Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus |
| Förderhöhe | bis zu 125.000 € |
| Förderquote | 100 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Kongressinitiative fördert Tagungen und Kongresse, die sich an ein Fachpublikum richten. Förderbar sind auch Veranstaltungen im Zusammenhang mit Fachmessen oder Mitgliederversammlungen. Mindestanforderungen: mind. 2 Tage, regionale Mindestteilnehmerzahl (100-300 je nach Stadt), erstmaliges oder zumindest teilweise neues Ereignis in Bayern.
Passt Kongressinitiative für die Bayerische Tourismuswirtschaft zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Veranstaltung muss mind. 2 Tage dauern
Tagung/Kongress mit Fachpublikum (keine breite Öffentlichkeit)
Regionale Mindesteilnehmerzahl erfüllt (100-300 je nach Stadt)
Veranstaltung erstmals oder zumindest teilweise neu für Bayern
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 100 % | 125.000 € |
Was bekommst du konkret?
Zuschussförderung gestaffelt nach Teilnehmerzahl und Veranstaltungsdauer: 12.000 EUR (bis 499 TN, 2 Tage) bis 125.000 EUR (5000+ TN, 5+ Tage). Zusatzzuschüsse: +30% bei 30%+ Auslandsanteilen, +20% für Veranstaltungen in Nebensaison (Aug/Nov-März).
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 125.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten125.000 €
- Förderfähige Basis125.000 €
- Zuschuss– 125.000 €
- Dein Eigenanteil0 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Antragstellung online über Antragsportal der Bayern Innovativ GmbH. Service: Mo-Do 9-11, 14-16 Uhr, Fr 9-11 Uhr. Servicenummer 0911 20671-370.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung?
Welche Veranstaltungen sind förderfähig?
Wie oft kann eine Veranstaltung gefördert werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Kongressinitiative für die Bayerische Tourismuswirtschaft — Offizielle Programmseitestmelf.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- [02]Richtlinien Kongressinitiative für die Bayerische Tourismuswirtschaft (KiB)gesetze-bayern.deRechtsgrundlageStMELF Bayern