BundesBonus
Zuschuss · bis 80 % Land

BbK NRW – Beratung zur betrieblichen Klimaanpassung

Mit der Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung (BbK NRW) finanziert das Land Nordrhein-Westfalen kooperative Beratungsprojekte von Kommunen für ortsansässige Unternehmen. Der Zuschuss deckt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ab.

Zuständig
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe
Förderquote 80 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem BbK-NRW-Programm fördert das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen die Durchführung kooperativer Beratungsprojekte von Kommunen für in ihrer Gebietskörperschaft ansässige Unternehmen. Antragsberechtigt sind durchführende Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW. Bei Verbundprojekten mehrerer Kommunen muss eine als Antragsteller bestimmt werden. Förderfähig sind ausschließlich Beratungsprojekte, die durch Berater mit aktueller Qualifikation und vom Umweltministerium NRW anerkanntem Beratungsprozess durchgeführt werden. Ziel ist die Erarbeitung eines Maßnahmenplans, um Betriebe auf ihrem Weg in die Klimaresilienz gegenüber Hitzewellen, Starkregen und Trockenphasen zu unterstützen. Die Beratungsprojekte unterliegen dem Beihilferegime der De-minimis-Verordnung. Geltungsdauer 31.12.2029.

Schnell-Check

Passt BbK NRW – Beratung zur betrieblichen Klimaanpassung zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Antragsteller ist Gemeinde oder Gemeindeverband in Nordrhein-Westfalen

Berater mit anerkanntem BbK-Prozess

Kooperatives Beratungsprojekt für ortsansässige Unternehmen

Maßnahme beginnt erst nach Zuwendungsbescheid

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag digital über das Kommunenportal einreichen

    Die Antragstellung erfolgt digital über das Kommunenportal der NRW.BANK auf den vorgesehenen Formularen.

  2. 02

    Erforderliche Unterlagen beifügen

    Folgende Unterlagen müssen für die Antragstellung eingereicht werden: rechtsverbindlich unterzeichnetes Antragsformular, Kopie des Angebotes eines qualifizierten Beraters, detaillierte Projektbeschreibung, detaillierter Zeit- und Finanzierungsplan sowie Liste mit Anzahl und Namen der teilnehmenden Betriebe.

  3. 03

    Erst nach Zuwendungsbescheid beginnen

    Mit der Durchführung der Maßnahme darf förderunschädlich erst nach Erlass des Zuwendungsbescheides begonnen werden.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind durchführende Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen. Bei Verbundprojekten mehrerer Kommunen muss eine als Antragstellerin und Zuwendungsempfängerin bestimmt werden.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss als Anteilsfinanzierung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Welche Berater sind zugelassen?
Nur Berater mit aktueller Qualifikation und einem vom Umweltministerium NRW anerkannten BbK-Beratungsprozess. Eine aktuelle Liste anerkannter Beratungsprozesse ist auf der Internetseite des Ministeriums verfügbar.
Wie wird der Antrag gestellt?
Digital über das Kommunenportal der NRW.BANK auf den vorgesehenen Formularen. Mit der Maßnahme darf erst nach Erlass des Zuwendungsbescheids begonnen werden.

Mehr zu BbK NRW – Beratung zur betrieblichen Klimaanpassung und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BbK NRW – Beratung zur betrieblichen Klimaanpassung — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    MUNV NRW – Beratungsförderung Klimaanpassung
    umwelt.nrw.dePrimärquelleMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
  3. [03]
    Richtlinien MUNV NRW (Ministerialblatt)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen