Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
| Förderhöhe | ab 100.000 € |
| Förderquote | 45 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Großen Richtlinie GRW-G fördert das Land Brandenburg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' Investitionen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismus. Hauptziele sind Beschäftigung und Einkommen sichern (Arbeitsplatzziel), Standortnachteile ausgleichen (Ausgleichsziel) und Transformationsprozesse zur klimaneutralen Wirtschaft beschleunigen (Transformationsziel). Gefördert werden vorrangig Investitionen in den Clustern Energietechnik, Gesundheitswirtschaft, IKT/Medien/Kreativwirtschaft, Optik und Photonik, Verkehr/Mobilität/Logistik, Ernährungswirtschaft, Kunststoffe/Chemie, Tourismus und Metall. Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 100.000 Euro werden nicht gefördert.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Betriebsstätte in Brandenburg
Branche nicht von der Förderung ausgeschlossen
Mindestens 100.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben
Weniger als 30 Prozent Leiharbeitnehmende in der Betriebsstätte
Mindestens 25 Prozent Gesellschafterbürgschaft als Sicherheit
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag über das ILB-Kundenportal
Die Antragstellung erfolgt über das ILB-Kundenportal.
- 02
Beginn ab Antragseingang
Ab Antragstellung (Eingang bei der ILB) darf auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden; das Vorhaben muss innerhalb von 6 Monaten nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides beginnen.
- 03
Durchführung und Zweckbindung
Der Durchführungszeitraum beträgt maximal 36 Monate; die Zweckbindung beträgt 5 Jahre nach Abschluss, im Beherbergungsgewerbe 10 Jahre.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Höchstfördersatz?
Welche Mindestausgaben sind nötig?
Wie lange ist die Zweckbindung?
Wirkt sich Leiharbeit auf die Förderung aus?
Wie lange ist die Richtlinie gültig?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]GRW-G Große Richtlinie Brandenburg — Offizielle Programmseiteilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- [02]Richtlinie GRW-G Große Richtlinie (gewerbliche Investitionen), Brandenburgbravors.brandenburg.deRechtsgrundlageMinisterium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Brandenburg