Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie |
| Förderhöhe | bis zu 30.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Digitalbonus Bayern unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie kleine Unternehmen dabei, ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Das Programm besteht aus zwei Varianten. Der Digitalbonus Standard fördert Digitalisierungs- und IT-Sicherheitsmaßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 7.500 Euro. Der Digitalbonus Plus richtet sich an Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt und gewährt einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro. In beiden Varianten beträgt die Förderquote bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro werden nicht gefördert. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme aufweisen. Ausgeschlossen sind unter anderem freie Berufe, Krankenhäuser, die Landwirtschaft sowie Unternehmen in Insolvenz. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Das Programm hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027; die Antragstellung ist an ein monatliches Kontingent gebunden.
Passt Digitalbonus Bayern zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Betriebsstätte im Freistaat Bayern
Weniger als 50 Mitarbeiter
Höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
Kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (nicht freie Berufe/Landwirtschaft)
Maßnahme noch nicht begonnen, keine rechtsverbindliche Bestellung
Zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 4.000 Euro
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 30.000 € |
Was bekommst du konkret?
Gefördert werden externe Digitalisierungsleistungen wie IKT-Software sowie Beratungs- und Schulungsleistungen (bis zu 50 Prozent). Im Förderbereich Robotik ist auch Roboter-Hardware förderfähig, im Bereich IT-Sicherheit zusätzlich IKT-Hardware. Der Digitalbonus Standard umfasst einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro, der Digitalbonus Plus für besonders innovative Vorhaben bis zu 30.000 Euro — jeweils bei einer Förderquote von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Nicht gefördert werden Standard-Software, gewöhnliche Hardware sowie Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 60.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten60.000 €
- Förderfähige Basis60.000 €
- Zuschuss– 30.000 €
- Dein Eigenanteil30.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird online über ein Formular mit Authentifizierung durch das ELSTER-Unternehmenskonto gestellt und muss vom Unternehmen selbst eingereicht werden; eine Beantragung durch Dritte ist nicht zulässig. Die Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein — auch eine rechtsverbindliche Bestellung ist vorher nicht erlaubt. Die Antragstellung ist an ein monatliches Kontingent gebunden, das am ersten Werktag des Monats freigegeben wird; Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Pro Unternehmen sind maximal zwei Anträge möglich (je einer pro Förderbereich), der Digitalbonus Plus nur einmal pro Programmlaufzeit. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beträgt die Umsetzungsfrist 18 Monate.
Häufige Fragen
Wer kann den Digitalbonus Bayern beantragen?
Wie hoch ist der Digitalbonus Bayern?
Wie wird der Digitalbonus Bayern beantragt?
Was wird durch den Digitalbonus Bayern gefördert?
Wie oft kann man den Digitalbonus Bayern beantragen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Digitalbonus Bayern — Offizielle Programmseitedigitalbonus.bayernPrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- [02]Förderprogramm — Details und Konditionendigitalbonus.bayernPrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- [03]Häufige Fragen zum Digitalbonus Bayerndigitalbonus.bayernPrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie