BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Land

Digitalbonus Bayern

Der Digitalbonus Bayern ist ein Zuschussprogramm des Freistaats Bayern für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern. Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben und IT-Sicherheit mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben: Digitalbonus Standard bis zu 7.500 Euro, Digitalbonus Plus bis zu 30.000 Euro für besonders innovative Vorhaben.

Max. Förderung
30.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Förderhöhe bis zu 30.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Digitalbonus Bayern unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie kleine Unternehmen dabei, ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Das Programm besteht aus zwei Varianten. Der Digitalbonus Standard fördert Digitalisierungs- und IT-Sicherheitsmaßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 7.500 Euro. Der Digitalbonus Plus richtet sich an Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt und gewährt einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro. In beiden Varianten beträgt die Förderquote bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro werden nicht gefördert. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme aufweisen. Ausgeschlossen sind unter anderem freie Berufe, Krankenhäuser, die Landwirtschaft sowie Unternehmen in Insolvenz. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Das Programm hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027; die Antragstellung ist an ein monatliches Kontingent gebunden.

Schnell-Check

Passt Digitalbonus Bayern zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Betriebsstätte im Freistaat Bayern

Weniger als 50 Mitarbeiter

Höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme

Kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (nicht freie Berufe/Landwirtschaft)

Maßnahme noch nicht begonnen, keine rechtsverbindliche Bestellung

Zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 4.000 Euro

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %30.000 €

Was bekommst du konkret?

Gefördert werden externe Digitalisierungsleistungen wie IKT-Software sowie Beratungs- und Schulungsleistungen (bis zu 50 Prozent). Im Förderbereich Robotik ist auch Roboter-Hardware förderfähig, im Bereich IT-Sicherheit zusätzlich IKT-Hardware. Der Digitalbonus Standard umfasst einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro, der Digitalbonus Plus für besonders innovative Vorhaben bis zu 30.000 Euro — jeweils bei einer Förderquote von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Nicht gefördert werden Standard-Software, gewöhnliche Hardware sowie Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Digitalbonus Bayern
60.000 €

Förderfähig sind max. 60.000 €

Rechnerische Schätzung
30.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten60.000 €
  • Förderfähige Basis60.000 €
  • Zuschuss– 30.000 €
  • Dein Eigenanteil30.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird online über ein Formular mit Authentifizierung durch das ELSTER-Unternehmenskonto gestellt und muss vom Unternehmen selbst eingereicht werden; eine Beantragung durch Dritte ist nicht zulässig. Die Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein — auch eine rechtsverbindliche Bestellung ist vorher nicht erlaubt. Die Antragstellung ist an ein monatliches Kontingent gebunden, das am ersten Werktag des Monats freigegeben wird; Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Pro Unternehmen sind maximal zwei Anträge möglich (je einer pro Förderbereich), der Digitalbonus Plus nur einmal pro Programmlaufzeit. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beträgt die Umsetzungsfrist 18 Monate.

Häufige Fragen

Wer kann den Digitalbonus Bayern beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern: weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Ausgeschlossen sind unter anderem freie Berufe, Krankenhäuser, die Landwirtschaft sowie Unternehmen in Insolvenz.
Wie hoch ist der Digitalbonus Bayern?
Der Digitalbonus Standard fördert mit bis zu 7.500 Euro, der Digitalbonus Plus für besonders innovative Vorhaben mit bis zu 30.000 Euro. In beiden Varianten beträgt die Förderquote bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro werden nicht gefördert.
Wie wird der Digitalbonus Bayern beantragt?
Der Antrag wird online über das ELSTER-Unternehmenskonto gestellt und muss vom Unternehmen selbst eingereicht werden. Die Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein — auch eine rechtsverbindliche Bestellung ist vorher nicht zulässig.
Was wird durch den Digitalbonus Bayern gefördert?
Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben bei Produkten, Prozessen und Dienstleistungen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Förderfähig sind unter anderem IKT-Software, externe Beratungs- und Schulungsleistungen sowie bei Robotik-Vorhaben auch Hardware. Standard-Software und gewöhnliche Hardware sind nicht förderfähig.
Wie oft kann man den Digitalbonus Bayern beantragen?
Pro Unternehmen sind maximal zwei Anträge möglich, jeweils einer je Förderbereich. Der Digitalbonus Plus kann nur einmal während der Programmlaufzeit beantragt werden. Die Antragstellung ist an ein monatliches Kontingent gebunden, das am ersten Werktag des Monats freigegeben wird.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Digitalbonus Bayern — Offizielle Programmseite
    digitalbonus.bayernPrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  2. [02]
    Förderprogramm — Details und Konditionen
    digitalbonus.bayernPrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  3. [03]
    Häufige Fragen zum Digitalbonus Bayern
    digitalbonus.bayernPrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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