BundesBonus
Zuschuss · bis 40 % Land

Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU) – Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein fördert im Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 niedrigschwellige Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU). Gefördert werden ein Modul Beratung zur Analyse betrieblicher Abläufe und ein Modul Umsetzung zur Implementierung digitaler Lösungen inklusive Hard- und Software, IT-Sicherheit und Qualifizierung der Mitarbeiter.

Zuständig
Land Schleswig-Holstein – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Schleswig-Holstein – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Förderhöhe
Förderquote 40 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Richtlinie zur Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU) unterstützt Schleswig-Holstein im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 kleine Unternehmen dabei, ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital zu transformieren und ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Die Förderung wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und Landesmitteln finanziert. Das Programm gliedert sich in ein Modul Beratung zur Analyse betrieblicher Abläufe und zur Entwicklung individueller Lösungen sowie ein Modul Umsetzung zur Implementierung der gefundenen Lösungen im Unternehmen einschließlich der Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter. Ein Anspruch auf die Zuwendung besteht nicht; bei nicht ausreichenden Haushaltsmitteln entscheidet das Datum des Antragseingangs.

Schnell-Check

Passt Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU) – Schleswig-Holstein zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition

Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Mindestkosten: Beratung 2.500 Euro, Umsetzung 10.000 Euro (jeweils zzgl. MwSt.)

Modul Umsetzung nur nach Modul Beratung oder go-digital-Beratung des Bundes

Wie stellst du den Antrag?

Anträge werden bei der Bewilligungsbehörde gestellt und einer vorhabenspezifischen Bewertung unterzogen; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das Modul Umsetzung kann nur nach erfolgtem Durchlauf des Moduls Beratung in Anspruch genommen werden – alternativ, wenn innerhalb der letzten 18 Monate vor Antragstellung eine go-digital-Beratung des Bundes erfolgt ist. Für das Modul Beratung müssen die kalkulierten Beraterkosten mindestens 2.500 Euro, für das Modul Umsetzung die Investitionskosten in Hard- und Software mindestens 10.000 Euro betragen (jeweils zzgl. Mehrwertsteuer). Bei knappen Haushaltsmitteln entscheidet das Datum des Antragseingangs.

Häufige Fragen

Was wird mit dem DKU-Programm gefördert?
Gefördert werden niedrigschwellige Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen in Schleswig-Holstein, aufgeteilt in ein Modul Beratung zur Analyse und Entwicklung individueller Lösungen und ein Modul Umsetzung zur Implementierung digitaler Lösungen inklusive Hard- und Software, IT-Sicherheit und Qualifizierung.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Ausgeschlossen sind unter anderem Fischerei und Aquakultur sowie die Primärerzeugung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Wie hoch ist die Förderung im Modul Beratung?
Die Zuwendung beträgt im Modul Beratung maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Welche Mindestkosten gelten?
Für das Modul Beratung müssen die Beraterkosten mindestens 2.500 Euro, für das Modul Umsetzung die Kosten für Hard- und Software mindestens 10.000 Euro betragen, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
Kann das Modul Umsetzung direkt beantragt werden?
Nein, das Modul Umsetzung setzt einen vorherigen Durchlauf des Moduls Beratung voraus. Alternativ genügt eine go-digital-Beratung des Bundes innerhalb der letzten 18 Monate vor Antragstellung.

Mehr zu Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU) – Schleswig-Holstein und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Teilen
Merken