und Qualifizierung. Bei Vorhaben im Modul Umsetzung werden Kosten für eigenes Personal als Pauschalsatz von 20 % der direkten Kosten des Vorhabens abzüglich der direkten Personalkosten gewährt.

Wie stellst du den Antrag?

Anträge werden bei der Bewilligungsbehörde gestellt und einer vorhabenspezifischen Bewertung unterzogen; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nach der seit 5. Juni 2026 geltenden Richtlinie kann das Modul Umsetzung auch ohne vorherige Inanspruchnahme des Moduls Beratung beantragt werden; die vorherige Beratung wird empfohlen. Für das Modul Beratung müssen die kalkulierten Beraterkosten mindestens 2.500 Euro, für das Modul Umsetzung die Investitionskosten in Hard- und Software mindestens 10.000 Euro betragen (jeweils zzgl. Mehrwertsteuer). Bei knappen Haushaltsmitteln entscheidet das Datum des Antragseingangs.

Häufige Fragen

Was wird mit dem DKU-Programm gefördert?
Gefördert werden niedrigschwellige Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen in Schleswig-Holstein, aufgeteilt in ein Modul Beratung zur Analyse und Entwicklung individueller Lösungen und ein Modul Umsetzung zur Implementierung digitaler Lösungen inklusive Hard- und Software, IT-Sicherheit und Qualifizierung.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Ausgeschlossen sind unter anderem Fischerei und Aquakultur sowie die Primärerzeugung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Wie hoch ist die Förderung im Modul Beratung?
Die Zuwendung beträgt im Modul Beratung maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Welche Mindestkosten gelten?
Für das Modul Beratung müssen die Beraterkosten mindestens 2.500 Euro, für das Modul Umsetzung die Kosten für Hard- und Software mindestens 10.000 Euro betragen, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
Kann das Modul Umsetzung direkt beantragt werden?
Ja. Nach der seit 5. Juni 2026 geltenden Richtlinie kann das Modul Umsetzung auch ohne vorherige Inanspruchnahme des Moduls Beratung beantragt werden; die vorherige Beratung wird empfohlen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU) – Schleswig-Holstein — Offizielle Programmseite
    wtsh.dePrimärquelleLand Schleswig-Holstein – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
  2. [02]
    WTSH – Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein
    wtsh.dePrimärquelleLand Schleswig-Holstein – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
  3. [03]
    Förderdatenbank des Bundes – Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
    foerderdatenbank.dePrimärquelleLand Schleswig-Holstein – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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