Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) |
| Förderhöhe | ab 50.000 € |
| Förderquote | 25 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EBF) bündelt das Land Schleswig-Holstein im Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 seine Förderangebote für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Ziel sind Investitionen in Innovation, Digitalisierung, Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit. Seit 01.01.2025 gelten neue Förderregelungen mit den Hauptmodulen A/B (neue oder erweiterte Betriebsstätten), Modul C (Modernisierung im Beherbergungsgewerbe) sowie den Bonusmodulen D, E und F (Umweltschutz, Energieeffizienz, eigene erneuerbare Energie). Grossunternehmen sind ausgeschlossen.
Passt IB.SH Einzelbetriebliche Investitionsförderung (LPW 2021-2027) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Sitz oder Investitionsvorhaben in Schleswig-Holstein
Mindestinvestitionssumme erfüllt (50.000 Euro Modul C, 250.000 Euro Module A/B, 40.000 Euro Bonusmodule)
Kein Vorhabenbeginn vor Antragstellung
Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze werden geschaffen oder gesichert (Modul A/B)
Was bekommst du konkret?
Nicht rückzahlbarer sachkapitalbezogener Investitionszuschuss. Modul A und B für neue oder erweiterte Betriebsstätten: Mindestinvest 250.000 Euro mit Schaffung oder Sicherung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze. Modul C für Hotels und Beherbergungsbetriebe ab 10 Betten mit mindestens 30 Prozent Beherbergungsumsatz: Fördersatz bis 25 Prozent, Mindestinvest 50.000 Euro, max. Zuschuss 100.000 Euro. Bonusmodul D Umweltschutz: bis 40 Prozent. Bonusmodul E Energieeffizienz: bis 40 Prozent. Bonusmodul F Eigene Energie aus erneuerbaren Quellen: Förderquote je nach Unternehmensgröße, Stromspeicher förderfähig bei min. 75 Prozent eigenerzeugter Speisung. Mindestinvest Bonusmodule 40.000 Euro mit Sachverständigen-Gutachten.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag vor Investitionsbeginn stellen
Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der IB.SH gestellt werden. Förderfähig sind KMU mit Anlageinvestitionen von mindestens 50.000 EUR (kleinere Vorhaben) bzw. 250.000 EUR.
- 02
Antragsunterlagen bei IB.SH einreichen
Antragsformulare und erforderliche Unterlagen bei der IB.SH einreichen. Mittel aus GRW (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) oder EFRE werden eingesetzt.
- 03
Förderbescheid und Auszahlung
Nach positiver Prüfung durch IB.SH ergeht der Förderbescheid. Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis 25 % (KMU) bzw. 20 % möglich.
Häufige Fragen
Wer kann die Einzelbetriebliche Investitionsförderung beantragen?
Welche Module gibt es?
Wie wird die Förderhöhe bei den Bonusmodulen bestimmt?
Wie läuft die Antragstellung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]IB.SH Einzelbetriebliche Investitionsförderung (LPW 2021-2027) — Offizielle Programmseiteib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- [02]FAQ zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderungib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)