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Zuschuss · bis 60 % Land

Digitalisierung Zuschuss EFRE – Heranführungsprojekte (Sachsen)

Der Freistaat Sachsen fördert mit dem EFRE-Zuschuss Heranführungsprojekte, mit denen Kleinstunternehmen erstmals ein Digitalisierungsvorhaben umsetzen. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 10.000 Euro Ausgaben, also bis zu 6.000 Euro Zuschuss); bei Tarifbindung erhöht sich der Fördersatz um 10 Prozentpunkte.

Max. Förderung
7.000 €
pro Antrag
Zuständig
Sächsische Aufbaubank (SAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank (SAB)
Förderhöhe 3.000 € – 7.000 €
Förderquote 60 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027 (FRL Digi-Z) des Freistaates Sachsen unterstützt Unternehmen bei der digitalen Transformation. Das Modul Heranführungsprojekte richtet sich gezielt an Kleinstunternehmen, die noch am Anfang ihrer Digitalisierung stehen.

Gefördert wird ein erstes, überschaubares Digitalisierungsvorhaben – von der Planung über die Anschaffung notwendiger Hard- und Software bis zur Einführung der Lösung samt Schulung. Ziel ist, dass Kleinstunternehmen ihr Digitalisierungsniveau messbar verbessern (Soll-Ist-Vergleich).

Das Programm ist von den umfangreicheren Transformationsprojekten desselben Förderregimes abzugrenzen, die höhere Ausgabenobergrenzen (bis 60.000 bzw. 100.000 Euro) und niedrigere Fördersätze für bereits digitalisierungserfahrene kleine und mittlere Unternehmen vorsehen.

Schnell-Check

Passt Digitalisierung Zuschuss EFRE – Heranführungsprojekte (Sachsen) zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Kleinstunternehmen nach EU-Definition (weniger als 10 Beschäftigte)

Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen

Erstmalige Durchführung eines Digitalisierungsprojekts

Mindestens 5.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben

Antrag vor Vorhabenbeginn gestellt

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag60 %7.000 €

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei je Projekt maximal 10.000 Euro Ausgaben anerkannt werden – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 6.000 Euro. Der Fördersatz erhöht sich um 10 Prozentpunkte auf bis zu 70 Prozent, wenn das Unternehmen tarifgebunden ist oder tarifgleich vergütet (Zuschuss dann bis 7.000 Euro). Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen. Indirekte Kosten werden mit einer Pauschale von 7 Prozent der direkten Ausgaben berücksichtigt. Förderfähig sind Fremdleistungen für Planung, Konzeption und Umsetzung, die Anschaffung notwendiger Hardware und Software sowie Implementierung und Schulung; direkte Personalausgaben sind nicht förderfähig.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Digitalisierung Zuschuss EFRE – Heranführungsprojekte (Sachsen)
11.667 €

Förderfähig sind max. 11.667 €

Rechnerische Schätzung
7.000 €

pro Antrag

Förderquote60%
  • Gesamtkosten11.667 €
  • Förderfähige Basis11.667 €
  • Zuschuss– 7.000 €
  • Dein Eigenanteil4.667 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu stellen; die erforderlichen Formulare werden dort elektronisch bereitgestellt. Voraussetzung ist, dass das Kleinstunternehmen erstmalig ein Digitalisierungsprojekt durchführt und eine Verbesserung des Digitalisierungsniveaus nachweist. Die Projektlaufzeit ist auf zwölf Monate begrenzt.

Häufige Fragen

Wer kann Heranführungsprojekte beantragen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich gewerblich tätige Kleinstunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die erstmalig ein Digitalisierungsprojekt umsetzen. Wer bereits ein Digitalisierungsvorhaben durchgeführt hat, fällt unter die Transformationsprojekte.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Gefördert werden bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei maximal 10.000 Euro anerkannten Ausgaben, also bis zu 6.000 Euro. Mit Tarifbindung steigt der Fördersatz auf bis zu 70 Prozent und damit auf bis zu 7.000 Euro Zuschuss.
Worin unterscheiden sich Heranführungs- und Transformationsprojekte?
Heranführungsprojekte sind nur für Kleinstunternehmen und deren erstes Digitalisierungsvorhaben (max. 10.000 Euro Ausgaben, 60 Prozent). Transformationsprojekte fördern auch kleine und mittlere Unternehmen mit deutlich höheren Ausgabenobergrenzen (bis 60.000 bzw. 100.000 Euro) und Fördersätzen von 35 bis 50 Prozent.
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Förderfähig sind Fremdleistungen für Planung, Konzeption und Realisierung, die Anschaffung notwendiger Hardware und Software sowie Implementierung und Schulung. Hinzu kommt eine Pauschale für indirekte Kosten von 7 Prozent der direkten Ausgaben. Eigene Personalausgaben sind nicht förderfähig.
Wie lange darf das Projekt dauern?
Die Projektlaufzeit ist auf maximal zwölf Monate begrenzt. Innerhalb dieses Zeitraums muss das Digitalisierungsvorhaben umgesetzt und abgerechnet werden.
Wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird vor Vorhabenbeginn elektronisch über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt. Die SAB stellt die notwendigen Formulare und Eigenerklärungen digital bereit.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Sächsische Aufbaubank – Digitalisierung Zuschuss EFRE
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank (SAB)
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