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Zuschuss · bis 25 % Land

IB.SH Einzelbetriebliche Investitionsförderung (LPW 2021-2027)

Die IB.SH Einzelbetriebliche Investitionsförderung im LPW 2021-2027 unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen bis 25 Prozent bei Anlageinvestitionen ab 50.000 oder 250.000 Euro. Bonusmodule für Umweltschutz und Energieeffizienz erhöhen die Quote auf bis zu 40 Prozent.

Zuständig
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Förderhöhe ab 50.000 €
Förderquote 25 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EBF) bündelt das Land Schleswig-Holstein im Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 seine Förderangebote für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Ziel sind Investitionen in Innovation, Digitalisierung, Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit. Seit 01.01.2025 gelten neue Förderregelungen mit den Hauptmodulen A/B (neue oder erweiterte Betriebsstätten), Modul C (Modernisierung im Beherbergungsgewerbe) sowie den Bonusmodulen D, E und F (Umweltschutz, Energieeffizienz, eigene erneuerbare Energie). Grossunternehmen sind ausgeschlossen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Sitz oder Investitionsvorhaben in Schleswig-Holstein

Mindestinvestitionssumme erfüllt (50.000 Euro Modul C, 250.000 Euro Module A/B, 40.000 Euro Bonusmodule)

Kein Vorhabenbeginn vor Antragstellung

Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze werden geschaffen oder gesichert (Modul A/B)

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbarer sachkapitalbezogener Investitionszuschuss. Modul A und B für neue oder erweiterte Betriebsstätten: Mindestinvest 250.000 Euro mit Schaffung oder Sicherung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze. Modul C für Hotels und Beherbergungsbetriebe ab 10 Betten mit mindestens 30 Prozent Beherbergungsumsatz: Fördersatz bis 25 Prozent, Mindestinvest 50.000 Euro, max. Zuschuss 100.000 Euro. Bonusmodul D Umweltschutz: bis 40 Prozent. Bonusmodul E Energieeffizienz: bis 40 Prozent. Bonusmodul F Eigene Energie aus erneuerbaren Quellen: Förderquote je nach Unternehmensgröße, Stromspeicher förderfähig bei min. 75 Prozent eigenerzeugter Speisung. Mindestinvest Bonusmodule 40.000 Euro mit Sachverständigen-Gutachten.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Investitionsbeginn stellen

    Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der IB.SH gestellt werden. Förderfähig sind KMU mit Anlageinvestitionen von mindestens 50.000 EUR (kleinere Vorhaben) bzw. 250.000 EUR.

  2. 02

    Antragsunterlagen bei IB.SH einreichen

    Antragsformulare und erforderliche Unterlagen bei der IB.SH einreichen. Mittel aus GRW (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) oder EFRE werden eingesetzt.

  3. 03

    Förderbescheid und Auszahlung

    Nach positiver Prüfung durch IB.SH ergeht der Förderbescheid. Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis 25 % (KMU) bzw. 20 % möglich.

Häufige Fragen

Wer kann die Einzelbetriebliche Investitionsförderung beantragen?
Antragsberechtigt sind ausschliesslich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Vorhaben in Schleswig-Holstein. Grossunternehmen sind ausgeschlossen.
Welche Module gibt es?
Module A und B für neue oder erweiterte Betriebsstätten (Mindestinvest 250.000 Euro), Modul C für Modernisierungen im Beherbergungsgewerbe ab 10 Betten (bis 25 Prozent, max. 100.000 Euro Zuschuss), Bonusmodule D (Umweltschutz, bis 40 Prozent), E (Energieeffizienz, bis 40 Prozent) und F (eigene erneuerbare Energie inkl. Stromspeicher bei min. 75 Prozent Eigenspeisung).
Wie wird die Förderhöhe bei den Bonusmodulen bestimmt?
Die Förderquote richtet sich nach der Unternehmensgröße. Bonusmodule müssen klar von den Hauptmodulen getrennt beantragt und durch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen belegt werden. Mindestinvestition 40.000 Euro.
Wie läuft die Antragstellung?
Die Anträge werden digital über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein gestellt — Module A und B über den EFRE-Pfad, Modul C über den GRW-Pfad. Vor Antragstellung empfiehlt die IB.SH eine kostenlose Beratung durch die Förderlotsen. Anträge müssen VOR Beginn des Investitionsvorhabens eingehen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    IB.SH Einzelbetriebliche Investitionsförderung (LPW 2021-2027) — Offizielle Programmseite
    ib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  2. [02]
    FAQ zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung
    ib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
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