Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus |
| Förderhöhe | bis zu 125.000 € |
| Förderquote | 100 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Kongressinitiative foerdert Tagungen und Kongresse, die sich an ein Fachpublikum richten. Förderbar sind auch Veranstaltungen im Zusammenhang mit Fachmessen oder Mitgliederversammlungen. Mindestanforderungen: mind. 2 Tage, regionale Mindestteilnehmerzahl (100-300 je nach Stadt), erstmaliges oder zumindest teilweise neues Ereignis in Bayern.
Passt Kongressinitiative fuer die Bayerische Tourismuswirtschaft zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Veranstaltung muss mind. 2 Tage dauern
Tagung/Kongress mit Fachpublikum (keine breite Öffentlichkeit)
Regionale Mindesteilnehmerzahl erfuellt (100-300 je nach Stadt)
Veranstaltung erstmals oder zumindest teilweise neu fuer Bayern
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 19.5.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag100 %125.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 125.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten125.000 €
- Förderfähige Basis125.000 €
- Zuschuss– 125.000 €
- Dein Eigenanteil0 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Antragstellung online über Antragsportal der Bayern Innovativ GmbH. Service: Mo-Do 9-11, 14-16 Uhr, Fr 9-11 Uhr. Servicenummer 0911 20671-370.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Foerderung?
Welche Veranstaltungen sind förderfähig?
Wie oft kann eine Veranstaltung gefördert werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Kongressinitiative fuer die Bayerische Tourismuswirtschaft — Offizielle Programmseitestmelf.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus