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Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit

Das bayerische Sonderprogramm Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit fördert Klein- und Kleinstunternehmen der Hotellerie und Gastronomie bei Modernisierung, Sanierung und Ausstattung. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 20 Prozent Zuschuss (in C-Fördergebieten bis 45 Prozent) ab einer Mindestinvestition von 30.000 Euro.

Zuständig
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Hauptleistungsträger des bayerischen Tourismus ist das klein- und mittelständisch geprägte Gastgewerbe. Weil die Ausstattung vieler kleiner Gastro-, Pensions- und Hotelbetriebe in die Jahre gekommen ist, unterstützt der Freistaat Bayern mit diesem Sonderprogramm gezielt Klein- und Kleinstunternehmen bei notwendigen Modernisierungsmaßnahmen.

Ziel ist es, insbesondere in den ländlichen Regionen die Qualität und Attraktivität der bayerischen Tourismusbetriebe nachhaltig anzuheben und die Basisinfrastruktur der privaten Tourismuswirtschaft zu stärken. Rechtsgrundlage sind das Bayerische Regionale Förderprogramm (BRF) und der Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe GRW.

Anders als die PremiumOffensive Tourismus liegt die Mindestinvestitionsgrenze bei nur 30.000 Euro, und das Programm ist ausschließlich auf Klein- und Kleinstunternehmen zugeschnitten.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Kleinst- oder Kleinunternehmen der gewerblichen Hotellerie oder Gastronomie

Weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme

Mindestinvestition 30.000 € für die geplante Maßnahme

Keine Privatvermieter – nur gewerbliche Betriebe nach § 2 Gewerbesteuergesetz

Antrag vor Maßnahmenbeginn bei der zuständigen Bezirksregierung

Was bekommst du konkret?

Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen, in C-Fördergebieten bis zu 45 Prozent. Bei Transformationsvorhaben mit besonderen Umweltschutz-, Energieeffizienz- oder Erneuerbare-Energien-Effekten sind höhere beihilferechtliche Maximalfördersätze möglich. Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 30.000 Euro.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme online bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Rechtsgrundlage sind das Bayerische Regionale Förderprogramm (BRF) und der GRW-Koordinierungsrahmen.

Häufige Fragen

Wer ist für Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Kleinst- und Kleinunternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie – unabhängig von der Bettenzahl. Als Schwellenwerte gelten weniger als 50 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz bzw. eine Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Privatvermieter sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Kleine Unternehmen erhalten einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten, in C-Fördergebieten bis zu 45 Prozent. Für Transformationsvorhaben mit besonderen Umwelt- oder Energieeffizienzeffekten sind höhere Maximalfördersätze möglich.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Förderfähig sind Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche. Ziel ist es, den Investitionsstau in kleinen Gastro-, Pensions- und Hotelbetrieben aufzulösen.
Wie hoch muss die Investition mindestens sein?
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen des Sonderprogramms beträgt 30.000 Euro. Damit sind auch kleinere Modernisierungsprojekte förderfähig, die bei der PremiumOffensive Tourismus unter der Mindestgrenze lägen.
Wo und wann wird der Antrag gestellt?
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme online bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Rechtsgrundlage sind das Bayerische Regionale Förderprogramm (BRF) und der GRW-Koordinierungsrahmen.
Ist dieses Programm dasselbe wie die PremiumOffensive Tourismus?
Nein. Qualität und Gastlichkeit richtet sich mit einer Mindestinvestition von 30.000 Euro an Klein- und Kleinstunternehmen für Modernisierungen. Die PremiumOffensive Tourismus fördert dagegen hochwertige Ankervorhaben ab 200.000 bzw. 500.000 Euro Mindestinvestition und steht auch mittleren Unternehmen offen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit — Offizielle Programmseite
    stmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  2. [02]
    Infoblatt Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit (PDF)
    stmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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