BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Land Aktuell bis 31.12.2028

NRW.BANK.Impuls KI

NRW.BANK.Impuls KI ist ein Zuschussprogramm der NRW.BANK aus eigenen Mitteln für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden konzeptionelle KI-Beratung (Modul A) und der Test eines KI-Systems für einen konkreten Anwendungsfall (Modul B). Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 25.000 Euro in zwei Jahren. Derzeit ist keine Antragstellung möglich: Das Antragsportal ist laut NRW.BANK geschlossen.

Max. Förderung
25.000 €
pro Antrag
Fördergeber
NRW.BANK

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe 5.000 € – 25.000 €
Förderquote bis 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

NRW.BANK.Impuls KI unterstützt den Mittelstand in NRW bei der digitalen Transformation. KMU sollen ihre Entscheidungsgrundlage für Investitionen in künstliche Intelligenz verbessern und die Implementierung von KI-Systemen vorbereiten. In Modul A wird die konzeptionelle Beratung zur Identifikation von Anwendungsfällen und zum verantwortungsvollen KI-Einsatz gefördert, in Modul B der Test eines KI-Systems für einen konkreten Anwendungsfall.

Schnell-Check

Passt NRW.BANK.Impuls KI zu dir?

8 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Als KMU gelten nach EU-Definition Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Maßgeblich ist die Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission.

Maßgeblich ist der Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen.

Nicht gefördert werden Vorhaben ohne klaren KI-Fokus, etwa Beratung zu allgemeinen Digitalisierungsthemen, Automatisierung oder Robotik ohne KI und reine Bestandsaufnahmen. Systeme, die ausschließlich auf von Menschen festgelegten Regeln beruhen, gelten nicht als KI.

Als Beginn gilt grundsätzlich schon der Vertrag mit dem Dienstleister; er darf erst nach dem Bescheid geschlossen werden. Unschädlich sind Verträge mit auflösender Bedingung oder kostenfreiem Rücktrittsrecht für den Fall, dass die Zuwendung nicht gewährt wird.

Innerhalb von zwei Jahren kann dasselbe KMU die Förderung höchstens zweimal in Anspruch nehmen; verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen zählen mit.

Auftragnehmer können Unternehmen der freien Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in der Europäischen Union sein. Angebote werden nur in deutscher Sprache und in Euro akzeptiert.

Ausgeschlossen sind Unternehmen, deren Geschäftsführung oder Anteilseigner dieselben natürlichen Personen sind wie beim beauftragten Unternehmen.

Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten nach Artikel 2 Absatz 18 AGVO sowie Unternehmen in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur.

Die Vorarbeiten können aus einer Förderung in Modul A stammen oder aus eigenfinanzierten Aktivitäten hervorgehen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

8 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Kleine oder mittlere Unternehmen gemäß EU-DefinitionAls KMU gelten nach EU-Definition Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Maßgeblich ist die Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission.
Sitz in Nordrhein-WestfalenMaßgeblich ist der Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen.
Vorhaben mit klarem Fokus auf den Einsatz von KI (Modul A oder B)Nicht gefördert werden Vorhaben ohne klaren KI-Fokus, etwa Beratung zu allgemeinen Digitalisierungsthemen, Automatisierung oder Robotik ohne KI und reine Bestandsaufnahmen. Systeme, die ausschließlich auf von Menschen festgelegten Regeln beruhen, gelten nicht als KI.
Vorhaben vor Erteilung des Zuwendungsbescheids nicht begonnenAls Beginn gilt grundsätzlich schon der Vertrag mit dem Dienstleister; er darf erst nach dem Bescheid geschlossen werden. Unschädlich sind Verträge mit auflösender Bedingung oder kostenfreiem Rücktrittsrecht für den Fall, dass die Zuwendung nicht gewährt wird.
Haben Sie (einschließlich verbundener und Partnerunternehmen) in den letzten zwei Jahren höchstens eine Förderung aus NRW.BANK.Impuls KI erhalten?Innerhalb von zwei Jahren kann dasselbe KMU die Förderung höchstens zweimal in Anspruch nehmen; verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen zählen mit.
Erbringt ein externes Unternehmen, eine Hochschule oder eine Forschungseinrichtung mit Sitz in der EU die Leistung?Auftragnehmer können Unternehmen der freien Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in der Europäischen Union sein. Angebote werden nur in deutscher Sprache und in Euro akzeptiert.
Sind Geschäftsführung und Anteilseigner des Auftragnehmers andere Personen als in Ihrem Unternehmen?Ausgeschlossen sind Unternehmen, deren Geschäftsführung oder Anteilseigner dieselben natürlichen Personen sind wie beim beauftragten Unternehmen.
Ist Ihr Unternehmen weder ein Unternehmen in Schwierigkeiten noch in der Primärproduktion von Landwirtschaft, Fischerei oder Aquakultur tätig?Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten nach Artikel 2 Absatz 18 AGVO sowie Unternehmen in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur.
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %25.000 €

Was bekommst du konkret?

Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 25.000 Euro je KMU innerhalb von zwei Jahren, verbundene und Partnerunternehmen eingeschlossen. Zuwendungen unter 5.000 Euro werden nicht gewährt; die förderfähigen Ausgaben müssen je Antrag also mindestens 10.000 Euro betragen. Gefördert werden externe Beratungs- und Testdienstleistungen; in Modul B zusätzlich Softwarelizenzen, Hardware-Miete und Zugang zu Testinfrastrukturen, zusammen höchstens 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben in Modul B. Anerkannt werden nur Nettobeträge. Die Erstattung erfolgt einmalig nach Abschluss des Vorhabens im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für NRW.BANK.Impuls KI
50.000 €

Förderfähig sind max. 50.000 €

Rechnerische Schätzung
25.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten50.000 €
  • Förderfähige Basis50.000 €
  • Zuschuss– 25.000 €
  • Dein Eigenanteil25.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Vorhaben planen und Angebot einholen

    Legen Sie fest, ob Ihr Vorhaben Modul A, Modul B oder Inhalte aus beiden Modulen umfasst, und holen Sie das Angebot eines Dienstleisters ein. Mit einer formlosen Preisermittlung verschaffen Sie sich einen Marktüberblick. Einen Auftrag erteilen Sie noch nicht.

  2. 02

    Antrag im Kundenportal stellen

    Derzeit nicht möglich: Das Antragsportal ist laut NRW.BANK geschlossen. Reichen Sie den Antrag mit Vorhabenbeschreibung, Angebot, De-minimis-Erklärung, Erklärung zum KMU-Status und Legitimationsnachweisen ausschließlich elektronisch über das Kundenportal der NRW.BANK ein. In Modul B benennen Sie dabei die zu prüfenden Testkriterien.

  3. 03

    Zuwendungsbescheid abwarten, dann beauftragen

    Die NRW.BANK bewilligt die Zuwendung aus eigenen Mitteln. Erst nach Erhalt des Bescheids erteilen Sie den Auftrag; mit dem Vorhaben müssen Sie innerhalb von höchstens sechs Monaten nach Bewilligung beginnen.

  4. 04

    Vorhaben durchführen

    Die Durchführung sollte sechs Monate nicht überschreiten. In begründeten Ausnahmefällen kann die NRW.BANK längere Durchführungszeiträume bewilligen.

  5. 05

    Verwendungsnachweis einreichen und Auszahlung erhalten

    Reichen Sie bis zwei Monate nach Ende des Durchführungszeitraums den Verwendungsnachweis aus zahlenmäßigem Nachweis und Sachbericht ein. Die Erstattung erfolgt einmalig nach Abschluss des Vorhabens im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung.

Häufige Fragen

Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die den Einsatz künstlicher Intelligenz in ihrem Unternehmen vorbereiten.
Was wird in Modul A und Modul B gefördert?
Modul A fördert die konzeptionelle Beratung zur Identifikation von KI-Anwendungsfällen und zum verantwortungsvollen KI-Einsatz. Modul B fördert die Erstellung einer Testversion und die Durchführung des Tests eines KI-Systems.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro innerhalb von zwei Jahren. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 Euro. Ein KMU kann die Förderung innerhalb von zwei Jahren höchstens zweimal in Anspruch nehmen.
Können derzeit Anträge gestellt werden?
Nein, derzeit nicht. Anträge waren seit dem 17. August 2026 ausschließlich elektronisch über das Kundenportal der NRW.BANK möglich. Nach zahlreichen Anträgen ist das Portal laut NRW.BANK derzeit geschlossen, eine weitere Antragstellung ist aktuell nicht möglich, und bereits angelegte Antragsentwürfe werden nicht mehr berücksichtigt. Die Richtlinie tritt am 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Wann darf der Auftrag an den KI-Dienstleister erteilt werden?
Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids, denn schon der Vertragsschluss gilt als Beginn des Vorhabens. Unschädlich sind Verträge mit auflösender Bedingung oder kostenfreiem Rücktrittsrecht für den Fall, dass die Förderung nicht gewährt wird. Ein vorzeitiger, förderschädlicher Beginn führt zur Ablehnung des Antrags oder zur Aufhebung des Zuwendungsbescheids.
Welche Unterlagen gehören zum Antrag?
Das vollständig ausgefüllte Antragsformular, die Vorhabenbeschreibung, das Angebot des Dienstleisters, die Erklärung über erhaltene oder beantragte De-minimis-Beihilfen, die Erklärung zum KMU-Status und Legitimationsnachweise. Bearbeitet werden nur vollständige Anträge.
Wie hoch müssen die Ausgaben mindestens sein?
Die Zuwendung wird nur bewilligt, wenn sie im Einzelfall mindestens 5.000 Euro beträgt. Die förderfähigen Ausgaben müssen deshalb je Antrag mindestens 10.000 Euro betragen; anerkannt werden nur Nettobeträge.
Wird auch die Einführung des KI-Systems nach dem Test gefördert?
Nein. Gefördert werden nur Maßnahmen bis zum Abschluss des Tests. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderungen für dieselben Ausgaben ist ausgeschlossen, wenn diese einen Zuschuss, Tilgungszuschuss oder Tilgungsnachlass enthalten.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    NRW.BANK.Impuls KI — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
  2. [02]
    Richtlinie NRW.BANK.Impuls KI (Fassung 07/26, PDF)
    nrwbank.deRechtsgrundlageNRW.BANK
  3. [03]
    FAQ NRW.BANK.Impuls KI (Fassung 08/26, PDF)
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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