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Zuschuss · bis 50 % Land

Breitbandförderung Hessen — Studien, Konzepte und Beratungsleistungen

Das Land Hessen fördert über die WIBank Machbarkeitsuntersuchungen, Planungs- und Beratungsleistungen, Strategien, Studien, Konzepte und Glasfasernetzplanungen, die der Vorbereitung und Durchführung von geförderten Breitbandausbaumaßnahmen dienen. Zuschuss bis zu 50 Prozent der Ausgaben.

Zuständig
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Förderhöhe
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden Machbarkeitsuntersuchungen, Planungs- und Beratungsleistungen sowie sonstige Aufwendungen wie Strategien, Studien, Konzepte und Glasfasernetzplanungen, die der Vorbereitung und Durchführung von geförderten Breitbandausbaumaßnahmen dienen. Ziel der Förderung ist die strategische Planung, Vorbereitung und Umsetzungsbegleitung von kommunalen Breitbandprojekten zur Gigabit-Versorgung. Kommunale Gebietskörperschaften und Institutionen sollen unmittelbare Unterstützung bei Vorbereitung und Umsetzung geförderter Breitbandprojekte erhalten. Darüber hinaus sollen Strategien, Studien und Konzepte Entscheidungsträgern im kommunalen Raum Unterstützung bei strategischen Fragen des Breitbandausbaus liefern.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Antragstellertyp

kommune · gemeindeverband · gebietskoerperschaft · ihk · wirtschaftsfoerderung · verband

Nachgewiesene Kenntnisse im Bereich NGA-/Breitbandinfrastruktur und Förderprogramme

Vorhaben hat noch nicht begonnen (Refinanzierungsverbot)

Vorhabenstyp

machbarkeitsuntersuchung · planungsleistung · beratungsleistung · strategie-studie · konzept · glasfasernetzplanung

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag über das WIBank Kundenportal stellen

    Förderantrag online über das WIBank Kundenportal einreichen. Eine Registrierung im Portal ist erforderlich.

  2. 02

    Fördervoraussetzungen durch die WIBank prüfen lassen

    Die WIBank prüft den Antrag auf Erfüllung der Fördervoraussetzungen für Breitband-Studien, -Konzepte und Beratungsleistungen.

  3. 03

    Bescheid und Förderzusage erhalten

    Bei positiver Prüfung erteilt die WIBank den Förderbescheid und die Förderzusage.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Geeignete, regional verankerte Verbände, Institutionen oder Organisationen wie Wirtschaftsfördergesellschaften, Industrie- und Handelskammern, kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinden und Gemeindeverbände mit ausgewiesenen Kenntnissen im Bereich NGA-/Breitbandinfrastruktur und Förderprogrammen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Ausgaben für Planungsarbeiten und Konzepte können mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen bis zu 50 Prozent im Wege der Anteilsfinanzierung gefördert werden.
Welche Leistungen werden gefördert?
Machbarkeitsuntersuchungen, Planungs- und Beratungsleistungen sowie Strategien, Studien, Konzepte und Glasfasernetzplanungen, die der Vorbereitung und Durchführung von geförderten Breitbandausbaumaßnahmen dienen.
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag ist über das Kundenportal der WIBank unter https://foerderportal.wibank.de zu stellen. Vorhaben dürfen nicht begonnen werden, bevor der Zuwendungsbescheid rechtswirksam geworden ist.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Breitbandförderung Hessen — Studien, Konzepte und Beratungsleistungen — Offizielle Programmseite
    wibank.dePrimärquelleWirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  2. [02]
    Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen
    wibank.deRechtsgrundlageWirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)