Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen |
| Förderquote | bis 80 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem BbK-NRW-Programm fördert das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen die Durchführung kooperativer Beratungsprojekte von Kommunen für in ihrer Gebietskörperschaft ansässige Unternehmen. Antragsberechtigt sind durchführende Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW. Bei Verbundprojekten mehrerer Kommunen muss eine als Antragsteller bestimmt werden. Förderfähig sind ausschließlich Beratungsprojekte, die durch Berater mit aktueller Qualifikation und vom Umweltministerium NRW anerkanntem Beratungsprozess durchgeführt werden. Ziel ist die Erarbeitung eines Maßnahmenplans, um Betriebe auf ihrem Weg in die Klimaresilienz gegenüber Hitzewellen, Starkregen und Trockenphasen zu unterstützen. Die Beratungsprojekte unterliegen dem Beihilferegime der De-minimis-Verordnung. Geltungsdauer 31.12.2029.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Antragsteller ist Gemeinde oder Gemeindeverband in Nordrhein-Westfalen |
| Berater mit anerkanntem BbK-Prozess |
| Kooperatives Beratungsprojekt für ortsansässige Unternehmen |
| Maßnahme beginnt erst nach Zuwendungsbescheid |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Die Förderhöhe beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsart Projektförderung.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag digital über das Kommunenportal einreichen
Die Antragstellung erfolgt digital über das Kommunenportal der NRW.BANK auf den vorgesehenen Formularen.
- 02
Erforderliche Unterlagen beifügen
Folgende Unterlagen müssen für die Antragstellung eingereicht werden: rechtsverbindlich unterzeichnetes Antragsformular, Kopie des Angebotes eines qualifizierten Beraters, detaillierte Projektbeschreibung, detaillierter Zeit- und Finanzierungsplan sowie Liste mit Anzahl und Namen der teilnehmenden Betriebe.
- 03
Erst nach Zuwendungsbescheid beginnen
Mit der Durchführung der Maßnahme darf förderunschädlich erst nach Erlass des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Berater sind zugelassen?
Wie wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]MUNV NRW – Beratungsförderung Klimaanpassungumwelt.nrw.dePrimärquelleMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
- [02]NRW.BANK Programmübersicht BbK NRWnrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
- [03]BbK-Richtlinie NRW (Runderlass MUNV vom 10.06.2025)recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.