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Zuschuss Land

PremiumOffensive Tourismus (Bayern)

Die bayerische PremiumOffensive Tourismus fördert Unternehmen der gewerblichen Hotellerie ab 10 Betten bei hochwertigen Investitionen in Gästebereiche. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 20 Prozent Zuschuss (in C-Fördergebieten bis 45 Prozent), mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent. Die Mindestinvestition liegt bei 200.000 bzw. 500.000 Euro.

Zuständig
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Sonderprogramm PremiumOffensive Tourismus unterstützt der Freistaat Bayern hochwertige touristische Ankervorhaben, die als Besuchermagnet neue und zahlungskräftigere Gäste anziehen und die lokale Tourismusregion aufwerten. Das Programm zielt vor allem auf den ländlichen Raum und die Alpenregion, wo es an Übernachtungsmöglichkeiten im gehobenen und hochwertigen Bereich fehlt.

Gefördert werden Investitionen der gewerblichen Hotellerie, die deutlich über ordnungsgemäße Instandhaltung hinausgehen und die Qualität der Gästebereiche spürbar verbessern. Rechtsgrundlage sind das Bayerische Regionale Förderprogramm (BRF) und der Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW), ergänzt um die Voraussetzung eines qualitativ höher- bzw. hochwertigen Vorhabens.

Das Programm unterscheidet sich vom Sonderprogramm Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit durch deutlich höhere Mindestinvestitionsgrenzen und die Öffnung auch für mittlere Unternehmen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Unternehmen der gewerblichen Hotellerie (grundsätzlich ab 10 Betten)

Mindestinvestition 200.000 € (Raum mit besonderem Handlungsbedarf) bzw. 500.000 € im sonstigen Fördergebiet

Qualitativ höher- bzw. hochwertiges Investitionsvorhaben im gehobenen Segment

Kein Privatvermieter – nur gewerbliche Unternehmen nach § 2 Gewerbesteuergesetz

Antrag vor Maßnahmenbeginn bei der zuständigen Bezirksregierung

Was bekommst du konkret?

Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent für kleine und bis zu 10 Prozent für mittlere Unternehmen; in C-Fördergebieten bis zu 45 bzw. 35 Prozent. Für Transformationsvorhaben mit besonderen Umweltschutz-, Energieeffizienz- oder Erneuerbare-Energien-Effekten gelten höhere beihilferechtliche Maximalfördersätze. Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 200.000 Euro im Raum mit besonderem Handlungsbedarf und 500.000 Euro im sonstigen Fördergebiet.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag ist vor Maßnahmenbeginn online bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Beizufügen sind unter anderem eine Finanzierungsbestätigung der Hausbank sowie Angaben zum Stand der Baugenehmigung. Die Bewilligung erfolgt nach Maßgabe von BRF und GRW.

Häufige Fragen

Wer kann die PremiumOffensive Tourismus beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Hotellerie mit grundsätzlich mindestens 10 Betten. In Ausnahmefällen können auch gastronomische Betriebe gefördert werden, wenn sie für den lokalen Tourismus von besonderer Bedeutung sind. Privatvermieter sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Förderung?
Kleine Unternehmen erhalten einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, in C-Fördergebieten bis zu 45 Prozent. Mittlere Unternehmen erhalten bis zu 10 Prozent, in C-Gebieten bis zu 35 Prozent. Für Transformationsvorhaben mit Umwelt- oder Energieeffizienzeffekten gelten höhere Maximalfördersätze.
Welche Mindestinvestition ist nötig?
Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 200.000 Euro im Raum mit besonderem Handlungsbedarf und 500.000 Euro im sonstigen Fördergebiet. Das Programm richtet sich damit an größere Ankervorhaben im gehobenen Segment.
Was wird konkret gefördert?
Gefördert werden Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche, etwa zur Vorbereitung einer DEHOGA-Höherklassifizierung, moderne Zimmerausstattung und Informationstechnik, Komfortverbesserungen, Barrierefreiheit oder besondere Gästebereiche wie Wellness- oder Kinderspielbereiche. Reine Instandhaltung ist ausgeschlossen.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird vor Maßnahmenbeginn online bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt. Rechtsgrundlage sind das Bayerische Regionale Förderprogramm (BRF) und der Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe GRW.
Worin unterscheidet sich die PremiumOffensive vom Programm Qualität und Gastlichkeit?
Die PremiumOffensive fördert hochwertige Ankervorhaben ab einer Mindestinvestition von 200.000 bzw. 500.000 Euro und steht auch mittleren Unternehmen offen. Das Sonderprogramm Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit richtet sich mit einer Mindestinvestition von 30.000 Euro an Klein- und Kleinstunternehmen für Modernisierungsmaßnahmen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    PremiumOffensive Tourismus (Bayern) — Offizielle Programmseite
    stmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  2. [02]
    Infoblatt PremiumOffensive Tourismus (PDF)
    stmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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