Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der GRW Gewerbliche Richtlinie fördert das Land Brandenburg Investitionen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Grundlage ist die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“; die Mittel kommen vom Bund und vom Land Brandenburg. Die ILB meldet den Start der neuen Richtlinie: Anträge können ab sofort über das ILB-Kundenportal gestellt werden.
Ziele des Programms sind, Beschäftigung und Einkommen durch neue und vorhandene Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern (Arbeitsplatzziel), Standortnachteile durch mehr Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit auszugleichen (Ausgleichsziel) oder Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft zu beschleunigen (Transformationsziel).
Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind Produktions- und Dienstleistungsinvestitionen förderfähig: Errichtung einer neuen Betriebsstätte, Erweiterung, Diversifizierung der Produktion, grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens und die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte. Große Unternehmen (GU) werden nur bei Investitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit gefördert. Unabhängig von der Unternehmensgröße förderfähig sind Transformationsinvestitionen, mit denen die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen für den überwiegenden betrieblichen Eigenbedarf realisiert wird. Außerdem werden touristische Vorhaben gefördert, etwa im Rad-, Wasser- und Wandertourismus, in anerkannten Kur- und Erholungsorten, zur Saisonverlängerung oder zur Klimafolgenanpassung.
Passt GRW Gewerbliche Richtlinie Brandenburg zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Ist Ihr Unternehmen im Haupterwerb in der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismusgewerbe) tätig? | — |
| Investieren Sie in eine Betriebsstätte im Land Brandenburg? | — |
| Betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 60.000 Euro? | — |
| Ist Ihr Unternehmen kein Unternehmen in Schwierigkeiten? | — |
| Welcher Größenklasse gehört Ihr Unternehmen an? | kleines Unternehmen · mittleres Unternehmen · großes Unternehmen |
Was bekommst du konkret?
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben gewährt. Die Höchstfördersätze hängen vom Fördergebiet und der Unternehmensgröße ab:
- C-Fördergebiete: bis zu 35 Prozent für kleine Unternehmen, 25 Prozent für mittlere Unternehmen und 15 Prozent für große Unternehmen; in den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten ist ein Zuschlag von 10 Prozent möglich.
- D-Fördergebiete: bis zu 20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen.
- Transformationsinvestitionen: bis zu 65 Prozent für kleine, 55 Prozent für mittlere und 45 Prozent für große Unternehmen.
Sonstige Fördermittel werden auf den jeweiligen Fördersatz angerechnet. Nicht zuwendungsfähig sind unter anderem Reparatur- und Ersatzbeschaffungen, Grundstücke, Fahrzeuge, die primär dem Transport dienen, Eigenleistungen und Personalausgaben.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird ausschließlich online über das ILB-Kundenportal 2 gestellt; dort werden auch alle Unterlagen hochgeladen. Mit dem Vorhaben darf nach dem von der ILB bestätigten Antragseingang auf eigenes Risiko begonnen werden – ein Anspruch auf die Zuwendung entsteht dadurch nicht.
Nach Prüfung der Unterlagen erhält der Antragsteller den Bescheid im Kundenportal. Das Vorhaben ist innerhalb von 6 Monaten nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides zu beginnen, der Durchführungszeitraum beträgt maximal 36 Monate. Fördermittel können mehrmals abgerufen werden; zum Abschluss wird ein Verwendungsnachweis eingereicht. Die geförderte Betriebsstätte muss mindestens 5 Jahre nach Ende des Durchführungszeitraums betrieben werden, im Beherbergungsgewerbe beträgt die Zweckbindung 10 Jahre.
Auskünfte gibt die Kundenbetreuung der ILB über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur unter 0331 660-2211. Die Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.
Häufige Fragen
Wer kann die GRW Gewerbliche Richtlinie beantragen?
Wie hoch ist der GRW-Zuschuss in Brandenburg?
Welche Mindestgröße muss ein Vorhaben haben?
Wann darf ich mit dem Vorhaben beginnen?
Was ist eine Transformationsinvestition?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]GRW Gewerbliche Richtlinie Brandenburg — Offizielle Programmseiteilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- [02]Richtlinie GRW Gewerbliche Richtlinie (PDF)ilb.deRechtsgrundlageInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- [03]Kurzinformation (PDF)ilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.