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Zuschuss · bis 50 % Land

Digitalisierung Zuschuss EFRE – Transformationsprojekte (Sachsen)

Der Zuschuss Digitalisierung EFRE – Transformationsprojekte der Sächsischen AufbauBank fördert komplexe Digitalisierungsvorhaben von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Angehörigen der freien Berufe in Sachsen mit bis zu 50 Prozent (Kleinst- und kleine Unternehmen) beziehungsweise bis zu 35 Prozent (mittlere Unternehmen) der Ausgaben. Seit dem 17. Juli 2026 gilt ein Antragsstopp für die Übergangsregion; in Stadt und Landkreis Leipzig sowie im Landkreis Nordsachsen ist die Antragstellung weiterhin möglich.

Fördergeber
Sächsische Aufbaubank

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Sächsische Aufbaubank
Förderquote bis 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Zuschuss Digitalisierung EFRE fördert der Freistaat Sachsen Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Das Modul Transformationsprojekte unterstützt komplexe Projekte zur digitalen Transformation im Unternehmen. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Antragsberechtigt sind gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen, Kleinstunternehmen sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Ausgeschlossen sind Unternehmen der Fischerei, Aquakultur und der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Gefördert werden Planung, Konzeption, technische Realisierung sowie die Anschaffung von Software und notwendiger Hardware, einschließlich Schulung. Typische Themen sind ERP-Systeme, IT-Sicherheitskonzepte und digitale Workflows. Seit dem 17. Juli 2026 gilt ein Antragsstopp für die Übergangsregion; in der Stadt Leipzig, dem Landkreis Leipzig und dem Landkreis Nordsachsen ist die Antragstellung weiterhin möglich. Wegen des hohen Antragseingangs kann es zu Bearbeitungsverzögerungen kommen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Gewerblich tätiges kleines oder mittleres Unternehmen oder Angehöriger freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
Komplexes Vorhaben zur digitalen Transformation des Unternehmens (Transformationsprojekt)
Summe der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben und indirekten Kosten mindestens 5.000 Euro
Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens gestellt
Der Durchführungszeitraum beträgt höchstens zwölf Monate

Was bekommst du konkret?

Der Fördersatz beträgt bei Kleinst- und kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent (maximal 60.000 Euro direkte Ausgaben) und bei mittleren Unternehmen bis zu 35 Prozent (maximal 100.000 Euro). Zusätzlich werden indirekte Kosten pauschal mit 7 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben anerkannt. Ein Tarifbonus erhöht den Fördersatz um 10 Prozentpunkte bei tarifgebundener oder tarifgleicher Vergütung. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen. Gefördert werden Planung, technische Realisierung, Software- und notwendige Hardware-Anschaffung sowie die Lösungseinführung einschließlich Schulung.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Regionalen Antragsstopp seit 17. Juli 2026 beachten

    Wegen der hohen Inanspruchnahme gilt seit dem 17. Juli 2026 ein Antragsstopp für die Übergangsregion: Stadt Dresden, Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Stadt Chemnitz, Erzgebirgskreis, Landkreis Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Landkreis Zwickau. In der stärker entwickelten Region (Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen) ist die Antragstellung weiterhin möglich.

  2. 02

    Förderfähigkeit und Mindestausgaben prüfen

    Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Die Summe der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben und indirekten Kosten muss mindestens 5.000 Euro betragen.

  3. 03

    Antrag im Förderportal der SAB stellen

    Die Antragstellung erfolgt im Förderportal der SAB: Der rechtsverbindlich unterschriebene Antrag und die erforderlichen Unterlagen werden hochgeladen. Die SAB bestätigt den Antragseingang per Bestätigungsmail.

    Zum Förderportal der SAB
  4. 04

    Mit dem Vorhaben erst nach der Bestätigungsmail beginnen

    Der Starttermin des Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigungsmail zum Förderantrag liegen; beginnt das Vorhaben vorher, entfällt die Förderung. Als Vorhabensbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragsteller seine Entschlossenheit zur Durchführung zeigt, etwa Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung. Der Durchführungszeitraum ist auf zwölf Monate begrenzt.

  5. 05

    Bearbeitungsdauer einplanen

    Wegen des überdurchschnittlich hohen Antragseingangs kommt es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung und dem Erlass von Förderentscheidungen. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, und benötigte Unterlagen fordert die SAB unaufgefordert an; von Nachfragen zum Bearbeitungsstand wird gebeten abzusehen.

  6. 06

    Verwendungsnachweis im Förderportal einreichen, Erstattung nach Prüfung

    Die Beantragung der Auszahlung erfolgt durch Einreichung des Verwendungsnachweises ausschließlich über das Förderportal. Auszahlungen werden nur für bereits getätigte Ausgaben geleistet (Erstattungsprinzip).

Häufige Fragen

Wer kann den Zuschuss für Transformationsprojekte beantragen?
Antragsberechtigt sind gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen, Kleinstunternehmen sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Fischerei, Aquakultur und landwirtschaftliche Primärerzeugung sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist der Zuschuss für Transformationsprojekte?
Kleinst- und kleine Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben selbst sind auf 60.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro begrenzt — der Zuschuss beträgt davon den genannten Anteil. Ein Tarifbonus kann den Satz um 10 Prozentpunkte erhöhen.
Gibt es einen Mindestbetrag?
Ja. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen. Zusätzlich werden indirekte Kosten pauschal mit 7 Prozent der direkten Ausgaben anerkannt.
Was wird bei einem Transformationsprojekt gefördert?
Gefördert werden Planung, Konzeption, technische Realisierung, die Anschaffung von Software und notwendiger Hardware sowie die Lösungseinführung einschließlich Schulung, etwa für ERP-Systeme, IT-Sicherheitskonzepte oder digitale Workflows.
Wie lange darf das Vorhaben dauern?
Der Durchführungszeitraum ist auf maximal zwölf Monate begrenzt und kann nicht verlängert werden. Die Auszahlung erfolgt im Erstattungsprinzip für bereits getätigte Ausgaben.
Ist das Programm aktuell noch offen?
Teilweise. Seit dem 17. Juli 2026 gilt wegen der hohen Inanspruchnahme ein Antragsstopp für die Übergangsregion (Stadt Dresden, Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Stadt Chemnitz, Erzgebirgskreis, Landkreis Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Landkreis Zwickau). In der Stadt Leipzig, dem Landkreis Leipzig und dem Landkreis Nordsachsen ist die Antragstellung weiterhin möglich; wegen des hohen Antragseingangs kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Digitalisierung Zuschuss EFRE – Transformationsprojekte (Sachsen) — Offizielle Programmseite
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische AufbauBank – Förderbank – (SAB)
  2. [02]
    Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027 – FRL Digi-Z (REVOSax)
    revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische AufbauBank – Förderbank – (SAB)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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