Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Hauptleistungsträger des bayerischen Tourismus ist das klein- und mittelständisch geprägte Gastgewerbe. Weil die Ausstattung vieler kleiner Gastro-, Pensions- und Hotelbetriebe in die Jahre gekommen ist, unterstützt der Freistaat Bayern mit diesem Sonderprogramm gezielt Klein- und Kleinstunternehmen bei notwendigen Modernisierungsmaßnahmen.
Ziel ist es, insbesondere in den ländlichen Regionen die Qualität und Attraktivität der bayerischen Tourismusbetriebe nachhaltig anzuheben und die Basisinfrastruktur der privaten Tourismuswirtschaft zu stärken. Rechtsgrundlage sind das Bayerische Regionale Förderprogramm (BRF) und der Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe GRW.
Anders als die PremiumOffensive Tourismus liegt die Mindestinvestitionsgrenze bei nur 30.000 Euro, und das Programm ist ausschließlich auf Klein- und Kleinstunternehmen zugeschnitten.
Passt Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Kleinst- oder Kleinunternehmen der gewerblichen Hotellerie oder Gastronomie
Weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme
Mindestinvestition 30.000 € für die geplante Maßnahme
Keine Privatvermieter – nur gewerbliche Betriebe nach § 2 Gewerbesteuergesetz
Antrag vor Maßnahmenbeginn bei der zuständigen Bezirksregierung
Was bekommst du konkret?
Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen, in C-Fördergebieten bis zu 45 Prozent. Bei Transformationsvorhaben mit besonderen Umweltschutz-, Energieeffizienz- oder Erneuerbare-Energien-Effekten sind höhere beihilferechtliche Maximalfördersätze möglich. Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 30.000 Euro.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme online bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Rechtsgrundlage sind das Bayerische Regionale Förderprogramm (BRF) und der GRW-Koordinierungsrahmen.
Häufige Fragen
Wer ist für Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit antragsberechtigt?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Wie hoch muss die Investition mindestens sein?
Wo und wann wird der Antrag gestellt?
Ist dieses Programm dasselbe wie die PremiumOffensive Tourismus?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit — Offizielle Programmseitestmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- [02]Infoblatt Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit (PDF)stmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie