BundesBonus
Zuschuss · bis 45 % Land

GRW-G Große Richtlinie Brandenburg

GRW-Zuschuss für gewerbliche Investitionen in Brandenburg: Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung von Betriebsstätten sowie Transformationsinvestitionen Richtung klimaneutrale Wirtschaft. Fördersätze bis 45 Prozent für Transformationsinvestitionen, mit Zuschlägen für kleine und mittlere Unternehmen.

Zuständig
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderhöhe ab 100.000 €
Förderquote 45 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Großen Richtlinie GRW-G fördert das Land Brandenburg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' Investitionen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismus. Hauptziele sind Beschäftigung und Einkommen sichern (Arbeitsplatzziel), Standortnachteile ausgleichen (Ausgleichsziel) und Transformationsprozesse zur klimaneutralen Wirtschaft beschleunigen (Transformationsziel). Gefördert werden vorrangig Investitionen in den Clustern Energietechnik, Gesundheitswirtschaft, IKT/Medien/Kreativwirtschaft, Optik und Photonik, Verkehr/Mobilität/Logistik, Ernährungswirtschaft, Kunststoffe/Chemie, Tourismus und Metall. Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 100.000 Euro werden nicht gefördert.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Betriebsstätte in Brandenburg

Branche nicht von der Förderung ausgeschlossen

Mindestens 100.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben

Weniger als 30 Prozent Leiharbeitnehmende in der Betriebsstätte

Mindestens 25 Prozent Gesellschafterbürgschaft als Sicherheit

Wie stellst du den Antrag?

Antragstellung über das ILB-Kundenportal. Mit dem Vorhaben darf ab Antragstellung (Eingang bei der ILB) begonnen werden (auf eigenes Risiko). Das Vorhaben muss innerhalb von 6 Monaten nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides beginnen, der Durchführungszeitraum beträgt maximal 36 Monate. Zweckbindung: 5 Jahre nach Abschluss, im Beherbergungsgewerbe 10 Jahre.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Höchstfördersatz?
Für Transformationsinvestitionen (klimaneutrale Wirtschaft) bis zu 45 Prozent. Sonst 10 Prozent für mittlere und 20 Prozent für kleine Unternehmen in D-Fördergebieten, bis 15 Prozent in C-Fördergebieten — mit Zuschlägen für kleine/mittlere Unternehmen und in an Polen angrenzenden Gebieten.
Welche Mindestausgaben sind nötig?
Nur Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 100.000 Euro werden gefördert.
Wie lange ist die Zweckbindung?
Die geförderte Betriebsstätte muss mindestens 5 Jahre nach Ende des Durchführungszeitraums betrieben werden. Im Beherbergungsgewerbe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze) beträgt die Zweckbindung 10 Jahre.
Wirkt sich Leiharbeit auf die Förderung aus?
Ja. Bei mehr als 10 Prozent Leiharbeitnehmenden in der Betriebsstätte halbiert sich die Förderung. Bei mehr als 30 Prozent gibt es keine Förderung.
Wie lange ist die Richtlinie gültig?
Die Richtlinie endet am 31. Dezember 2026.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    GRW-G Große Richtlinie Brandenburg — Offizielle Programmseite
    ilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)